Haftpflichtversicherungen für Manager werden immer teurer. Die Chefs stört das nicht – bezahlen müssen schließlich ihre Arbeitgeber
Von Eva-Maria Thoms
Es ist der Traum jedes Anlegers: Im Vorhinein zu wissen, wie sich die Aktien eines Börsenneulings entwickeln werden. Ein Forschungsteam der Universität von Oregon hat dafür eine ungewöhnliche Methode entwickelt: Die Forscher untersuchten 216 Unternehmen, die sich anschickten, an die Börse zu gehen. Dabei fragten sie nicht nach Absatzmärkten, Bilanzen und Kostenstrukturen. Stattdessen sie fragten nach der Höhe der Haftpflichtversichung für Manager. Das Ergebnis der Studie: Je mehr Geld die Unternehmen ausgaben, um ihre Manager gegen Haftungsansprüche zu versichern, desto schlechter entwickelte sich anschließend der Aktienkurs. Die einfache Frage nach den Versicherungsprämien lieferte deutlich treffendere Prognosen als das klassische Instrumentarium der professionellen Analysten. Eine Antwort auf die naheliegende Frage, ob eine üppige Versicherung für Manager eine schlampige Unternehmensführung nach sich zieht, lieferte die Uni-Studie allerdings leider nicht.
Über Versicherungen für ihre Führungskräfte geben die Unternehmen nur ungern Auskunft. Dabei legt die Konstruktion der so genannten D&O-Versicherung (Directors’ and Officers’ Liability Insurance) Transparenz eigentlich nahe. Denn es ist eine Versicherung auf fremde Rechnung. Versichert sind die Manager. Die Rechnung aber begleicht das Unternehmen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine solche Versicherung abgeschlossen wird, treffen allerdings nur die Nutznießer, also die Führungskräfte selbst. Die eigentlichen Eigner der Aktiengesellschaften, die Aktionäre, werden nicht gefragt, ja, nicht einmal über die teuren Policen informiert.
Konstruktion mit Geschmäckle
In Zeiten, in denen die Selbstbedienungsmentalität von Vorständen und die Höhe ihrer Gehälter diskutiert wird, haftet der Konstruktion zweifellos ein Geschmäckle an. Denn die Prämien sind keineswegs aus der Portokasse bezahlbar. Mittlere Unternehmen zahlen für Deckungssummen von 5 bis 15 Millionen Euro jährliche Prämien zwischen 20000 und 100000 Euro. Bei Großunternehmen kann die Jahresprämie für eine Deckungssumme von 300 Millionen Euro schnell 5 Millionen Euro erreichen.
Besonders teuer wird es, wenn Vertreter krisenanfälliger Branchen wie etwa Finanzdienstleister Versicherungsschutz wollen. So manches Unternehmen des früheren Neuen Marktes soll sogar Schwierigkeiten haben, überhaupt noch einen Versicherungsvertrag zu bezahlbaren Konditionen zu finden. Ganz vorsichtig sind die Versicherer auch bei Kunden, die Geschäfte in den USA betreiben oder dort gar Tochterunternehmen besitzen, da in den Staaten die Zahl der Schadenersatzklagen in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen ist. So manche Deckungssumme einer D&O-Police wird allein schon durch die happigen amerikanischen Anwaltskosten aufgefressen.
Was die Vorstände davor zurückschrecken lässt, die Versicherungen mit den Aktionären zu besprechen, ist nicht einmal in erster Linie ein möglicher Einspruch wegen der hohen Kosten. Es ist der Versicherungszweck, den man nicht unbedingt auf Hauptversammlungen diskutieren möchte. „Da will kein Vorstand erklären, dass man eine Versicherung braucht, weil der Vorstand ja einmal Murks machen könnte“, sagt der Münchner Betriebswirtschaftsprofessor Manuel Theisen, „zumal das Thema bei jeder Prämienerhöhung wieder auf den Tisch käme.“
Nach Schätzungen aus der Branche hat inzwischen so gut wie jedes Dax-Unternehmen eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Hierzulande erst seit gut fünf Jahren auf dem Markt, entwickelt die Police sich zu einem Standardprodukt. Die Manager-Haftpflicht springt ein, wenn Manager persönlich haften müssen, weil sie ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt und dadurch einen Vermögensschaden verursacht haben. Der bisher prominenteste Schadenfall war die Sache Holzmann gegen Holzmann. Die Versicherung AIG Europe zahlte im Jahr 2001 im Rahmen eines Vergleichs rund 19 Millionen Euro an das Unternehmen: für Schäden, die dessen ehemalige Vorstände angerichtet hatten.
Holzmann als Präzendenzfall
Der Fall hat die Versicherungsbranche aufgerüttelt. Seither steigen die Prämien rasant. Offensichtlich waren die Verträge bisher zu knapp kalkuliert. „Es gab hierzulande keine Schadenerfahrung“, erklärt Thomas Wollstein, D&O-Experte der Münchener Rück, die vergleichsweise niedrigen Prämien der vergangenen Jahre. Was nun passiert, sei eine ganz normale Entwicklung: „Der Markt konsolidiert sich.“ Für die Versicherten heißt das: Derzeit wird kaum ein D&O-Vertrag, der in der Regel auf ein Jahr abgeschlossen wird, einfach verlängert. Die Versicherer verweisen auf steigende Risiken und verlangen Prämienerhöhungen zwischen 30 und 500 Prozent.
Dennoch rechnet die Branche mit einem weiteren starken Wachstum des Segments. Nicht zuletzt, weil D&O inzwischen unter Managern zum guten Ton gehört. Besonders ausländische Spitzenkräfte, heißt es, träten ohne eine gute Haftpflichtversicherung einen Job gar nicht erst mehr an. Die Frage nach dem Umfang der D&O-Versicherung sei fester Bestandteil von Bewerbungsgesprächen und werde nahezu gleichrangig mit Gehalts- und Bonusforderungen verhandelt. „Niemand will sein Privatvermögen aufs Spiel setzen“, erklärt Alois Lattwein von der R+V Versicherung. Deshalb ist er ebenso wie andere Branchenvertreter sicher, dass trotz steigender Prämien die Zahl der D&O-Verträge weiter zunehmen wird. Schon heute fließen in Deutschland geschätzte 180 bis 230 Millionen Euro in D&O-Prämien. In fünf Jahren sollen es 500 Millionen Euro sein.
Die Angst der Manager vor dem Griff in ihre Privatschatulle ist durchaus begründet. Die alte Gepflogenheit, Manager nach Misserfolg oder Fehlern mit einem goldenen Handschlag abzuschieben, gilt nicht mehr. In den allermeisten Fällen sind es die Unternehmen selbst, die ihre Manager in Haftung nehmen wollen. Vor allem in großen Unternehmen hat sich eingebürgert, dass nach Führungswechseln oder Fusionen das Geschäft komplett durchleuchtet und nach eventuellen Haftungsansprüchen abgeklopft wird. So machte der inzwischen insolvente Seniorenheim-Betreiber, die Refugium AG, Schadenersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Paul Kostrewa geltend. Die Stadtwerke Wuppertal forderten von zwei Topmanagern Schadenersatz für ein fehlgeschlagenes riskantes Börsengeschäft. Gefahr für das Privatvermögen der Manager droht zudem von außen. Inzwischen klagen auch in Deutschland immer häufiger Aktionäre, um Manager beispielsweise für den Wertverfall ihrer Aktien in Regress zu nehmen.
Entsprechend steigt bei den Versicherern die Zahl der gemeldeten Schadenfälle rapide. Dabei sind längst nicht alle Schäden tatsächlich ein Fall für die Versicherung. Vielerorts, merken die Experten in den Versicherungen an, mache sich übertriebenes Anspruchsdenken breit. „Ein fehlgeschlagenes Geschäft ist nicht unbedingt ein Fall für die Versicherung“, betont Thomas Wollstein von der Münchener Rück. Es müsse schon ein gesetzlicher Haftungstatbestand vorliegen. Nach dem Aussieben der unberechtigten Forderungen sind dennoch rund 5 bis 10 Prozent aller Verträge von Schadenfällen betroffen. Die gesamte Schadensumme für das vergangene Jahr wird in der Branche auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Dabei werden die allermeisten Fälle außergerichtlich beigelegt.
