LV's wollen ohne Grund Bewertungsreseven räubern


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Libuda:

LV's wollen ohne Grund Bewertungsreseven räubern

 
09.01.13 23:47
eine der dreistesten Raubaktionen der Versicherungsbranche, die mit Hilfe von gekauften Abgeordneten und einer gekauften ekelhaften Journallie, die geierhaft auf die Anzeigen dieser verbrecherischen Betrüger geiert, durchgewunken werden sollte.

Vermutlich hatte die Versicherungslobby aber vergessen, neben den Bundesabgeordneten auch den Bundesrat zu kaufen - glückerlicherweise für die Versicherten, denn all die "Argumente" der Versicherungsräuber stimmen nicht und sind an den Haaren herbeigezogen.

Besonders dreist ist, dass man auf ein sehr mildes Urteil des BGH scheisst, das 50% der Bewertungsreserven den Versicherten zubilligt - obwohl das auch schon sehr kulant ist, denn eigentlich gehören der Versicherten 100%.  Und auch dieses für die Versicherungsräuber sehr milde Urteil wollte man jetzt kipoen - womit aber bei anstehenden Klagen nicht den Hauch einer Chance hätte, denn alle "Gründe" sind dreist erstunken und erlogen und rechnen damit, dass nicht nur Normalbürger, sondern auch Politiker die Zusammenhänge nicht verstehen.
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Libuda:

Eine glatte Lüge der Versicherungsbetrüger

 
10.01.13 13:27
ist die Behauptung, dass die Inhaber momentan auslaufender Verträge "zu unrecht" von höheren Bewertungsreserven profiteren.

Höhere Bewertungsreserven ergeben sich bei festverzinslichen Papieren, wenn das Zinsniveau fällt. Folgt man der Argumentation der Versicherer, dann müsste dieser Prozess fallender Zinsen auf einen Rutsch einen Tag vor der Fälligkeit passiert sein, wenn die Inhaber momentan "zu unrecht" davon profitiert hätten. Der Prozess der Zinssenkungen dauert aber nun schon viele Jahre - und diese Bewertungsreserven sind nicht über Nacht an dem Tag vor der Fälligkeit vom Himmer gefallen, sondern haben sich über den vorstehend beschriebenen Zeitraum aufgebaut, in dem der Versicherungskunde schon niedrigere Zinsen hinnehmend musste, die seine Ablaufleistung schmälerten.

Schier unglaublich ist aber, dass man über diesen Tatbestand in der anscheinend durchgehen don den Versicherungsbetrügern gekauften deutschen Presse nichts liest. Beschämend ist auch, dass den Bundestagsabgeordneten der CDU und FDP dieser Zusammenhang nicht klar war oder klar sein wollte - immerhin ist der CDU noch auf dem Parteitag eingefallen, welch böses Spiel die Versicherungsbetrüger da mit der deutschen Bevölkerung treiben.
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Libuda:

Vom Bundesrat erwarte ich, dass er dieses

 
10.01.13 14:12
Gesetz erneut ableht und fordert, dass das absurde Zusammenwerfen unterschiedlicher Gesetzes in einen Topf in diesem Fall aufgegeben wird, denn in diesem Fall diente dieser Topf zum Verschleiern des kriminellen Anschlags der Versicherungsbetrüger und eines Verstoßes gegen das Grundgesetz (Eigentumsgarantie).

Dass ausgerechnet die FDP beim Verstoß gegen die Eigentumsgarantie an der Spitze war, zeigt wie verkommen dieser Haufen, den ich nicht mehr als Partei ansehe, inzwischen ist.
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Libuda:

Wer soll die Bewertungsreserven erhalten, zu deren

 
10.01.13 16:39
Aufbau auch das Kapital der Versicherten verwendet wurde, deren Verträge jetzt zur Auszahlung stehen und von denen sie jetzt nichts abbekommen sollen, nicht einmal die ihnen von Bundesgerichtshof zugesprochenen 50%?

Vermutlich wollen die Versicherungen davon einen Großteil für die Versicherungen und Bonizahlungen an sich, wie das bei Finanzterroristen üblich ist, abzweigen. Denn das Argument, dass man das für neue Vertrage verwenden wolle, ist schwachsinnig und zudem unzulässig, denn die Versicherungen können die Zinsen und Überschüsse der Kapitalanlagen nicht nach eigenem Gütdünken nach Gutsherrenart verteilen.

Dazu muss man sich einmal die Frage stellen: Wann schmelzen die Bewertungsreserven ab? Das ist dann der Fall wenn das Zinsniveau steigt und daraufhin die Kurse der Festverzinslichen fallen. Für Verträge, die in dieser Zeit zur Auszahlung kommen, stehen dann zwar weniger Bewertungsreserven zur Verfügung als momentan, aber für die Eigner dieser Policien ergibt sich ja jetzt auch der Vorteil, dass die Verzinsung höher ist und damit die Ablaufleistung steigt. Nur wenn das Zinsniveau in einem Rutsch vom Tiefststand über Nacht auf den neuen Höchsstand im Zinszyklus springt, würden die Eigner später fällig werdender Policen benachteiligt. Eventuell geht diese Anpassung nach oben schneller als der über Jahre dauende Zinssenkungsprozess, aber durch die Tatsache dass nur 50% der Bewertungsreserven zur Ausschüttung kommen, wird dies eh mehr als abgefedert.

