Meine Meinung zur Bundesratsentscheidung (Zuwander


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SchwarzerLor.:

Meine Meinung zur Bundesratsentscheidung (Zuwander

 
25.03.02 17:52
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flexo:

ist, das es fragwürdig ist, das

 
25.03.02 18:32
Jutta Limbach das Parteibuch der SPD besitzt.
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Tyler Durdan:

Was ist mit Papier, flexo ?

 
25.03.02 18:47
Hallo,

Du solltest doch die Hintergründe kennen, bevor Du hier so einen Quatsch postest.

Hier ein Artikel aus der "Welt":

Auf die Linke folgt ein Rechter
Hans-Jürgen Papier wird neuer Vorsitzender des Bundesverfassungsgerichts
Von Konrad Adam
Berlin - Nachfolger von Jutta Limbach, die zur Präsidentin des Goethe-Instituts gewählt worden ist, wird der bisherige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier. Entsprechend einer Absprache, die die politischen Parteien vor Jahren getroffen hatten, fällt damit das Präsidentenamt an einen Vertreter der Rechten; Papier ist Mitglied der CSU. Der stillschweigende Proporz, nach dem die insgesamt 16 Richter an diesem Obergericht ernannt werden, sieht vor, dass Präsident und Vizepräsident verschiedenen Lagern angehören und turnusmäßig wechseln.

Da Papier dem rechten Lager zugeschlagen wird, muss der neue Vizepräsident also von den Linken kommen. Wahrscheinlich wird die Entscheidung auf den Strafrechtler Winfried Hassemer fallen, der dem Gericht seit 1996 als Mitglied des Zweiten Senats angehört. Hassemer ist Professor an der Universität Frankfurt und, anders als sein Bruder Volker, der in Berlin CDU-Kultursenator war, Mitglied der SPD.

Das Wechselspiel zwischen den beiden Senaten geht auf eine Vereinbarung zurück, die in der Zeit des Gerichtspräsidenten Ernst Benda zu Stande gekommen war. Damals hatten sich die politischen Parteien darauf verständigt, beim Ausscheiden des CDU-Mannes Benda den Vorsitzenden des Zweiten Senats, den der SPD zugehörigen Wolfang Zeidler, an die Spitze zu stellen. Damit hatte die alte Regel, nach der der Vorsitzende des Ersten Senats das Gericht als dessen Präsident, der des Zweiten als Vizepräsident vertritt, ausgedient. Nachdem die zukünftige Besetzung des Präsidenten- und des Vizepräsidentenamtes nach diesem Schlüssel, der Senats- und Parteizugehörigkeit miteinander verbindet, einigermaßen feststeht, richtet sich die Aufmerksamkeit darauf, wer den von Frau Limbach freigemachten Platz im Zweiten Senat einnehmen wird. Da das Vorschlagsrecht in diesem Fall der SPD zusteht, spricht alles dafür, dass sie eine Frau präsentieren wird. Der Name Gertrude Lübbe-Wolff ist am häufigsten zu hören.

Zur Zeit lehrt Lübbe-Wolff an der Universität Bielefeld, wo sie zugleich Direktorin des angesehenen Zentrums für Interdisziplinäre Forschung ist. Einer ihre Vorgänger in diesem Amt war der Jurist und Verfassungsrichter Dieter Grimm, die Kombination scheint es also in sich zu haben. Lübbe-Wolff ist die Tochter von Hermann Lübbe, dem wortmächtigen und bis heute einflussreichen Anwalt einer konservativen SPD. Sie gilt als Expertin für die Zukunftsdisziplin des Umweltrechts.

Grüsse,
Tyler Durdan

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flexo:

?

 
25.03.02 18:53
Ich glaube du hast mich falsch verstanden: Ich zweifle an das es richtig ist das die Parteien sowas unter sich aus machen - man kann das natürlich auch o.k. finden...
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mod:

Die Entscheidungen des BVerfGs waren in der

 
25.03.02 19:03
Vergangenheit immer sachorientiert - unabhängig vom Parteibuch der Bundesrichter.
Ich empfehle allerdings dem Juristen in spe, TD, sich einmal gewissenhaft den Artikel 51 GG anzusehen.
Dann käme er mit einem gewissenhaften juristischen Sachverstand ohne weiteres zu einer Lösung.
Hier immer nur mit persönlichen Unterstellungen zu arbeiten, ist schon mehr als dümmlich.
Damit würde ihm schon eine elementare berufliche Grundqualifikation abzusprechen.

