Das achte Unternehmen wehrt sich gegen 'Pennystock'-Regeln am Neuen Markt
MÜNCHEN (dpa-AFX) - Als achtes Unternehmen am Neuen Markt hat der Kommunikationsdienstleister digital advertising vor dem Landgericht Frankfurt eine Verschiebung der Ausschlussregeln bewirkt. Demnach dürften
die neuen "Pennystock"-Richtlinien der Deutschen Börse frühestens im April kommenden Jahres auf das Unternehmen angewandt werden, berichtete die digital advertising AG am Mittwoch in München.
Nach Angaben der Deutschen Börse hatten zuvor bereits die Unternehmen Foris , Advanced Medien , Abacho, Heiler Software , Telesens , Poet Holding und Blue C diesen Schritt unternommen. Gegen die Entscheidung im Fall Foris hat die Deutsche Börse nach Angaben einer Sprecherin Berufung eingelegt. "Bei den anderen prüfen wir unsere Rechtsmittel".
Von den seit Anfang des Monats geltenden "Penny-Stock"-Regeln der Deutschen Börse sind Unternehmen betroffen, deren Aktienkurs an 30 aufeinander folgenden Börsentagen den Kurs von einem Euro unterschreitet und deren Marktkapitalisierung zugleich unter 20 Millionen Euro sinkt. Aussschlag gebend für einen Rauswurf vom Neuen Markt ist dann die Kursentwicklung in den folgenden 90 Handelstagen. Schaffen die Billigaktien die Grenzwerte an 15 aufeinander folgenden Tagen nicht, bedeutet das den Abschied von dem Handelssegment./DP/ts/jh/