+++Eilmeldung+++
Post-Mindestlohn-Verordnung ist rechtswidrig
Der Mindestlohn für die Briefdienste ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts unzulässig: Die der Lohnuntergrenze zugrunde liegende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums verletzte die Kläger in ihren Grundrechten, erklärte der Verwaltungsrichter am Freitag in Berlin.
Von REUTERS/OC
Geklagt hatten Deutsche Post-Konkurrenten wie die PIN Group und der niederländische Post-Konzern TNT.
Der Mindestlohn für Briefträger zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt worden.
mehr:
www.morgenpost.de/desk/1773118.html
Post-Mindestlohn-Verordnung ist rechtswidrig
Der Mindestlohn für die Briefdienste ist nach einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts unzulässig: Die der Lohnuntergrenze zugrunde liegende Rechtsverordnung des Bundesarbeitsministeriums verletzte die Kläger in ihren Grundrechten, erklärte der Verwaltungsrichter am Freitag in Berlin.
Von REUTERS/OC
Geklagt hatten Deutsche Post-Konkurrenten wie die PIN Group und der niederländische Post-Konzern TNT.
Der Mindestlohn für Briefträger zwischen 8,00 Euro und 9,80 Euro war zwischen dem von der Deutschen Post dominierten Arbeitgeberverband Postdienste und der Gewerkschaft Verdi ausgehandelt und von der Bundesregierung für allgemeinverbindlich erklärt worden.
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