Viele Grüsse nach Kiel
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Tyler Durdan:

@flexo

 
25.03.02 19:04
Hallo,

dann schreib das doch auch. Ich halte es für richtig, daß es Absprachen gibt, die dafür sorgen, daß sich die parteipolitischen Interessen in den hohen Ämtern am BVerfG einer gewissen Rotation unterwerfen.

Mal ganz abgesehen von Parteizugehörigkeiten bleibt meiner Meinung nach am BVerfG ohnehin nur wenig Platz für politischen Befindlichkeiten. Zum einen ist das BVerfG ein Kollegialorgan und zum anderen ist die Grundlage aller Entscheidungen das Grundgesetz und das ist nun wohl unbestritten nicht von linker oder rechter Parteipolitik beeinflusst. Ich bin der Überzeugung, daß das BVerfG, falls es angerufen wird, eine juristisch korrekte Entscheidung trifft und zwar unabhängig davon, welcher Partei Frau Limbach oder Herr Papier angehören.

Das wirklich problematische an dem ganzen sog. "Eklat" ist ja ohnehin nicht die Frage der Grundgesetzauslegung sondern, daß die Parteien eine "Verfassungskrise" aus rein machtpolitischen Interessen provozieren, weil sie nicht in der Lage sind einen vernünftigen Diskurs zu führen.

Arme Parteienlandschaft.

Grüsse,
Tyler Durdan
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flexo:

Es gibt sicher auch

 
25.03.02 19:10
gute Juristen ohne Parteibuch, mir leuchtet nicht ein warum die beiden Organisationen, die Deutschland im Würgegriff halten diese Entscheidung fällen sollten. Das Dilemma setzt sich ja mit der nächsten Postition der Limbach eigentlich fort.
Ich zweifle nicht grundsätzlich an, das die Arbeit des Verfassungsgerichts sachorientiert ist - jedoch: ich hab schon Pferde kotzen sehen.
Antworten
Tyler Durdan:

@mod

 
25.03.02 19:11
Hallo,

schön, daß Du mir eine gewisse Dümmlichkeit unterstellst. Die juristische Auffassung zum Thema habe ich schon in einem anderen Thread gepostet, aber für Dich wiederhole ich sie gerne:

Der Münchner Verfassungsrechtler Peter Badura ist sich sicher, dass die Stimmen Brandenburgs nicht gezählt werden dürfen. «Wenn kein einheitliches Votum vorliegt, hat dieses Bundesland keine wirksame Stimme abgegeben», sagte Badura der dpa.

Der ehemalige Verfassungsrichter, Professor Hans Hugo Klein, glaubt nicht an den Bestand der Entscheidung im Bundesrat. «Das Gesetz ist nach meinem Dafürhalten nicht durch. Es ist nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen, weil nach dem Grundgesetz die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden können und das ist ganz offensichtlich nicht geschehen», sagte Klein der Rundfunkagentur dpa/RUFA.

Der frühere Präsident der Berliner Humboldt-Universität, Hans Meyer, ist der Ansicht, es komme auf das Votum des «Stimmführers» an - in der Regel also des Ministerpräsidenten. Im Konfliktfall gelte seine Stimme.

Der Zwang zur einheitlichen Stimmabgabe ergibt sich aus Artikel 51 Absatz 3 Grundgesetz, wonach die Stimmen eines Landes nur «einheitlich» abgegeben werden können. Zwar kann die Landesregierung seine Bundesratsmitglieder per Weisung zu einer bestimmten Linie verpflichten. Und innerhalb der Regierung könnte sich nach Baduras Worten der Ministerpräsident mit seiner Richtlinienkompetenz durchsetzen. Beides ist aber in Brandenburg unterblieben, so dass die Stimmabgabe den Vertretern des Landes im Bundesrat überlassen war.

