>>> Bestätigung und Bekräftigung - DevCos - Natrium-Ionen-Technologie!
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Die heutige strategische Ankündigung war glasklar und unmissverständlich – und genau so sollte sie auch verstanden werden!! Vorausgesetzt natürlich, man weiß, wie man sie zu lesen hat. ;)
A. Großteils bereits bekannte Informationen, die jedoch UNMISSVERSTÄNDLICH – und nachdrücklich – erneut bestätigt wurden!
1) Ausgangslage: Die Marktsituation bei LFP-Batterien und – noch entscheidender – der politische Druck!
2) Die Überschrift legt die allgemeine Prioritätenreihenfolge fest: Energiespeicherung, Elektrofahrzeuge (EV) – und – Verteidigungsanwendungen!
3) Dieses Ziel wird ERNEUT UNMISSVERSTÄNDLICH BESTÄTIGT!
„Es laufen Gespräche über die kommerzielle Belieferung in geringen Stückzahlen mit Kunden aus den Bereichen Verteidigung und Energiespeicherung; erste kommerzielle Vereinbarungen werden für Ende 2026 angestrebt.“
>> Sollte dies nicht eintreten, stünde Nano One Materials nicht mehr nur vor einem kleinen Problem, sondern vor einer massiven Glaubwürdigkeitskrise!!!
B. Neue Fakten und deren wesentliche Interpretation
1) IN ZUKUNFT WIRD ES ENDLICH NAMEN GEBEN!!!
„DevCo“ steht für "Namen!" – das ist der Teil der heutigen Meldung, auf den es wirklich ankommt. Der neue Aspekt ist struktureller Natur:
„Für jeden Zielmarkt plant Nano One die Gründung von oder die Beteiligung an Entwicklungsgesellschaften (‚DevCos‘) – Einheiten nach Art eines Joint Ventures, die geschaffen werden, um die Entwicklung, Finanzierung, den Bau und potenziell den Betrieb von LFP-Kathodenanlagen voranzutreiben. […] Anstatt als alleiniger Anteilseigner eines Projekts aufzutreten, strebt Nano One an, die Risiken bei Entwicklung und Finanzierung solcher Projekte zu minimieren, indem das Unternehmen Technologie, Engineering und Dienstleistungen einbringt, während künftige Konsortialpartner Baukapital und Abnahmeverpflichtungen beisteuern.“
Und dazu Holmes direkt: „…die Gründung von DevCos, die Partner und Finanzierungsmittel für die Projektentwicklung mit unserer Technologie zusammenbringen und so wiederkehrende Einnahmen aus Lizenzen und Dienstleistungen generieren.“
Der Punkt, den alle übersehen: Eine DevCo ist keine Vereinbarung. Sie ist ein Unternehmen!!!
Das mag nach Wortklauberei klingen. Doch genau darin liegt der entscheidende Unterschied. Ein Liefervertrag, ein Qualifizierungsprogramm, eine Runde zur Bereitstellung von Mustern – all das lässt sich anonym halten, und genau das hat Nano One JAHRELANG getan! Ein Unternehmen lässt sich nicht anonym halten. Dafür gibt es drei Gründe:
a) Die Gründung ist öffentlich. Handelsregister, Gesellschafter, Stammkapital, Firmensitz. Das ist keine Frage des Ermessens bei der Pressemitteilung. Das ist Registerrecht – in Kanada, den USA und der EU gleichermaßen.
b) Bei der Projektfinanzierung gibt es keine anonymen Sponsoren. Wer Baukapital beisteuert, taucht in den Finanzierungsunterlagen auf. Wer eine Abnahme zusagt, ist der Grund für das Zustandekommen der Finanzierung – Kreditgeber vergeben keine Kredite auf Basis eines ungenannten Abnehmers. Und wo öffentliche Fördermittel im Spiel sind – was bei diesem Modell überall der Fall ist –, veröffentlichen die Programme die Namen der Empfänger.
c) Rechnungslegung. Nano One berichtet nach IFRS. IFRS 12 schreibt vor, dass der Name jeder wesentlichen gemeinsamen Vereinbarung im Jahresabschluss offengelegt werden muss. Nicht „ein globaler Partner“. Nicht „ein führender Kathodenhersteller“. DER NAME!!!
Bislang gab es für das Fehlen von Namen eine plausible strukturelle Erklärung: Bei der reinen Materialqualifizierung bestimmt der größere Vertragspartner über die Offenlegung. Das ist Branchenstandard, keine Besonderheit von Nano One – auch POSCO nennt aus demselben Grund nicht den Abnehmer für seine 190 kt Kapazität. Diese Erklärung gilt für einen Empfänger von Mustern. !!!Für einen Mitgesellschafter gilt das nicht. Sobald Kapital in eine gemeinsam gehaltene Gesellschaft fließt, taucht der Name auf!!!
Die nächste Ankündigung der DevCo. Wenn sie einen Namen enthält, wird die Lizenzierungsgeschichte erstmals von außen überprüfbar. Wenn sie keinen Namen enthält, handelt es sich um eine Absichtserklärung und noch nicht um ein Unternehmen. So oder so lernt man etwas – und so oder so ist es mehr, als in den letzten Jahren hervorgebracht wurde.
>>> Deshalb betrachte ich die heutige Mitteilung nicht als reine PR-Strategie. Sie legt den Mechanismus dar, der der Anonymität ein Ende setzt!!! <<<
2) Was ist zu erwarten? Natrium-Ionen-Batterien!!!