Sicher scheint: Die Haftungsansprüche gegen Manager werden weiter zunehmen. Gerichte und Gesetzgeber ziehen die Haftungspflichten zusehends enger. So verurteilte das Landgericht Bielefeld 1998 einen Aufsichtsrat des Sportbodenherstellers Balsam zu Schadenersatz in Höhe von fünf Millionen Mark, zahlbar an den Konkursverwalter des Unternehmens. Der Aufsichtsrat war Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nicht nachgegangen. Auch bei der Regierung sind weitere Maßnahmen zum Anlegerschutz in Arbeit. Unter anderem ist vorgesehen, dass Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Ad-hoc-Meldungen börsennotierter Unternehmen beim Vorstand persönlich geltend gemacht werden können. Zudem sollen Aktionäre nicht mehr zehn Prozent, sondern nur noch ein Prozent der Stimmen aufbringen müssen, um ein Haftungsbegehren über die Hauptversammlung in Gang zu setzen.
Angesichts der vielfältigen Haftungsrisiken lehnen Aktionärsvertreter die D&O-Versicherungen nicht grundsätzlich ab. Im Endeffekt hat auch das Unternehmen einen Nutzen, wenn seine Manager haftpflichtversichert sind. Etwa, wenn es selbst den eigenen Vorstand belangen will. Oder wenn die Gefahr besteht, dass das Unternehmen für Haftungspflichten eines Managers einspringen muss, weil dessen Vermögen dafür nicht ausreicht. Die Entscheidung darüber aber müsse bei der Hauptversammlung liegen, fordert Harald Petersen, Rechtsvorstand der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Und: „Die Verträge müssen einen angemessenen Selbstbehalt vorsehen.“
Eigenbeteiligung tut Not
Petersen möchte – ganz im Sinne der politischen Diskussion um mehr Eigenverantwortung der Menschen in Deutschland – den Vorständen und Aufsichtsräten die Haftung bei Pflichtverletzungen pauschal mit einem Jahressalär in Rechnung stellen. Erst darüber hinausgehende Schäden soll die Versicherung tragen. Ohne spürbare Eigenleistung fördere die Haftpflichtversicherung unter Managern nur das Gefühl, dass ihnen persönlich auch bei groben Verstößen gegen Rechtsvorschriften nichts passieren könne. „Eine ganz verheerende Wirkung“, so Petersen, die das ohnehin unterentwickelte Verantwortungsbewusstsein vieler Manager weiter untergrabe. Heute erreichen Selbstbehaltsklauseln, die es in einigen D&O-Verträgen bereits gibt, selten Höhen, die bei Vorstandsgehältern von einer halben Million Euro und mehr den Betroffenen im Ernstfall tatsächlich schmerzen würden. Der Betriebswirtschaftsprofessor Manuel Theisen dagegen bezweifelt die motivierende Wirkung von Vermögensverlusten. „Ein Selbstbehalt bei der Haftpflicht ist von der Idee her nicht falsch“, glaubt der Professor, „jedoch eher als moralische Kategorie.“ Um zu zeigen, dass der Manager Verantwortung für seine Fehler übernehme. Ansonsten gelte: „Das Risiko, andernfalls seinen Arbeitsplatz zu riskieren, motiviert ihn viel mehr, sorgfältig zu arbeiten.“
Angesichts der derzeitigen Prämienerhöhungen stelle sich zudem die Frage, ob das Produkt Manager-Haftpflicht sich nicht selbst aus dem Markt kalkuliere. Schon jetzt findet der Universitätsprofessor die Policen „schweineteuer“. Letztlich, sagt Theisen „ist unternehmerisches Risiko nicht versicherbar“. Nicht für das Unternehmen und auch nicht für die Shareholder. „Wenn jeder denkt, sich Vermögensschäden aus wirtschaftlichem Handeln beim nächsten Gericht zurückholen zu können, dann haben wir einfach die falschen Leute auf dem Kapitalmarkt“, urteilt er.
