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Damit soll die Zahl der Schnelltests erhöht werden!
Corona-Schnelltests sind nun auch in Apotheken und in Zahnarztpraxen möglich. Wie das Bundesgesundheitsministerium mitteilte, tritt die entsprechende Verordnung an diesem Samstag in Kraft. Zugleich wurde die Anzahl der Tests für ambulante Pflegedienste, insbesondere solche der ambulanten Intensivpflege sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe, auf 20 Tests pro Betreuten und Monat erhöht. Künftig können auch Tests in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe erfolgen.
"Der Kreis der beauftragungsfähigen Personen und Einrichtungen wird konkretisiert, um die für die Stellen des öffentlichen Gesundheitsdienstes erforderliche Rechtssicherheit zu schaffen", teilte das Ministerium dazu weiter mit. Neben medizinischen Laboren sowie Ärztinnen und Ärzten werden damit auch Zahnärztinnen und Zahnärzte ausdrücklich für Testungen an möglicherweise infizierten Menschen sowie deren Kontaktpersonen zugelassen.