Natrium-Ionen: Warum genau dieser eine Satz einen Endpunkt markiert und nicht bloß einen Anfang!!!
In der Pressemitteilung vom 26. August findet sich ein Satz, den man leicht überlesen kann:
„Während sich das Unternehmen weiterhin auf die unten aufgeführten Kernmarktsegmente konzentriert, beobachtet es auch andere aufstrebende Technologien – wie etwa Natrium-Ionen-Chemien –, um möglicherweise seine Erfahrung in der Lieferkette (bei der Vorqualifizierung von Rohstoffen und der Kreislaufwirtschaft, einschließlich Recycling) zu nutzen.“
Auf den ersten Blick wirkt dies wie unverbindliches Zukunftsgerede. Meiner Meinung nach ist diese Interpretation jedoch definitiv falsch – gestützt auf zwei Primärquellen und ein Argument zur zeitlichen Abfolge.
a) Erste Primärquelle: das Patent (2013)
Das grundlegende Patent der gesamten Plattform ist US 9,136,534 B2 (vom 15. März 2013; ursprünglich Perfect Lithium Corp, heute Nano One Materials Corp). Anspruch 1 im Wortlaut:
"A method of forming a powder MjXp wherein Mj is a positive ion or several positive ions selected from alkali metal, alkaline earth metal or transition metal; and Xp is a monoatomic or a polyatomic anion selected from Groups IIIA, IVA, VA, VIA or VIIA…"
Alkalimetall – nicht Lithium. Zu den Alkalimetallen gehören Lithium, Natrium, Kalium, Rubidium und Cäsium. Der Anspruch war von Anfang an chemisch offen formuliert. Natrium fällt somit bereits seit 2013 unter den Schutzbereich von OnePOT.
b) Zweite Primärquelle: das Interview (2017)
Vier Jahre später wurde Dan Blondal genau dazu befragt. Seeking Alpha, 19. September 2017, Interview von Juan Carlos Zuleta, Artikel-ID 4107907. Das Original ist nicht mehr frei zugänglich; es existiert jedoch ein Volltext-Nachdruck (Link unten). Der Dialog:
JCZ: „Und andere Nicht-Lithium-Batterien auf Ionenbasis, wie Natrium-Ionen, Magnesium-Ionen und Aluminium …“
DB: „So etwas können wir auch machen. Stellen Sie sich unseren Prozess wie ein chemisches Fließband vor. Wir können Natrium anstelle von Lithium zusammensetzen … All das liegt im Rahmen der Möglichkeiten unserer Verfahren.“ Und wenige Zeilen später: „Auf diese Weise sind wir auch technologieoffen und verfügen über genügend Flexibilität, um uns an unterschiedliche Markttrends anzupassen.“
Die Überschrift des Interviews lautete dementsprechend: "We Are 'Future-Proof' To Changes In Lithium And Non-Lithium Battery Technology."
>>> Nun das entscheidende Argument: die Reihenfolge!
c) Die Vorqualifizierung von Ausgangsstoffen ist nicht der erste Schritt beim Einstieg in eine bestimmte Chemie. Sie ist der letzte Schritt!!!
Die Kette verläuft immer gleich. Zuerst steht der Reaktionsweg fest. Dieser Weg bestimmt die Materialspezifikation. Die Spezifikation legt fest, welche Reinheit, Partikelgröße und Morphologie ein Ausgangsstoff aufweisen muss. Erst dann können Lieferanten qualifiziert werden. Und erst wenn man weiß, welche Form das Material am Ende hat, kann man über Kreislaufwirtschaft und Recycling sprechen.
!!!Man kann keine Natriumquelle qualifizieren, ohne die Reaktion zu kennen, in der sie verbraucht wird. Diese Reihenfolge lässt sich unmöglich umkehren!!!
Wenn ein Unternehmen also Lieferketten-Expertise für Natrium-Ionen-Technologie anbietet, signalisiert es damit implizit, dass alle vorgelagerten Schritte bereits geklärt sind. Genau das verbindet die drei Punkte: ein seit 2013 bestehendes Patent (bzw. einen entsprechenden Anspruch), die 2017 bekundete Kompetenz und das für 2026 angebotene Lieferkettenkonzept. Dies ist keine neue Ankündigung. Es ist die Vervollständigung einer Kette.
Passend dazu enthält die Pressemitteilung keinerlei Angaben zur Chemie. Das ist auch nicht nötig: Der Reaktionsweg ist bereits durch den Patentanspruch abgedeckt. Man kündigt nichts an, was man längst schon patentrechtlich beansprucht hat.
Zudem läuft die Zeit: Das US-Patent 9,136,534 läuft Anfang der 2030er Jahre aus. Der Schutz für allgemeine Alkalimetall-Anwendungen ist kein Dauerzustand.
d) Was könnte hier in Kürze zu erwarten sein?
Vielleicht eine neue Patentanmeldung, die mehr Daten zu Natrium enthält? Ansprüche, die auf neuen Inhalten basieren, erhalten ein eigenes Anmeldedatum und eine eigene zwanzigjährige Laufzeit. Sollte eine solche Anmeldung veröffentlicht werden – die Veröffentlichung erfolgt 18 Monate nach dem Prioritätsdatum –, dann wäre dieser Passus in der heutigen Pressemitteilung der entscheidende Hinweis gewesen. Andernfalls bliebe die Information ein gut gehütetes Geschäftsgeheimnis.
patents.google.com/patent/US9136534B2/en
www.gsl-energy.com/...and-non-lithium-battery-technology.html
nanoone.ca/news/...e-ev-and-defence-applications-accelerates/