Der Konfliktfall ist nicht eindeutig geregelt. Der bedeutende Grundgesetzkommentar Maunz-Dürig geht von einer Ungültigkeit der Stimmabgabe aus. Auch aus Artikel 91 der brandenburgischen Verfassung, wonach der Ministerpräsident das Land «nach außen» vertritt, ergibt sich laut Badura nichts anderes. Diese Norm gebe dem Ministerpräsidenten die Vertretungsbefugnis beispielsweise bei Vertragsunterzeichnungen, nicht jedoch im bundesstaatlichen System.

Nach den Worten des Professors war der Vorsitzende des Bundesrates, der Berliner Regierungschef Klaus Wowereit (SPD), nicht berechtigt, die Stimmen Brandenburgs zu zählen. «Das ist fehlerhaft und könnte gerichtlich angegriffen werden.» Der Bonner Staatsrechtler Josef Isensee sieht jetzt den «glatten Fall eines Organstreits» vorliegen.

Der Bundespräsident müsse nun die Entscheidung prüfen und die Ausfertigung des Gesetzes verweigern, sagte Isensee. Der ehemalige Verfassungsrichter Klein sagte: Wenn der Bundespräsident sich nicht einer Mindermeinung anschließe, «dann wird er zu dem Ergebnis kommen müssen, dass das Gesetz nicht ordnungsgemäß zu Stande gekommen ist, und es deshalb auch nicht ausfertigen dürfen.» Wenn er das nicht tue, meinte Isensee, müsse das Bundesverfassungsgericht über den bisher einmaligen Fall befinden.


Wie Du gelesen hast, zitiere ich nur fremde Meinungen. Ich maße mir nicht an, einschätzen zu können, wie der Art. 51 ausgelegt werden soll. Meiner Auffassung nach spricht vieles für die wohl herrschende Meinung, die zu dem Ergebnis kommt, daß die Stimme für Brandenburg als nicht zu werten angesehen werden soll. Damit wäre das Gesetz nicht ordnungsgemäß zustande gekommen.

Meiner Meinung nach ist allerdings nicht das formell-juristisch korrekte Zustandekommen des Gesetzes das eigentliche Problem, sondern die Unfähigkeit der Parteien angesichts von Machterhaltungs-/Machterlangungs-Überlegungen einen Konsens zu finden. In der Sache waren die Parteien nicht soweit auseinander, daß diese sicherlich kontraproduktive Debatte nicht hätte verhindert werden können.

Grüsse nach Was-weiß-ich-wohin,
Tyler Durdan

P.S. Wenn Du mir dann noch freundlicherweise verraten könntest, wem ich was persönlich unterstellt habe, dann wäre ich ein glücklicherer Mensch. Über meine beruflichen Grundqualifikationen brauchst Du Dir ja glücklicherweise keine Gedanken zu machen.
Antworten
Tyler Durdan:

@flexo

 
25.03.02 19:14
Hallo,

den überparteilichen Richter ohne Parteibuch, dafür mit absoluter Wahrheit gesegnet, gibt es nicht. Genauso wenig gibt es absolute Wahrheiten oder Parteien, die immer Recht haben.

Aus diesem Grund ist die vorliegende Lösung schon eine verträgliche.

Grüsse,
Tyler Durdan
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Hiob:

Die Laienspieltruppe ....

 
25.03.02 19:14

"UNION IM BUNDESRAT

Stoibers
Empörungs-Stadl

Lautstark hatten die Unionsvertreter in der vergangenen Woche im Bundesrat gegen die Abstimmung zum rot-grünen Zuwanderungsgesetz protestiert. Nun steht fest: Das Ganze war keine spontane Eingebung, vielmehr eine wohl durchdachte Inszenierung. Mit allem, was dazu gehört: einer Verschwörerrunde, einem Pöbler und einem, der schließlich mit der Wahrheit rausrückt."

Es ist nicht nur die mangelhafte Qualität der Darsteller zu kritisieren, auch das Stück hat seine Schwächen. Dennoch habe ich selten so gelacht, denn nichts ist komischer als mißglückte Ernsthaftigkeit. Ich denke, unter dieser Rubrik sollte man die Sache abbuchen.

