Aussage ( ich zitiere ) “Heute wird offen gelogen", ich ergänze: "...und die freie Meinung beschnitten"
Um in Pusherblättchen einzelne Aktien, an denen man selber beteiligt ist, zu analysieren, bedarf es keines höheren Bildungsabschlusses, denn die zu puschenden Unternehmen selbst geben den selbsternannten Analysten oft die Vorlagen und Vorgaben. Für beide Seiten ist dies nämlich ein (gleich) wohl einträgliches Geschäft. Skrupel darf man bei diesem unseriösen und wenig ehrenvollen Gebaren freilich nicht haben, denn es geht um nichts anderes als sich die zuvor geschürte, neue Gier der Kleinanleger zunutze zu machen und sie so um ihr mühsam erspartes Geld zu bringen. Die Kleinanleger werden mit der aggressiven Werbung der BB, mittels falscher Behauptungen und Lügen sowie psychologischer Tricks, immer und immer wieder in die Falle gelockt.
Diese Machenschaften gilt es hier und anderswo schonungslos aufzudecken.
Die Meinungsfreiheit und der Schutz der Allgemeinheit sollten weit über den Persönlichkeitsrechten und der bisherigen Immunität der Angeprangerten stehen.
Die Weichen scheinen gestellt zu sein.
Hier zur Info ein aktuelles Urteil:
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil die Meinungsfreiheit wieder gestärkt (BGH 17.11.2009, VI ZR 226/08).
Ich zitiere auszugsweise aus der Begründung: "Die Verbreitung der Äußerungen war zulässig. Es handelt sich um eine nicht gegen den Kläger persönlich gerichtete Meinungsäußerung mit einem wahren Tatsachenkern. Die Aussage “Heute wird offen gelogen", richtet sich gegen die Berichterstattung im Magazin Focus“, für die der Kläger als Chefredakteur verantwortlich war. Sie gibt die dem Beweis nicht zugängliche Meinung des Interviewten über die mangelnde Wahrheitsliebe in den Medien wieder. Durch das von ihm angeführte Beispiel des Interviews Markworts mit Ernst Jünger, das Markwort jedenfalls nicht selbst geführt hat, wird der Kläger zwar in seinem Persönlichkeitsrecht tangiert, doch überwiegt das von Roger Willemsen verfolgte Interesse der Öffentlichkeit an der Wahrheit und Seriosität der Medienarbeit. Der Persönlichkeitsschutz des Klägers hat mithin hinter dem Recht der Beklagten auf Presse- und Meinungsfreiheit zurückzutreten."
In diesem Sinne könnte man jetzt noch die Frage erörtern, wieso jemand, wegen eines einzigen ( eventuell !!!) falschen Wortes für eine Woche aus dem Verkehr gezogen werden muss. Meine Meinung: Weder Roger Willemsen noch Herrn Bull wird hier so schnell einer das Wasser reichen können, zumal sie nicht im eigennützigen Interesse handeln, was sich leider nicht von jedem behaupten lässt.
rekiwi
"Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht."