ftd.de, Fr, 28.9.2001, 17:39
Microsoft: Termine im Kartellstreit stehen fest
Im Kartellverfahren gegen Microsoft hat die zuständige Richterin dem Softwarekonzern und der US-Regierung eine Frist bis zum 2. November gesetzt, um eine gütliche Einigung zu finden. Sollten die Gespräche scheitern, steht das Datum für die Strafverkündung fest.
Dieser Fall solle auf "freundschaftliche Weise" gelöst werden, und die Gelegenheit dazu sei nun da, sagte Richterin Colleen Kollar-Kotelly am Freitag bei einer Anhörung in Washington. Die Parteien sollten "sieben Tage in der Woche und 24 Stunden täglich" verhandeln. Sollte keine außergerichtliche Einigung gefunden werden, legte die Richterin den 11. März 2002 als Datum für die Verkündung der Strafen gegen Microsoft fest. Der Konzern wurde bereits wettbewerbswidriger Praktiken für schuldig befunden.
Zerschlagung nicht mehr Ziel der Kartellbehörden
Die US-Kartellbehörden hatten Anfang des Monats angekündigt, dass sie nicht länger auf eine Zerschlagung von Microsoft in zwei Unternehmen hinarbeiten wollen. Das US-Justizministerium als oberste Kartellbehörde sowie eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten den größten Software-Konzern der Welt wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht verklagt und vor Gericht teilweise Recht bekommen.
Allerdings bewertete ein Berufungsgericht im Juni eine Entscheidung des Richters Thomas Jackson, den Konzern aufzuspalten, als nicht durch die Beweislage gedeckt. Der Fall wurde an die erste Instanz und die neue Richterin Kollar-Kotelly zurückverwiesen.
Microsoft: Termine im Kartellstreit stehen fest
Im Kartellverfahren gegen Microsoft hat die zuständige Richterin dem Softwarekonzern und der US-Regierung eine Frist bis zum 2. November gesetzt, um eine gütliche Einigung zu finden. Sollten die Gespräche scheitern, steht das Datum für die Strafverkündung fest.
Dieser Fall solle auf "freundschaftliche Weise" gelöst werden, und die Gelegenheit dazu sei nun da, sagte Richterin Colleen Kollar-Kotelly am Freitag bei einer Anhörung in Washington. Die Parteien sollten "sieben Tage in der Woche und 24 Stunden täglich" verhandeln. Sollte keine außergerichtliche Einigung gefunden werden, legte die Richterin den 11. März 2002 als Datum für die Verkündung der Strafen gegen Microsoft fest. Der Konzern wurde bereits wettbewerbswidriger Praktiken für schuldig befunden.
Zerschlagung nicht mehr Ziel der Kartellbehörden
Die US-Kartellbehörden hatten Anfang des Monats angekündigt, dass sie nicht länger auf eine Zerschlagung von Microsoft in zwei Unternehmen hinarbeiten wollen. Das US-Justizministerium als oberste Kartellbehörde sowie eine Reihe von US-Bundesstaaten hatten den größten Software-Konzern der Welt wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht verklagt und vor Gericht teilweise Recht bekommen.
Allerdings bewertete ein Berufungsgericht im Juni eine Entscheidung des Richters Thomas Jackson, den Konzern aufzuspalten, als nicht durch die Beweislage gedeckt. Der Fall wurde an die erste Instanz und die neue Richterin Kollar-Kotelly zurückverwiesen.