Antworten
Schnorrer:

An den Stammtischen und bei ariva schlagen

 
25.03.02 19:17
sich die Leute die Köpfe ein wegen irgendeinem Scheiß-Thema und die Politiker, egal welcher Couleur, gehen abends zusammen einen saufen und besprechen das "parteiübergreifende" Verhalten.

Aufwachen, Leute. Das ist endlich mal der Nachweis, schwarz auf weiß, wo die Entscheidungen wirklich fallen.

Diese Dreckskaste und Selbstversorger, diese Blutsauger und Meinungsmacher. Außer Meinungen machen bringen die eh nichtgs zustande, und je mehr man sich darauf einläßt, desto mächtiger werden diese Ratten. Egal  von welcher Partei. Und mit Meinungen ist es wie mit dem Arschloch: jeder hat eins. Das ist keine Leistung.
Antworten
vega2000:

Oh, ein Revolutionär

 
25.03.02 19:21
Das sind die Antworten eines wahren Protestanten, Glückwunsch.
Antworten
flexo:

Ich als Stammtisch meine dazu,

 
25.03.02 19:24
1. Becken eher andere Themen mein Interesse (ich hatte nur einen "Einwurf")
2. Bemühen sich die beiden großen Volksorganisationen um die stetige Vergrößerung ihres Einflusses.
3. Bemühen sich die beiden großen Volksorganisationen um die Stimmen - u.a. des Stammtisches (auch wenn alle Organisationsmitglieder meinen "das gehört nicht auf einen Stammtisch")
4. Verwalten und bescheißen die Organisationen den Stammtisch jeden Tag, Jedes Jahr und immer wieder aufs neue.

Empfänger : Arschloch
Absender: Stammtisch
Antworten
Schnorrer:

flexo, Du Lügner.

 
25.03.02 19:28
Das war keine Stammtischsprache, sonst hätte ich das verstanden.

Bitte nochmal auf schnorrerniveau:

1. Keine Sätze mit mehr als 10 Worten
2. Klare ja-oder-nein Sachverhalte
3. Beweise, daß Du ein Arschloch bist. Das glaube ich nämlich nicht.

Danke.
Antworten
flexo:

Becken = Wecken

 
25.03.02 19:32
@schnorrer (blaue Eminenz): na gut, lassen wir das - ich nehme das Arschloch zurück.
Antworten
ribald:

schnorrer? besser Goethes Mephisto:

 
25.03.02 19:49
Das ist Herr schnorrer:

Ich bin der Geist, der stets verneint!
Und das mit Recht; denn alles, was entsteht,
Ist wert, daá es zugrunde geht.
Ich bin der Geist, der stets verneint!
Ein Teil von jener Kraft,
Die stets das Böse will und stets das Gute schafft.

Drum besser wär's, daß nichts entstünde.
So ist denn alles, was ihr Sünde,
Zerstörung, kurz das Böse nennt,
Mein eigentliches Element.

Ich bin ein Teil des Teils, der anfangs alles war,
Ein Teil der Finsternis, die sich das Licht gebar,
Das stolze Licht, das nun der Mutter Nacht
Den alten Rang, den Raum ihr streitig macht,
Und doch gelingt's ihm nicht, da es, so viel es strebt,
Verhaftet an den Körpern klebt

Was sich dem Nichts entgegenstellt,
Das Etwas, diese plumpe Welt,
So viel als ich schon unternommen,
Ich wußte nicht ihr beizukommen,
Mit Wellen, Stürmen, Schütteln, Brand -
Geruhig bleibt am Ende Meer und Land!
Antworten
Schnorrer:

ribald: erwartest Du eine Antwort? o.T.

 
25.03.02 20:18
Antworten
vega2000:

@ribald: schnorrer versteht die Welt

 
25.03.02 20:38
Mehr nicht!
Antworten
Tyler Durdan:

Ich erwarte noch ne Antwort....von mod.... o.T.

 
25.03.02 20:42
Antworten
Neee Max!:

Meine Meinung zur Bundesratsentscheidung :

 
25.03.02 21:52
unappetitlich
Antworten
Schnorrer:

Meine Meinung zum Bundesrat:

 
25.03.02 22:00
Guter Rat ist teuer.