Von Eva-Maria Thoms
Es ist der Traum jedes Anlegers: Im Vorhinein zu wissen, wie sich die Aktien eines Börsenneulings entwickeln werden. Ein Forschungsteam der Universität von Oregon hat dafür eine ungewöhnliche Methode entwickelt: Die Forscher untersuchten 216 Unternehmen, die sich anschickten, an die Börse zu gehen. Dabei fragten sie nicht nach Absatzmärkten, Bilanzen und Kostenstrukturen. Stattdessen sie fragten nach der Höhe der Haftpflichtversichung für Manager. Das Ergebnis der Studie: Je mehr Geld die Unternehmen ausgaben, um ihre Manager gegen Haftungsansprüche zu versichern, desto schlechter entwickelte sich anschließend der Aktienkurs. Die einfache Frage nach den Versicherungsprämien lieferte deutlich treffendere Prognosen als das klassische Instrumentarium der professionellen Analysten. Eine Antwort auf die naheliegende Frage, ob eine üppige Versicherung für Manager eine schlampige Unternehmensführung nach sich zieht, lieferte die Uni-Studie allerdings leider nicht.
Über Versicherungen für ihre Führungskräfte geben die Unternehmen nur ungern Auskunft. Dabei legt die Konstruktion der so genannten D&O-Versicherung (Directors’ and Officers’ Liability Insurance) Transparenz eigentlich nahe. Denn es ist eine Versicherung auf fremde Rechnung. Versichert sind die Manager. Die Rechnung aber begleicht das Unternehmen. Die Entscheidung, ob und in welcher Höhe eine solche Versicherung abgeschlossen wird, treffen allerdings nur die Nutznießer, also die Führungskräfte selbst. Die eigentlichen Eigner der Aktiengesellschaften, die Aktionäre, werden nicht gefragt, ja, nicht einmal über die teuren Policen informiert.
Konstruktion mit Geschmäckle
In Zeiten, in denen die Selbstbedienungsmentalität von Vorständen und die Höhe ihrer Gehälter diskutiert wird, haftet der Konstruktion zweifellos ein Geschmäckle an. Denn die Prämien sind keineswegs aus der Portokasse bezahlbar. Mittlere Unternehmen zahlen für Deckungssummen von 5 bis 15 Millionen Euro jährliche Prämien zwischen 20000 und 100000 Euro. Bei Großunternehmen kann die Jahresprämie für eine Deckungssumme von 300 Millionen Euro schnell 5 Millionen Euro erreichen.
Besonders teuer wird es, wenn Vertreter krisenanfälliger Branchen wie etwa Finanzdienstleister Versicherungsschutz wollen. So manches Unternehmen des früheren Neuen Marktes soll sogar Schwierigkeiten haben, überhaupt noch einen Versicherungsvertrag zu bezahlbaren Konditionen zu finden. Ganz vorsichtig sind die Versicherer auch bei Kunden, die Geschäfte in den USA betreiben oder dort gar Tochterunternehmen besitzen, da in den Staaten die Zahl der Schadenersatzklagen in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen ist. So manche Deckungssumme einer D&O-Police wird allein schon durch die happigen amerikanischen Anwaltskosten aufgefressen.
Was die Vorstände davor zurückschrecken lässt, die Versicherungen mit den Aktionären zu besprechen, ist nicht einmal in erster Linie ein möglicher Einspruch wegen der hohen Kosten. Es ist der Versicherungszweck, den man nicht unbedingt auf Hauptversammlungen diskutieren möchte. „Da will kein Vorstand erklären, dass man eine Versicherung braucht, weil der Vorstand ja einmal Murks machen könnte“, sagt der Münchner Betriebswirtschaftsprofessor Manuel Theisen, „zumal das Thema bei jeder Prämienerhöhung wieder auf den Tisch käme.“
Nach Schätzungen aus der Branche hat inzwischen so gut wie jedes Dax-Unternehmen eine D&O-Versicherung abgeschlossen. Hierzulande erst seit gut fünf Jahren auf dem Markt, entwickelt die Police sich zu einem Standardprodukt. Die Manager-Haftpflicht springt ein, wenn Manager persönlich haften müssen, weil sie ihre gesetzlichen Pflichten nicht erfüllt und dadurch einen Vermögensschaden verursacht haben. Der bisher prominenteste Schadenfall war die Sache Holzmann gegen Holzmann. Die Versicherung AIG Europe zahlte im Jahr 2001 im Rahmen eines Vergleichs rund 19 Millionen Euro an das Unternehmen: für Schäden, die dessen ehemalige Vorstände angerichtet hatten.
