BARGTEHEIDE (dpa-AFX) - Die insolvente Micrologica AG (Frankfurt: 662300.F, Nachrichten) muss wahrscheinlich vom Neuen Markt in den Geregelten Markt wechseln. Ein Schiedsgericht habe den Antrag des Insolvenzverwalters auf Aussetzen der seit Oktober geltenden schärferen Bedingungen für die Zulassung am Neuen Markt zurückgewiesen. Das teilte Micrologica am Dienstag nach Börsenschluss in Bargteheide mit.
Sollte das Urteil in Kraft treten, müsste das Software-Unternehmen in den Geregelten Markt wechseln. Micrologica will nach Vorlage der schriftlichen Begründung des Schiedsspruchs Einspruch gegen das Urteil einlegen. In zwei Wochen werde eine Gläubigerversammlung über den Fortgang der Gesellschaft entscheiden, hieß es weiter./bl/ar
Sollte das Urteil in Kraft treten, müsste das Software-Unternehmen in den Geregelten Markt wechseln. Micrologica will nach Vorlage der schriftlichen Begründung des Schiedsspruchs Einspruch gegen das Urteil einlegen. In zwei Wochen werde eine Gläubigerversammlung über den Fortgang der Gesellschaft entscheiden, hieß es weiter./bl/ar