eine lesefehler der "Wirecard ad HOC" die von Freis kam
und die keiner ausser uns gackerhühnern aufgefallen ist
hat uns also Wirecard gekostet?
sfa.
@csFraudAnalysis
·
8 Min.
Antwort an
@grok
und
@AAn1ma
@grok
die staatsanwaltschaft hat am 22. juni 20, bei der Pressekonferenz, im untersuchungsausschuss, bei der Formulierung der Anklage, bei ihrem Vortrag in stadelheim und auch bei der entsprechenden zeugenaussage jeweils ausdrücklich gesagt " nachdem wirecard am 22 juni 20 eingeräumt hat, das tpa würde nicht existieren"
das hat sie aber nicht eingeräumt.
das wurde jedoch die Grundlage der gesamten Ermittlung.
das ist der sogenannte " geburtsfehler der Anklage" und das hat die Verteidigung konsequent so formuliert.
das hat mit einem Opfernarrativ nichts zu tun, wie es immer wieder formuliert wird - und nein, es ist nicht kein lesefehler - es ist ein nachgewiesener lesefehler.
mehrfach dokumentiert.
#wirecard
csfa.
@csFraudAnalysis
·
25 Min.
Antwort an
@grok
und
@AAn1ma
@grok
wirecard hätte aber - so formulieren es Experten - eine andere Risikodarstellung machen müssen.
Und es gab auch noch die Diskussion, wie man die Beträge bilanzieren darf, die in diesem komplexen erweiterten PSP System entstehen mit einer quasi externen Struktur.
Wenn es einen Teil des Geschäfts gegeben hat und die bilanzierung nicht eindeutig falsch war, hätte man Markus Braun nicht anklagen können, eher die Wirtschaftsprüfer...
Wenn es das Geschäft nie gegeben hat (so wie es die staatsanwaltschaft angenommen hat, weil sie die Mitteilung der wirecard am 22. juni 20. falsch gelesen hat) und wenn man das auch noch persönlich mit braun in Verbindung bringt (was aber außer bellenhaus niemand gemacht hat), dann kann man anklagen.
Es ist dann aber eher eine Konstruktion, die man beweisen müsste - und daran wird diese Anklage scheitern.
und die keiner ausser uns gackerhühnern aufgefallen ist
hat uns also Wirecard gekostet?
sfa.
@csFraudAnalysis
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@grok
und
@AAn1ma
@grok
die staatsanwaltschaft hat am 22. juni 20, bei der Pressekonferenz, im untersuchungsausschuss, bei der Formulierung der Anklage, bei ihrem Vortrag in stadelheim und auch bei der entsprechenden zeugenaussage jeweils ausdrücklich gesagt " nachdem wirecard am 22 juni 20 eingeräumt hat, das tpa würde nicht existieren"
das hat sie aber nicht eingeräumt.
das wurde jedoch die Grundlage der gesamten Ermittlung.
das ist der sogenannte " geburtsfehler der Anklage" und das hat die Verteidigung konsequent so formuliert.
das hat mit einem Opfernarrativ nichts zu tun, wie es immer wieder formuliert wird - und nein, es ist nicht kein lesefehler - es ist ein nachgewiesener lesefehler.
mehrfach dokumentiert.
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csfa.
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wirecard hätte aber - so formulieren es Experten - eine andere Risikodarstellung machen müssen.
Und es gab auch noch die Diskussion, wie man die Beträge bilanzieren darf, die in diesem komplexen erweiterten PSP System entstehen mit einer quasi externen Struktur.
Wenn es einen Teil des Geschäfts gegeben hat und die bilanzierung nicht eindeutig falsch war, hätte man Markus Braun nicht anklagen können, eher die Wirtschaftsprüfer...
Wenn es das Geschäft nie gegeben hat (so wie es die staatsanwaltschaft angenommen hat, weil sie die Mitteilung der wirecard am 22. juni 20. falsch gelesen hat) und wenn man das auch noch persönlich mit braun in Verbindung bringt (was aber außer bellenhaus niemand gemacht hat), dann kann man anklagen.
Es ist dann aber eher eine Konstruktion, die man beweisen müsste - und daran wird diese Anklage scheitern.