Holzmann als Präzendenzfall
Der Fall hat die Versicherungsbranche aufgerüttelt. Seither steigen die Prämien rasant. Offensichtlich waren die Verträge bisher zu knapp kalkuliert. „Es gab hierzulande keine Schadenerfahrung“, erklärt Thomas Wollstein, D&O-Experte der Münchener Rück, die vergleichsweise niedrigen Prämien der vergangenen Jahre. Was nun passiert, sei eine ganz normale Entwicklung: „Der Markt konsolidiert sich.“ Für die Versicherten heißt das: Derzeit wird kaum ein D&O-Vertrag, der in der Regel auf ein Jahr abgeschlossen wird, einfach verlängert. Die Versicherer verweisen auf steigende Risiken und verlangen Prämienerhöhungen zwischen 30 und 500 Prozent.
Dennoch rechnet die Branche mit einem weiteren starken Wachstum des Segments. Nicht zuletzt, weil D&O inzwischen unter Managern zum guten Ton gehört. Besonders ausländische Spitzenkräfte, heißt es, träten ohne eine gute Haftpflichtversicherung einen Job gar nicht erst mehr an. Die Frage nach dem Umfang der D&O-Versicherung sei fester Bestandteil von Bewerbungsgesprächen und werde nahezu gleichrangig mit Gehalts- und Bonusforderungen verhandelt. „Niemand will sein Privatvermögen aufs Spiel setzen“, erklärt Alois Lattwein von der R+V Versicherung. Deshalb ist er ebenso wie andere Branchenvertreter sicher, dass trotz steigender Prämien die Zahl der D&O-Verträge weiter zunehmen wird. Schon heute fließen in Deutschland geschätzte 180 bis 230 Millionen Euro in D&O-Prämien. In fünf Jahren sollen es 500 Millionen Euro sein.
Die Angst der Manager vor dem Griff in ihre Privatschatulle ist durchaus begründet. Die alte Gepflogenheit, Manager nach Misserfolg oder Fehlern mit einem goldenen Handschlag abzuschieben, gilt nicht mehr. In den allermeisten Fällen sind es die Unternehmen selbst, die ihre Manager in Haftung nehmen wollen. Vor allem in großen Unternehmen hat sich eingebürgert, dass nach Führungswechseln oder Fusionen das Geschäft komplett durchleuchtet und nach eventuellen Haftungsansprüchen abgeklopft wird. So machte der inzwischen insolvente Seniorenheim-Betreiber, die Refugium AG, Schadenersatzansprüche in zweistelliger Millionenhöhe gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Paul Kostrewa geltend. Die Stadtwerke Wuppertal forderten von zwei Topmanagern Schadenersatz für ein fehlgeschlagenes riskantes Börsengeschäft. Gefahr für das Privatvermögen der Manager droht zudem von außen. Inzwischen klagen auch in Deutschland immer häufiger Aktionäre, um Manager beispielsweise für den Wertverfall ihrer Aktien in Regress zu nehmen.
Entsprechend steigt bei den Versicherern die Zahl der gemeldeten Schadenfälle rapide. Dabei sind längst nicht alle Schäden tatsächlich ein Fall für die Versicherung. Vielerorts, merken die Experten in den Versicherungen an, mache sich übertriebenes Anspruchsdenken breit. „Ein fehlgeschlagenes Geschäft ist nicht unbedingt ein Fall für die Versicherung“, betont Thomas Wollstein von der Münchener Rück. Es müsse schon ein gesetzlicher Haftungstatbestand vorliegen. Nach dem Aussieben der unberechtigten Forderungen sind dennoch rund 5 bis 10 Prozent aller Verträge von Schadenfällen betroffen. Die gesamte Schadensumme für das vergangene Jahr wird in der Branche auf rund 200 Millionen Euro kalkuliert. Dabei werden die allermeisten Fälle außergerichtlich beigelegt.
