Vor dem Hintergrund des Skandals um den US-Konzern Enron sollen sich Unternehmenslenker künftig nicht mehr auf angebliches Unwissen berufen können.
Von Marc Beise und Robert Jacobi
(SZ vom 26.02.02) - Die Milliarden-Pleite des texanischen Energieunternehmens Enron, deren Folgen vor allem Mitarbeiter und Anteilseigner weltweit tragen, hat Schwachstellen in der Transparenz von Unternehmen offen gelegt.
Die Chefs des Konzerns verteidigen sich vor US-Gerichten und Untersuchungsausschüssen mit dem Argument, sie hätten von verdächtigen Transaktionen nichts gewusst. Auf angebliches Unwissen aber sollen sich Manager nach einem Plan der Regierung in Washington künftig nicht mehr berufen können. Eine Expertengruppe arbeitet an einem Gesetzentwurf, der es leichter machen soll, juristisch gegen Topmanager vorzugehen und sie für ihr Verhalten haftbar zu machen.
Nachlässigkeit statt Leichtsinn
„Wir sprechen darüber, den Standard für Unternehmenschefs von Leichtsinn auf Nachlässigkeit auszuweiten“, sagte US-Finanzminister Paul O`Neill, früher Chef des Aluminiumkonzerns Alcoa, dem Wall Street Journal.
Bisher können Manager in den Vereinigten Staaten wie auch in den meisten anderen Industrieländern nur belangt werden, wenn ihnen eine bewusste und aktive Irreführung der Anteilseigner nachweisbar ist. Nun sollen Manager ausdrücklich auch haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigt oder offensichtliche Probleme nicht erkannt haben.
Der Skandal um Enron endete in der größten Pleite der US-Wirtschaftsgeschichte. Im November hatte das Unternehmen eingeräumt, den Gewinn über mehrere Jahre um ein Fünftel zu hoch angegeben und Schulden von 15 Milliarden Dollar verschleiert zu haben.
Konzernchef Kenneth Lay, ein enger Bekannter von Präsident George W. Bush, beharrt trotz anders lautender Zeugenaussagen darauf, von illegalen Transaktionen und Bilanztricks nichts gewusst zu haben.
Verhaltenskodex
Der Fall Enron hat auch in Deutschland die Diskussion über eine bessere Unternehmenskontrolle („Corporate Governance“) verschärft. Bereits vor Bekanntwerden des Skandals hatte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) eine zwölfköpfige Regierungskommission aus unabhängigen Experten und Konzernvertretern eingesetzt, die einen Verhaltenskodex für börsennotierte Unternehmen erarbeiten sollten; er wird der Ministerin an diesem Dienstag von ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme übergeben.
Der (freiwillige) Kodex soll Mitte des Jahre zusammen mit dem Gesetz zur Transparenz und Publizität in Kraft treten.
Der Text für eine bessere Machtbalance zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären spart laut Cromme keines der jetzt diskutierten Themen aus.
Er regelt die Stimmrechtsausübung in Hauptversammlungen ebenso wie Verteidigungsmaßnahmen des Vorstandes bei Übernahmeversuchen und will für eine bessere Überwachung der Vorstandstätigkeit sorgen. Auch sollen börsennotierte Unternehmen die Gehälter ihrer Vorstände künftig detailliert offen legen.
Nahe am geltenden Recht
Jedoch hielt sich der Auftrag der Kommission sehr nahe am geltenden Recht – was von Aktionärsschützern heftig kritisiert wird. So spricht der Würzburger Professor Ekkehard Wenger von einem „Alibipapier“ und fordert beispielsweise verbesserte Klagemöglichkeiten für Minderheitsaktionäre gegen Aufsichtsräte.
In den Vereinigten Staaten stehen die Unternehmensführer stärker unter Druck. So weigern sich inzwischen sogar Versicherer, für die Fehler des Managements aufzukommen. Konzerne schützen sich üblicherweise mit Policen gegen mögliches Missmanagement ihrer führenden Mitarbeiter.
Im Fall Enron beläuft sich der Wert dieser Policen mit zehn Versicherern auf rund 350 Millionen Dollar. Zwei Unternehmen, die Royal Insurance Co. of America und die St.Paul Mercury Insurance, weigern sich nun, die von Enron bereits geforderten Summen zu bezahlen.
Die Verträge seien ungültig, weil Enron die Versicherungen vor dem Abschluss nicht korrekt informiert habe. Der Konzern plant fest mit dem Geld der Versicherungen, mit dem Vergleiche mit Mitarbeitern finanziert werden sollen.
Auch weigern sich die Versicherer, einer Forderung der Bank J.P. Morgan Chase nachzukommen. Das Haus verlangt insgesamt eine Milliarde Dollar, die es durch die Enron-Pleite verloren habe. Der Anspruch soll am Mittwoch bei einer Gerichtsverhandlung in New York geklärt werden.
„Tatbestand des Betrugs“
Anwälte der Versicherungskonzerne werfen der Bank vor, sie habe den wahren Schuldenstand von Enron bewusst verschleiert, indem sie Kredite an den Konzern als Transaktion für Rohstoffe gebucht habe. , sagt der Anwalt der Versicherungen.
