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Meldung des Tages: VIVI sprengt den Markt: Diese Innovation begeistert deutschen Top-Experten!
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Nächster Mega Inso Zock


Beiträge: 1.867
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Dt. Beamtenvorso. kein aktueller Kurs verfügbar
 
total_liberal:

Gleicht knallts

 
15.04.11 11:22
11:17:18 0,034 13000
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total_liberal:

Wieviel Markt Cap. hat eigentlich AGIV??

 
15.04.11 11:23
Und die sind pleite oder?? :))
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zockerich:

charttechnisch 1a

 
15.04.11 11:23
Widerstand 4,4ct danach blue sky!
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ManuBaby:

@Zockerich

 
15.04.11 11:23
informiere dich mal lieber über Short und mich, dann würdes du hier nicht so ein Mist schreiben.

Das ist hier wahrscheinlich der erste Zock, bei dem Short und ich der gleichen Meinung sind.
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Der Beamte:

gutso und weiter hoch

 
15.04.11 11:23
lege mich vor dem WE fest; hier ist eine zweite Agiv Real am Start!
bin nun weg

bis montag
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zockerich:

Immobilienaktien sind in!

 
15.04.11 11:23
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shortHATE:

total_liberal

 
15.04.11 11:24
hier knallt gar nichts:

100k ASK unverändert!

komischerweise, der 250k-Interessent auf der 0,03  ebenfalls unverändert!
Antworten
shortHATE:

...

 
15.04.11 11:24
Der Beamte macht schon Feierabend?

Ihr habt doch die 42 Std- Woche! Freitags somit bis 13 Uhr ;-)
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zockerich:

hier stekct noch fundamentales hinter

 
15.04.11 11:25
laufende Verhandlunge, Schadenersatzansprüche, laufende Zahlungen
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zockerich:

und Carthago nicht vergessen!

 
15.04.11 11:25
Antworten
zockerich:

@short

 
15.04.11 11:26
steht dir frei die 250K zu schicken...
Antworten
Marvin15:

@all

 
15.04.11 11:26
müsst ihr euch immer streiten?

@beamte........scheinbar versucht du mit allen Mitteln leute zu sperren die nicht deiner Meinung sind, siehe Kampa

zu eurer Aktie hier......kleiner Zock mit sicherheit möglich, aber beachtet die MK.......wir haben hier knappe 10mio Shares! MK somit über 300.000€!
Es gibt Papiere welche eine geringe MK haben + Verlustvorträge, aber da könnt ihr euch selbst informieren!

Ziel hier kurzfristig 5 Cent danach wieder das alte Lied und down......meine Meinung
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zockerich:

dann hast du aber ein Problem

 
15.04.11 11:26
Antworten
shortHATE:

...

 
15.04.11 11:27
Zockerich:

Ich besitze nicht 1 Stück von diesem Wert hier!

Du anscheinend schon... Von daher ein Spiel:

Versuche 50 k ins Bid auf die 0,03 zu verkaufen und beobachte ob sich der 250k Block verändert!
Wenn ja, hast du gewonnen und ich verzieh mich hier!

Wenn nein, hast du verloren, da du hier ner miesen Nummer aufgesessen bist!
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zockerich:

wer soll denn hier verkaufen?

 
15.04.11 11:28
die Wertpapiersparer MÜSSEN  die AKtie halten um Ansprüche durzusetzten!
Antworten
zockerich:

Freefloat bei max. 1Mio

 
15.04.11 11:29
im Sinne von Wertpapiersparer = Lock UP
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ManuBaby:

Artikel von heute: Die Schlinge um DBVI zieht sich

 
15.04.11 11:30
immer mehr zusammen.

STRON SELL!

DBVI / DFO (Deutschlandfonds) - Widerrufsbelehrung fehlerhaft?
Rechtsgebiete: Bankrecht & Anlegerrecht, Kapitalanlagerecht
Rechtstipp vom 15.04.2011

Anleger der DFO GmbH & Co. 2. Deutschlandfonds KG (ehemals Deutsche Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. 2. Deutschlandfonds KG), welche von der Fondsgesellschaft auf Leistung rückständiger Raten verklagt werden, erhalten zunehmend Rückendeckung durch verschiedene Gerichte. Die Entscheidungen wurden häufig damit begründet, dass nach den gesellschaftsvertraglichen Regelungen  der Abbruch des Ratenzahlungsplans automatisch zu einer Herabsetzung der Einlage führe und die Fondsgesellschaft daher kein Recht auf Zahlung weiterer Raten habe.

