Sehr geehrter Herr ****,
die im Betreff genannte Gesellschaft hat Ihnen ein Bezugsangebot unterbreitet.
Bitte erteilen Sie Ihre Weisung spätestens bis zum 03.04.2020. Sollten wir zu diesem Zeitpunkt keine Weisung von Ihnen erhalten haben, werden inländische Bezugsrechte bestens zum Verkauf gegeben, ausländische Bezugsrechte werden wir gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen, sofern ein Bezugsrechtshandel stattfindet.
Ist das nicht ein wenig kurz vom Datum her um eine entscheidung zu treffen? Ist doch schon morgen!
Muß man jetzt verbindlich sagen ob man die haben möchte oder kann man damit noch warten?
die im Betreff genannte Gesellschaft hat Ihnen ein Bezugsangebot unterbreitet.
Bitte erteilen Sie Ihre Weisung spätestens bis zum 03.04.2020. Sollten wir zu diesem Zeitpunkt keine Weisung von Ihnen erhalten haben, werden inländische Bezugsrechte bestens zum Verkauf gegeben, ausländische Bezugsrechte werden wir gemäß den im Ausland geltenden Usancen bestens verwerten lassen, sofern ein Bezugsrechtshandel stattfindet.
Ist das nicht ein wenig kurz vom Datum her um eine entscheidung zu treffen? Ist doch schon morgen!
Muß man jetzt verbindlich sagen ob man die haben möchte oder kann man damit noch warten?