Quelle: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/branchenpolitik/37587/index.php
Von Marc Beise und Robert Jacobi
(SZ vom 26.02.02) - Die Milliarden-Pleite des texanischen Energieunternehmens Enron, deren Folgen vor allem Mitarbeiter und Anteilseigner weltweit tragen, hat Schwachstellen in der Transparenz von Unternehmen offen gelegt.
Die Chefs des Konzerns verteidigen sich vor US-Gerichten und Untersuchungsausschüssen mit dem Argument, sie hätten von verdächtigen Transaktionen nichts gewusst. Auf angebliches Unwissen aber sollen sich Manager nach einem Plan der Regierung in Washington künftig nicht mehr berufen können. Eine Expertengruppe arbeitet an einem Gesetzentwurf, der es leichter machen soll, juristisch gegen Topmanager vorzugehen und sie für ihr Verhalten haftbar zu machen.
Nachlässigkeit statt Leichtsinn
„Wir sprechen darüber, den Standard für Unternehmenschefs von Leichtsinn auf Nachlässigkeit auszuweiten“, sagte US-Finanzminister Paul O`Neill, früher Chef des Aluminiumkonzerns Alcoa, dem Wall Street Journal.
Bisher können Manager in den Vereinigten Staaten wie auch in den meisten anderen Industrieländern nur belangt werden, wenn ihnen eine bewusste und aktive Irreführung der Anteilseigner nachweisbar ist. Nun sollen Manager ausdrücklich auch haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigt oder offensichtliche Probleme nicht erkannt haben.
Der Skandal um Enron endete in der größten Pleite der US-Wirtschaftsgeschichte. Im November hatte das Unternehmen eingeräumt, den Gewinn über mehrere Jahre um ein Fünftel zu hoch angegeben und Schulden von 15 Milliarden Dollar verschleiert zu haben.
Konzernchef Kenneth Lay, ein enger Bekannter von Präsident George W. Bush, beharrt trotz anders lautender Zeugenaussagen darauf, von illegalen Transaktionen und Bilanztricks nichts gewusst zu haben.
Verhaltenskodex
Der Fall Enron hat auch in Deutschland die Diskussion über eine bessere Unternehmenskontrolle („Corporate Governance“) verschärft. Bereits vor Bekanntwerden des Skandals hatte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) eine zwölfköpfige Regierungskommission aus unabhängigen Experten und Konzernvertretern eingesetzt, die einen Verhaltenskodex für börsennotierte Unternehmen erarbeiten sollten; er wird der Ministerin an diesem Dienstag von ThyssenKrupp-Aufsichtsratschef Gerhard Cromme übergeben.
Der (freiwillige) Kodex soll Mitte des Jahre zusammen mit dem Gesetz zur Transparenz und Publizität in Kraft treten.
Der Text für eine bessere Machtbalance zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionären spart laut Cromme keines der jetzt diskutierten Themen aus.
Er regelt die Stimmrechtsausübung in Hauptversammlungen ebenso wie Verteidigungsmaßnahmen des Vorstandes bei Übernahmeversuchen und will für eine bessere Überwachung der Vorstandstätigkeit sorgen. Auch sollen börsennotierte Unternehmen die Gehälter ihrer Vorstände künftig detailliert offen legen.
Nahe am geltenden Recht
Jedoch hielt sich der Auftrag der Kommission sehr nahe am geltenden Recht – was von Aktionärsschützern heftig kritisiert wird. So spricht der Würzburger Professor Ekkehard Wenger von einem „Alibipapier“ und fordert beispielsweise verbesserte Klagemöglichkeiten für Minderheitsaktionäre gegen Aufsichtsräte.
In den Vereinigten Staaten stehen die Unternehmensführer stärker unter Druck. So weigern sich inzwischen sogar Versicherer, für die Fehler des Managements aufzukommen. Konzerne schützen sich üblicherweise mit Policen gegen mögliches Missmanagement ihrer führenden Mitarbeiter.
Im Fall Enron beläuft sich der Wert dieser Policen mit zehn Versicherern auf rund 350 Millionen Dollar. Zwei Unternehmen, die Royal Insurance Co. of America und die St.Paul Mercury Insurance, weigern sich nun, die von Enron bereits geforderten Summen zu bezahlen.
Die Verträge seien ungültig, weil Enron die Versicherungen vor dem Abschluss nicht korrekt informiert habe. Der Konzern plant fest mit dem Geld der Versicherungen, mit dem Vergleiche mit Mitarbeitern finanziert werden sollen.
Auch weigern sich die Versicherer, einer Forderung der Bank J.P. Morgan Chase nachzukommen. Das Haus verlangt insgesamt eine Milliarde Dollar, die es durch die Enron-Pleite verloren habe. Der Anspruch soll am Mittwoch bei einer Gerichtsverhandlung in New York geklärt werden.
„Tatbestand des Betrugs“
Anwälte der Versicherungskonzerne werfen der Bank vor, sie habe den wahren Schuldenstand von Enron bewusst verschleiert, indem sie Kredite an den Konzern als Transaktion für Rohstoffe gebucht habe. , sagt der Anwalt der Versicherungen.
Quelle: www.sueddeutsche.de/wirtschaft/branchenpolitik/37587/index.php