Aber das Strafverfahren kann nicht im Sande verlaufen! Denn das zuständige Gericht wird alles durch das eigene Gutachten nochmal akribisch überprüfen, sobald Beanstandungen bestehen würde der o.g. Bericht nichtig sein. Möglicherweise könnte auch gegen den Auftragnehmer bzw. gegen die externe o.g. Kanzlei eiligst ein Strafverfahren eingeleitet werden!
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