... der nach § 10d Abs. 4 Satz 1 EStG iVm § 8 Abs. 1 Satz 1 KStG vom finanzamt als "verbleibender Verlustvortrag" "gesondert festgestellt" wird, ist nicht das gleiche wie der bilanzielle verlustvortrag nach § 266 Abs. 3 A. IV. HGB, z.B. ist er ist durch die sogenannte Mindestbesteuerung begrenzt
rechenbeispiel auf https://www.nwb.de/koerperschaftsteuer/...chaftsteuer-beruecksichtigt