Besonders dreist war aber auch, dass der Bundestag mit den Stimmen der CDU und FDP beschlossen hat, ein Urteil des Bundesgerichtshofes abzuändern: Ähnlich Dreistes ist in den mehr als 60 Jahren Verfassungsgeschichte der Bundesrepublik meines Erachtens noch nicht geschehen. Der Opposition im Bundestag muss man vorwerfen, dass sie entweder zu blöd und auch mitgekauft war, um gegen diese freche Bubenstück heftiger zu protestieren. Vielleicht hat man auch gedacht, dass es eh mehr die Wähler der CDU und FDP trifft, aber das war sicher zu emotional gedacht, denn gerade mit einem heftigen Opponieren hätte man hier viel Boden gut machen können, vor allem bei Wechselwählern. Denn auch viele kleine Leute haben wenn auch kleinere Lebensversicherungen.
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Libuda:

50 Milliarden im Jahr klauen Versicherungsbetrüger

 
10.01.13 18:31
und andere Gaukler den Deutschen von ihrer Alterssicherung:

www.versicherungsmagazin.de/Aktuell/...es-Oehler-Gutachen.html

Und der Schutzpatron dieser Versicherungsbetrüger und Gaukler ist die FDP.
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Libuda:

Kriminelle Nummer der Versicherungsbetrüger

 
10.01.13 23:19
im letzten Moment gestoppt.

Die Lebensversicherungen haben keine oder kaum Probleme die damals gegebenen Mindestverzinsungen zu halten. Denn es waren da ja auch noch einige Jahre mit guten Zinsen drin - und die konnte man sich zudem auch langfristig sichern. Später haben die Lebensversicherungen ja diese Garantieverzinsungen nach und nach herabgesetzt - richtigerweise, weil das Zinsniveau das voraussichtlich nicht mehr erlaubte.

Das Scheißspiel, was die Versicherungen jetzt inszenieren ist, dass sie Geld, das früheren Verträgen rechtmäßig zusteht, teilweise mit dem Hinweis auf momentan niedrige Zinsen selbst vereinnahmen wollen - fur die Versicherungen und für Bonizahlungen an die Leitungsebene, und zum anderen Teil illegal in neue Produkte pumpen wollen, damit ihre Scheißprodukte besser aussehen.

Das ist kriminell und diesen kriminellen Taten wurde vom BGH ein wenn auch nur sehr milder Riegel vorgeschoben, denn die Nur-50%-Berechtigung an den Bewertungsreserven ist eigentlich schon ein extremes Zugeständnis an die Versicherungsbetrüger. Der Gipfel der Unverschämtheit und in der Nachkriegszeit von immerhin jetzt 60 Jahren nie erreichte Intensität von Rechtsbeugung ist allerdings, dass sich die Bundestagsmehrheit von CDU/CSU/FDP erdreistet, ein Gesetz gegen exisiterende vom BGH ausgesprochene Rechtsnormen zu setzen wie in einer schlimmen Bananenrepublik. Glücklicherweise ist dann zumindest einer Mehrheit der Landespolitiker in der CDU aufgefallen, was hier für eine kriminelle Tat im Bundestag abgelaufen ist.
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Libuda:

Bundesrat kommt zu ähnlichem Ergebnis wie Libuda

 
11.01.13 08:51
Ohne das im Detail so genau auszuführen, besagen die Ausführungen des Bundesrats zur Zurückweisung dieser Bürgerbetrügerei ziemlich das Gleiche wie die Ausführungen von Libuda:

"Für den Bundesrat ist nicht nachvollziehbar, dass der Rückgriff auf die Bewertungsreserven und die Trennung bei der Überschussbeteiligung die einzigen Mittel sein sollen, um die aktuellen Probleme der Versicherer zu lösen", heißt es in der Unterrichtung. Die Länder räumen zwar ein, dass die Versicherer in der Niedrigzinsphase Probleme hätten, die notwendigen Erträge zur Erfüllung ihrer langfristigen Garantien zu erwirtschaften. Allerdings hätten auch die Versicherten bereits spürbare Rückgänge bei der Überschussbeteiligung hinnehmen müssen. "Wenn die Versicherungsnehmer nun auch noch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven verzichten müssen, geht die aktuelle Kapitalmarktsituation einseitig zu ihrer Lasten", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates.