Und Entscheidungen werden gefällt wie Bäume: es gibt Zeiten, da fallen sie wie Schneeflocken, oder wie Vorhäute in Zeiten der Beschneidung: leicht und unbeschwert, aber doch schmerzhaft und endgültig.


PS: Mann, bin ich gut ......
Antworten
Reila:

schnorrer, das erinnert mich an Henning Fenske:

 
26.03.02 03:52
"Wo ich bin, ist Nichts.
Doch überall kann ich nicht sein."

PS: Mann, bin ich alt ...
Antworten
prom:

Der Vermerk des Bundesratsdirektors für Klaus Wowe

 
26.03.02 12:40
Der Vermerk des Bundesratsdirektors für Klaus Wowereit:

Berlin (dpa) - Die Bundesratsverwaltung unter Leitung von Direktor Georg-Berndt Oschatz hat für den Bundesratspräsidenten Klaus Wowereit (SPD) einen Vermerk zur Abstimmung über das umstrittene Zuwanderungsgesetz am vorigen Freitag erstellt. Darin wurde Wowereit aus verfassungsrechtlicher Sicht geraten, wie er sich als Präsident verhalten soll, falls es zu einem gesplitteten Votum eines Landes kommen sollte. dpa dokumentiert die entscheidenden Passagen.

"1. Gemäß Artikel 51 Abs. 3 Satz 2 GG können im Bundesrat die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Landesrechtliche Regelungen gleich welcher Art lassen diese Regel unberührt.. ..

Rechtsprechung zur Frage, welche Folgen ein Verstoß gegen das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe hat, liegt nicht vor. Dagegen hat sich die Rechtslehre mit der Frage befasst. Nach einer vereinzelt vertretenen Ansicht im etwas jüngeren Schrifttum soll bei widersprüchlichem Abstimmungsverhalten die Stimme des Regierungschefs maßgeblich sein. ... Diese Auffassung ist mit dem klaren Wortlaut des Grundgesetzes nicht vereinbar und verkennt den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichwertigkeit der Stimmen der Mitglieder des Bundesrates.

Die ganz herrschende Lehre hält deshalb mit Recht alle Stimmen des betreffenden Landes für ungültig, wenn sie nicht einheitlich abgegeben werden.

2. Für den Fall, dass bei der Abstimmung durch Aufruf nach Ländern die Stimmen eines Landes nicht einheitlich abgegeben würden, sollte Herrn Präsidenten vorgeschlagen werden, die Vertreter des betreffenden Landes auf das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe wie folgt hinzuweisen:

"Gemäß Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes können die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Ich bitte deshalb um einheitliche Beantwortung der Abstimmungsfrage, anderenfalls die Stimmabgabe als ungültig gewertet wird."

Bliebe es bei der uneinheitlichen Stimmabgabe, sollte er die Feststellung treffen, dass das betreffende Land ungültig gestimmt hat, und mit der Abstimmung fortfahren."



Antworten
SchwarzerLor.:

Und hoch... o.T.

 
27.03.02 10:56
Antworten
mod:

"Wowereit hat einen Halbsatz einfach weggelassen"

 
27.03.02 11:16
"Wowereit hat einen Halbsatz einfach weggelassen"  

Bundesratsdirektor
will nicht Kronzeuge sein

Bundesratsdirektor Georg-Berndt Oschatz hatte Bundesratspräsident Klaus Wowereit (SPD) einen internen Vermerk vorgelegt, in dem er ihm einen präzisen Ablauf der Abstimmung vorschlug. Obwohl Wowereit es anders machte, berief er sich später auf Oschatz. Mit dem Direktor sprach Guido Heinen.

DIE WELT: Der Spitzenbeamte einer hohen Behörde äußert sich in den Medien - das ist ein Novum ...

Georg-Berndt Oschatz: Bundesratspräsident Wowereit kann nicht etwas machen und sich hinterher auf mich berufen, dass ich ihm das geraten hätte. Aber genau das hat er in der "Christiansen"-Talkshow öffentlich erklärt. Schon in der Nacht wurde ich von den Ersten angerufen, die mich darauf hinwiesen, dass ich von Wowereit als Kronzeuge benannt wurde. Wenn er mich fälschlicherweise öffentlich in Anspruch nimmt für die Richtigkeit seines Handelns, muss ich mich auch öffentlich zur Wehr setzen.