Das Landgericht Münster führte nun ein weiteres Argument gegen eine Zahlungspflicht der Anleger ein: Es erachtete die Widerrufsbelehrung in einer Beitrittserklärung aus dem Jahre 2000 für unwirksam.

Das Amtsgericht Münster hatte eine Klage der Fondsgesellschaft gegen einen säumigen Anleger mit der Begründung abgewiesen, dass der Anleger auch nach Ablauf der Widerrufsfrist seine Beitrittserklärung wirksam widerrufen hat. Die Widerrufsbelehrung sei nicht deutlich genug gestaltet gewesen, so dass der Anleger seinen Beitritt auch noch im Jahr 2008 widerrufen konnte.

Die Fondsgesellschaft legte zwar gegen diese Entscheidung Berufung ein. Allerdings erließ das Landgericht Münster am 31.01.2011 einen Beschluss (Az. 03 S 204/10), indem welchem es darauf hinwies, dass die Berufung keine Aussicht auf Erfolg hat.

Die Richter führten zur Widerrufsbelehrung unter anderem aus:

„Die auf dem Formular gedruckte Widerrufsbelehrung entspricht nicht dem Deutlichkeitsgebot des § 361 a Abs. 1 Satz 3 BGB a.F.

Um diesem Gebot gerecht zu werden, muss die Belehrung inhaltlich und drucktechnisch deutlich gestaltet sein. Sie muss sich durch Farbe, größere Buchstaben oder Fettdruck in nicht zu übersehender Weise aus dem übrigen Text herausheben (vgl. BGH in NJW 1996, S 1964). Hierzu hat das Amtsgericht festgestellt, dass auf dem der Beklagten verbliebenen Durchschlag des Formulars die Widerrufsbelehrung nicht dunkler untersetzt war. Auch darüber hinaus - so lässt sich unmittelbar aus der als Anlage K1 zur Akte gereichten Kopie der Beitrittserklärung entnehmen - war eine Abgrenzung von dem übrigen Vertragstext keineswegs derart vorgenommen worden, das bei dieser eine Heraushebung in nicht zu übersehender Weise angenommen werden kann. Sowohl die Abgrenzung in einem eigenen hierfür vorgesehenen Kästchen als auch die vereinzelt vorkommende Hervorhebung durch Fettdruck findet sich auf den gesamten Formular an zahlreichen anderen Stellen wieder; eine Heraushebung konnte deshalb hiermit alleine nicht erreicht werden. Da es an einer farblichen Heraushebung ebenfalls fehlt (s.o.), kann von einer Solchen insgesamt nicht die Rede sein."

Das Landgericht Münster verfolgt insoweit eine ähnliche Argumentation wie das Landgericht Frankfurt (Oder). Dieses hatte mit Urteil vom 19.10.2007 (Az. 11 O 102/07) ebenfalls entschieden, dass die Widerrufsbelehrung wegen unzureichender Hervorhebung aus dem Text unwirksam ist.

Aus Anlegersicht sind diese Entscheidungen zu begrüßen. Dass zwei Landgerichte die Widerrufsbelehrung für unzureichend halten, stärkt die Position der Anleger bei einer Inanspruchnahme durch die Fondsgesellschaft.

Betroffenen Anlegern der DFO/DBVI Deutschlandfonds bin ich gerne als Anwalt behilflich.

Rechtsanwalt Sebastian Hofauer
Antworten
shortHATE:

...

 
15.04.11 11:31
BOOOM!!!!!
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zockerich:

@short

 
15.04.11 11:32
ich schick keine zu 3ct! bist du verrück?

wenn er bei 10ct reinkommt werde ich es mir überlegen...
Antworten
shortHATE:

...

 
15.04.11 11:33
ask wird größer!
Antworten
shortHATE:

zockerich

 
15.04.11 11:34
ich denke der Grund warum du dies nicht machen wirst, liegt darin, dass dein EK höher als 3 Cent liegt?

Dann wünsche ich dir viel Glück und alles Gute das du hier noch heile raus kommst!
Antworten
shortHATE:

...

 
15.04.11 11:35
142k im ASK auf der 0,034
Antworten
shortHATE:

...

 
15.04.11 11:36
Das wars dann wohl!

Schönes Wochenende!
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zockerich:

stron sell sagst du dann verkaufe doch, hahaha

 
15.04.11 11:37
Antworten
ManuBaby:

Wenn man nach DBVI googelt kommen nur

 
15.04.11 11:37
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