Seit mehr als zwei Jahren ermittelt die Staatsanwaltschaft Mannheim gegen den früheren Chef der MLP AG wegen angeblicher Bilanzfälschung. Nach Informationen von manager-magazin.de erwägen die Staatsanwälte nun, wegen ausreichender Indizien Anklage gegen Bernhard Termühlen zu erheben.
Mannheim/Hamburg - Die Staatsanwaltschaft in Mannheim erwägt nach Informationen von manager-magazin.de offenbar, Anklage wegen des Verdachts auf Bilanzfälschung gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden der MLP AG, Bernhard Termühlen, zu erheben. Die Ankläger hätten in ihren seit mehr als zwei Jahren andauernden Ermittlungen genügend Indizien dafür gefunden, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse in der Bilanz der MLP AG in früheren Jahren unrichtig dargestellt worden seien, heißt es in gut informierten Kreisen.
In einem internen Papier des Landgerichts Mannheim (24. Große Strafkammer) wird die Position der Staatsanwälte wie folgt dargestellt: "Der Verfahrenskomplex unrichtige Darstellung sei ausermittelt. Der zur Anklageerhebung hinreichende Tatverdacht liege vor. Ausschließlich die seitens der Verteidigung erbetene Schriftsatzfrist stehe einem Verfahrensabschluss noch entgegen."
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft in Mannheim bestätigte gegenüber manager-magazin.de, dass die Ermittlungen "gegen Verantwortliche der MLP AG" in den vergangenen Wochen intensiviert wurden. Es seien umfangreiche Stellungnahmen der Beschuldigten eingegangen sowie diverse Gutachten von Bilanzexperten. Dass die Prüfung der Vorgänge beendet sei und nun Anklage gegen Termühlen erhoben werde, wollte der Sprecher allerdings nicht bestätigen.
Termühlen war vor etwa einem Jahr von seinem Amt als Chef des Heidelberger Finanzdienstleisters MLP zurückgetreten. Seitdem ist Uwe Schroeder-Wildberg der neue Konzernchef. Termühlen, einst Kronprinz des Konzerngründers Manfred Lautenschläger, war vorgeworfen worden, die Vermögensverhältnisse in den MLP-Bilanzen unrichtig dargestellt zu haben. So habe das Unternehmen Provisionseinnahmen aus Lebensversicherungen an Rückversicherer verkauft und dadurch die gegenwärtigen Erlöse zu Ungunsten künftiger Erlöse erhöht.
Ob dieses so genannte Factoring-Geschäft, das etwa bei Versicherungen nicht unüblich ist, tatsächlich gegen das Bilanzierungsgesetz verstößt, ist noch immer umstritten. MLP hatte diverse Gutachten renommierter Bilanzexperten vorgelegt, die darstellten, dass die damalige Rechnungslegung nicht gegen das Gesetz verstoßen habe.
Ein Sprecher der MLP AG sagte, ihm läge kein Hinweis dafür vor, dass die Staatsanwaltschaft Anklage gegen Termühlen erheben werde. Termühlen selbst hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe immer vehement bestritten.