Sicher scheint: Die Haftungsansprüche gegen Manager werden weiter zunehmen. Gerichte und Gesetzgeber ziehen die Haftungspflichten zusehends enger. So verurteilte das Landgericht Bielefeld 1998 einen Aufsichtsrat des Sportbodenherstellers Balsam zu Schadenersatz in Höhe von fünf Millionen Mark, zahlbar an den Konkursverwalter des Unternehmens. Der Aufsichtsrat war Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten nicht nachgegangen. Auch bei der Regierung sind weitere Maßnahmen zum Anlegerschutz in Arbeit. Unter anderem ist vorgesehen, dass Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Ad-hoc-Meldungen börsennotierter Unternehmen beim Vorstand persönlich geltend gemacht werden können. Zudem sollen Aktionäre nicht mehr zehn Prozent, sondern nur noch ein Prozent der Stimmen aufbringen müssen, um ein Haftungsbegehren über die Hauptversammlung in Gang zu setzen.
Angesichts der vielfältigen Haftungsrisiken lehnen Aktionärsvertreter die D&O-Versicherungen nicht grundsätzlich ab. Im Endeffekt hat auch das Unternehmen einen Nutzen, wenn seine Manager haftpflichtversichert sind. Etwa, wenn es selbst den eigenen Vorstand belangen will. Oder wenn die Gefahr besteht, dass das Unternehmen für Haftungspflichten eines Managers einspringen muss, weil dessen Vermögen dafür nicht ausreicht. Die Entscheidung darüber aber müsse bei der Hauptversammlung liegen, fordert Harald Petersen, Rechtsvorstand der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre. Und: „Die Verträge müssen einen angemessenen Selbstbehalt vorsehen.“
Eigenbeteiligung tut Not
Petersen möchte – ganz im Sinne der politischen Diskussion um mehr Eigenverantwortung der Menschen in Deutschland – den Vorständen und Aufsichtsräten die Haftung bei Pflichtverletzungen pauschal mit einem Jahressalär in Rechnung stellen. Erst darüber hinausgehende Schäden soll die Versicherung tragen. Ohne spürbare Eigenleistung fördere die Haftpflichtversicherung unter Managern nur das Gefühl, dass ihnen persönlich auch bei groben Verstößen gegen Rechtsvorschriften nichts passieren könne. „Eine ganz verheerende Wirkung“, so Petersen, die das ohnehin unterentwickelte Verantwortungsbewusstsein vieler Manager weiter untergrabe. Heute erreichen Selbstbehaltsklauseln, die es in einigen D&O-Verträgen bereits gibt, selten Höhen, die bei Vorstandsgehältern von einer halben Million Euro und mehr den Betroffenen im Ernstfall tatsächlich schmerzen würden. Der Betriebswirtschaftsprofessor Manuel Theisen dagegen bezweifelt die motivierende Wirkung von Vermögensverlusten. „Ein Selbstbehalt bei der Haftpflicht ist von der Idee her nicht falsch“, glaubt der Professor, „jedoch eher als moralische Kategorie.“ Um zu zeigen, dass der Manager Verantwortung für seine Fehler übernehme. Ansonsten gelte: „Das Risiko, andernfalls seinen Arbeitsplatz zu riskieren, motiviert ihn viel mehr, sorgfältig zu arbeiten.“
Angesichts der derzeitigen Prämienerhöhungen stelle sich zudem die Frage, ob das Produkt Manager-Haftpflicht sich nicht selbst aus dem Markt kalkuliere. Schon jetzt findet der Universitätsprofessor die Policen „schweineteuer“. Letztlich, sagt Theisen „ist unternehmerisches Risiko nicht versicherbar“. Nicht für das Unternehmen und auch nicht für die Shareholder. „Wenn jeder denkt, sich Vermögensschäden aus wirtschaftlichem Handeln beim nächsten Gericht zurückholen zu können, dann haben wir einfach die falschen Leute auf dem Kapitalmarkt“, urteilt er.