Nach Microsoft-Urteil mit Rekordbußgeld fallende Preise erwartet
BRÜSSEL/LONDON (dpa-AFX) - Nach ihrem Rekord-Bußgeld von 497,2 Millionen Euro gegen den US-Softwarekonzern Microsoft rechnet die EU- Kommission auf Dauer mit fallenden Preisen im Softwaremarkt. EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti sagte nach Abschluss des spektakulären Verfahrens wegen Marktmissbrauchs am Mittwoch in Brüssel: "Wir glauben, dass der Wettbewerb schon dazu führen wird, dass die Preise niedriger ausfallen als im einem Umfeld, das nicht vom Wettbewerb geprägt wird." Er machte dabei aber deutlich, dass die Kommission keine Preise festsetze.
Monti verpflichtete Microsoft ultimativ, die Geschäftspraktiken zu ändern, um mehr Wettbewerb zuzulassen. Dies betrifft Programme zum Abspielen von Multimediaprogrammen (Mediaplayer) und Betriebssysteme für Netzwerkrechner (Server).
DAS EU-GERICHT WIRD DAS LETZTE WORT HABEN
Der weltweit größte Softwarekonzern verlässt sich unterdessen auf einen Erfolg vor dem EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg. "Die Kommission hatte heute das erste Wort. Das EU-Gericht wird das letzte Wort haben. Und das wird am Ende entscheiden", sagte Microsoft- Chefjurist Brad Smith in einer Telefonkonferenz. Monti ist "zuversichtlich, dass wir einen Beschluss gefällt haben, der vor Gericht standhält."
Die EU-Behörde entschied, dass der weltgrößte Softwarekonzern sein Quasi-Monopol beim Betriebssystemen für Personalcomputer (PC) ausnutzt und damit EU-Wettbewerbsrecht verletzt. Brüssel beendete damit ein seit vier Jahren laufendes Wettbewerbsverfahren. Das Bußgeld soll eine abschreckende Wirkung haben. Der Betrag macht knapp zwei Prozent des Vorjahres-Umsatzes von Microsoft aus. Das sei die höchste Geldbuße, die in der EU bislang gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde.
Der "Windows"-Hersteller habe sein Fast-Monopol bei PC- Betriebssystemen rechtswidrig auf den Markt für Mediaplayer und Betriebssystemen für Server ausgeweitet. Die Verstöße dauerten an. Brüssel gab dem Konzern 90 Tage Zeit, Computerherstellern auch eine "Windows"-Version anzubieten, die nicht mit dem Windows-Mediaplayer gekoppelt ist. Damit sollten Konkurrenten wie Apple oder real bessere Marktchancen bekommen. Binnen 120 Tagen soll Microsoft zudem bei Betriebssystemen für Server technische Angaben zu Schnittstellen offen legen. Dies soll für mehr Wettbewerb sorgen. "Wir enteignen nicht das geistige Eigentum von Microsoft", sagte Monti.
'ZENTRALES GESCHÄFTSMODELL VON MICROSOFT ALS ILLEGAL ERKLÄRT'
Von dem EU-Gericht will Microsoft nach eigenen Angaben zunächst erreichen, dass die geforderten Änderungen und Öffnungen des Windows- Betriebssystems nicht sofort vollzogen werden müssen, bevor in der Sache entschieden worden ist. Die von der EU geforderte Windows- Variante ohne den Mediaplayer entspricht aus Sicht von Microsoft nicht mehr dem Markennamen "Windows". "Unter "Windows" erwartet der Verbraucher ein Betriebssystem, das dem letzten Stand der Technik entspricht und voll Multimedia tauglich ist. Das wäre bei dem von der EU geforderten System nicht mehr der Fall", sagte Hausjurist Smith. Er verwies darauf, dass Microsoft im Rahmen eines Vergleichs vorgeschlagen habe, Windows in Europa nicht nur mit dem Windows Media Player auszuliefern, sondern auch mit drei konkurrierenden Playern.