DIE WELT: Wowereit behauptet weiterhin, dass er sich in der umstrittenen Sitzung gemäß Ihren Vorgaben verhalten habe.

Oschatz: Das trifft nicht zu. Er verteidigt sich jetzt einfach. Tatsache aber ist, dass er bei seinen Fragen am Freitag eine Passage weggelassen hat.

DIE WELT: Diese Passage war aber doch entscheidend ...

Oschatz: Ja. Er hat bei seiner Nachfrage angesichts der gesplitteten Stimmabgabe durch Vertreter Brandenburgs den Hinweis unterlassen, dass bei nicht einheitlicher Beantwortung der Abstimmungsfrage die Stimmabgabe als ungültig bewertet wird. Schon bei der ersten Rückfrage hat er diesen Halbsatz weggelassen.

DIE WELT: Aus welchem Motiv?

Oschatz: Das war natürlich technisch schon ganz geschickt, weil Wowereit sich damit die Behauptung offen lässt, es reichte, wenn allein der Ministerpräsident abstimmt. Er hat den Halbsatz weggelassen. Denn hätte er ihn gesagt, hätte er die Abstimmung sogleich für ungültig erklären müssen, da Schönbohm erkennbar bei seiner Meinung blieb, die er in der Debatte klar angekündigt hatte.

DIE WELT: Wowereit sagt heute, der von Ihnen angeführte Halbsatz, ein uneinheitliches Votum müsse als ungültig gewertet werden, sei gar nicht eingetreten ...

Oschatz: Es ist doch für jeden sichtbar ganz offenbar eingetreten.

DIE WELT: Schon wirft man Ihnen Parteilichkeit vor ...

Oschatz: Das perlt an mir ab. Aber es trifft einen schon, wenn man 15 Jahre lang sine ira et studio, immer unparteiisch beraten hat. Egal ob unter den Bundesratspräsidenten Lafontaine oder Engholm: Ich habe niemals auch nur im geringsten Loyalitätskonflikte aufkommen lassen. Da konnte mich die CDU/CSU noch so sehr fragen, es war immer klar, dass ich allein dem Präsidenten diene.

DIE WELT: Ihr Vermerk blieb wirkungslos. Frustriert Sie das?

Oschatz: Der Präsident kann entscheiden, wie er will. Er kann sich beraten lassen. Und wenn er es dann anders macht, ist das seine Sache. Ich bin dann als Verwaltungschef in keiner Weise gekränkt, sondern lasse ihn dann marschieren.

DIE WELT: Ist dieser Fall ein Beleg dafür, dass das Berufsbeamtentum unter die Räder der Politik gerät?

Oschatz: Ich bin sowieso nicht mit den größten Illusionen behaftet, was das Verhältnis unserer Politiker zum Berufsbeamtentum angeht. Dabei ist allein ein wirklich unabhängiges Berufsbeamtentum als Gesprächspartner der Politik in der Lage, einigermaßen sachliche Entscheidungen zu vollziehen.


Der Streitgrund:


Die entscheidende Passage im Vermerk von Bundesratsdirektor Gregor-Berndt Oschatz: "Für den Fall, dass bei der Abstimmung durch Aufruf nach Ländern die Stimmen eines Landes nicht einheitlich abgegeben würden, sollte Herrn Präsidenten vorgeschlagen werden, die Vertreter des betreffenden Landes auf das Gebot der einheitlichen Stimmabgabe wie folgt hinzuweisen: ‚Gemäß Artikel 51 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes können die Stimmen eines Landes nur einheitlich abgegeben werden. Ich bitte deshalb um einheitliche Beantwortung der Abstimmungsfrage, anderenfalls die Stimmabgabe als ungültig gewertet wird.' Bliebe es bei der uneinheitlichen Stimmabgabe, sollte er die Feststellung treffen, dass das betreffende Land ungültig gestimmt hat und mit der Abstimmung fortfahren." DW

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