Der Hausjurist des Microsoft-Konkurrenten Real Network, David Stewart, begrüßte die Brüsseler Entscheidung. Er sagte der dpa in Brüssel, sein Unternehmen wäre nicht erstaunt, falls es nach dem Kommissionsbeschluss neue Beschwerden gegen Microsoft gebe, denn das zentrale Geschäftsmodell von Microsoft sei als illegal erklärt worden. Im Hinblick auf den Mediaplayer sagte er: "Es wird den europäischen Verbrauchern auf kurze Sicht mehr Auswahl bei den Mediaplayern geben, die sie haben wollen, und auf längere Sicht die Innovation fördern."/cb/DP/mw
BRÜSSEL/LONDON (dpa-AFX) - Nach ihrem Rekord-Bußgeld von 497,2 Millionen Euro gegen den US-Softwarekonzern Microsoft rechnet die EU- Kommission auf Dauer mit fallenden Preisen im Softwaremarkt. EU- Wettbewerbskommissar Mario Monti sagte nach Abschluss des spektakulären Verfahrens wegen Marktmissbrauchs am Mittwoch in Brüssel: "Wir glauben, dass der Wettbewerb schon dazu führen wird, dass die Preise niedriger ausfallen als im einem Umfeld, das nicht vom Wettbewerb geprägt wird." Er machte dabei aber deutlich, dass die Kommission keine Preise festsetze.
Monti verpflichtete Microsoft ultimativ, die Geschäftspraktiken zu ändern, um mehr Wettbewerb zuzulassen. Dies betrifft Programme zum Abspielen von Multimediaprogrammen (Mediaplayer) und Betriebssysteme für Netzwerkrechner (Server).
DAS EU-GERICHT WIRD DAS LETZTE WORT HABEN
Der weltweit größte Softwarekonzern verlässt sich unterdessen auf einen Erfolg vor dem EU-Gericht Erster Instanz in Luxemburg. "Die Kommission hatte heute das erste Wort. Das EU-Gericht wird das letzte Wort haben. Und das wird am Ende entscheiden", sagte Microsoft- Chefjurist Brad Smith in einer Telefonkonferenz. Monti ist "zuversichtlich, dass wir einen Beschluss gefällt haben, der vor Gericht standhält."
Die EU-Behörde entschied, dass der weltgrößte Softwarekonzern sein Quasi-Monopol beim Betriebssystemen für Personalcomputer (PC) ausnutzt und damit EU-Wettbewerbsrecht verletzt. Brüssel beendete damit ein seit vier Jahren laufendes Wettbewerbsverfahren. Das Bußgeld soll eine abschreckende Wirkung haben. Der Betrag macht knapp zwei Prozent des Vorjahres-Umsatzes von Microsoft aus. Das sei die höchste Geldbuße, die in der EU bislang gegen ein einzelnes Unternehmen verhängt wurde.
Der "Windows"-Hersteller habe sein Fast-Monopol bei PC- Betriebssystemen rechtswidrig auf den Markt für Mediaplayer und Betriebssystemen für Server ausgeweitet. Die Verstöße dauerten an. Brüssel gab dem Konzern 90 Tage Zeit, Computerherstellern auch eine "Windows"-Version anzubieten, die nicht mit dem Windows-Mediaplayer gekoppelt ist. Damit sollten Konkurrenten wie Apple oder real bessere Marktchancen bekommen. Binnen 120 Tagen soll Microsoft zudem bei Betriebssystemen für Server technische Angaben zu Schnittstellen offen legen. Dies soll für mehr Wettbewerb sorgen. "Wir enteignen nicht das geistige Eigentum von Microsoft", sagte Monti.
'ZENTRALES GESCHÄFTSMODELL VON MICROSOFT ALS ILLEGAL ERKLÄRT'
Von dem EU-Gericht will Microsoft nach eigenen Angaben zunächst erreichen, dass die geforderten Änderungen und Öffnungen des Windows- Betriebssystems nicht sofort vollzogen werden müssen, bevor in der Sache entschieden worden ist. Die von der EU geforderte Windows- Variante ohne den Mediaplayer entspricht aus Sicht von Microsoft nicht mehr dem Markennamen "Windows". "Unter "Windows" erwartet der Verbraucher ein Betriebssystem, das dem letzten Stand der Technik entspricht und voll Multimedia tauglich ist. Das wäre bei dem von der EU geforderten System nicht mehr der Fall", sagte Hausjurist Smith. Er verwies darauf, dass Microsoft im Rahmen eines Vergleichs vorgeschlagen habe, Windows in Europa nicht nur mit dem Windows Media Player auszuliefern, sondern auch mit drei konkurrierenden Playern.
Der Hausjurist des Microsoft-Konkurrenten Real Network, David Stewart, begrüßte die Brüsseler Entscheidung. Er sagte der dpa in Brüssel, sein Unternehmen wäre nicht erstaunt, falls es nach dem Kommissionsbeschluss neue Beschwerden gegen Microsoft gebe, denn das zentrale Geschäftsmodell von Microsoft sei als illegal erklärt worden. Im Hinblick auf den Mediaplayer sagte er: "Es wird den europäischen Verbrauchern auf kurze Sicht mehr Auswahl bei den Mediaplayern geben, die sie haben wollen, und auf längere Sicht die Innovation fördern."/cb/DP/mw