www.datev.de/portal/ShowPage.do?pid=dpi&nid=144544
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Minespec:

du stellst Behauptungen nauf, die du nicht beweise

 
11.01.13 09:02
n kannst, bzw die unbewiesen  sind und eventuell geschäftsschädigend sein könten.
Wenn du so weiter machst bekommst du vielleicht Post von mehreren Versicherungen bzw deren Anwälten.
"Jeder ist seines Silber`s Schmied " (minespec)
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Libuda:

Das von den Versicherungsbetrügern

 
11.01.13 10:55

gekaufte gegen das Grundgesetz verstoßende Machwerk der beiden Mehrheitsfraktionen im Bundestag bringt die Stelllungsnahme des Bundesrates hervorragend auf den Punkt:

t:"Allerdings hätten auch die Versicherten bereits spürbare Rückgänge bei der Überschussbeteiligung hinnehmen müssen. "Wenn die Versicherungsnehmer nun auch noch auf die Beteiligung an den Bewertungsreserven verzichten müssen, geht die aktuelle Kapitalmarktsituation einseitig zu ihrer Lasten", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates."

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Libuda:

Im Mittelpunkt des Verblödungsgeschwätzes

 
12.01.13 11:20
der Versicherungsbetrüger steht auch die Aussage, dass man permanent Anlagen, die stille Reserven beinhalten, verkaufen und dann auf neue Anlagen mit niedrigerer Verzinsung umsteigen müsse.

Das ist kriminelle und dreiste Augenwischerei. Ein im Bestand vorhandenes Papier mit einer Restlaufzeit von 5 Jahren und einem Nominalzins von 4% weist z.B. bei einem Kurs von 114,3% auch nur eine Effektivverzinsung von 1% auf. Denn wenn man statt dem Verkauf dieses Papiers zu 114,3% noch 5 Jahre wartet, bis es zu 100% fällig wird, würde man in den 5 Jahren Restlaufzeit 14,30 Euro verlieren - das sind pro Jahr 2,86 Euro. Statt 4 Euro wäre dann der Jahresertrag nur noch 1,14 Euro - nämlich 4,00 Euro minus 2,86 Euro anteiliger Rückzahlungsverlust. Bezogen auf auf 114,30 Euro Kapitaleinsatz ergeben diese 1,14 ziemlich genau 1%.

Und wenn man heute für ein neues fünfjähriges Papier, das mit 100% ausgegeben wird, einen Nominalzins von 1% hat, beträgt die Effektivverzinsung auch 1%.

Die Behauptungen der Versicherungsbetrüger sind also ausschließlich Verblödungsgeschwätz und Volksverdummung.
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Libuda:

Eine Schande ist allerdings, dass die

 
12.01.13 14:42
Bundestagsabgeorndeten der beiden Mehrheitsfraktionen diesem Eulenspiegel-Verblödungsgeschwätz auf den Leim gingen - sei es aus Blödheit, Faulheit oder weil sie von den Versicherungsbetrügern gekauft wurden.
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Libuda:

Zur Entschuldigung muss man allerdings

 
12.01.13 19:20

anführen, dass auch in sogenannten Fachpublikation dieser von den Versicherungsbetrügern in die Welt gesetzt Dünnpiff nachgeplappert wird, wie nachstehend einem Autor, der sich mit dem Zusatz "Universität St. Gallen" , die eigentlich einen guten Ruf hat, schmückt. Aber dass es auch schwarze Schwäne gibt, wissen wir ja inzwischen auch.

"Inhaltlich ist die Neuregelung durchaus nachvollziehbar, denn die derzeitige Beteiligungsregelung kann zu der ungünstigen Situation führen, dass ein Versicherer hochverzinste Wertpapiere verkaufen muss, um Bewertungsreserven zu realisieren. Die Restmittel werden dann in niedriger verzinste Anlagen reinvestiert.."

http://www.wirtschaftsdienst.eu/archiv/jahr/2013/...e1a7ebf938922ebc6

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Libuda:

Peter Schramm bringt es sehr gut auf den Punkt

 
12.01.13 22:21
- und diese sachlichen Analysen gewinnen gegenüber dem allgemeinen Dumm-Dumm-Geschwätz wie das von dem Autor aus dem letzten Posting nach und nach die Oberhand:

„Dass aber diese Maßnahme auch noch gerecht wäre, weil sonst diese Kunden bevorzugt würden, ist nicht nachvollziehbar. Denn in Umsetzung eines Verfassungsgerichts-Urteils bestimmt § 153 Abs 3 VVG:
„Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungs-orientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.“
Die abgehenden Verträge erhalten also nur die Hälfte der Bewertungsreserven, die sie selbst durch ihre Beitragszahlung und die daraus angelegten Mittel verursacht haben. Sie nehmen den verbleibenden Kunden nichts weg. Hätten sie die Versicherungen gar nicht abgeschlossen, dann wären die Bewertungsreserven aus dem Kapital ihrer Beitragszahlung auch gar nicht vorhanden.“

www.versicherungsjournal.de/leserbrief/...ggenommen-114020.php
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Libuda:

Unterschreibt Gauck verfassungswideriges Gesetz?

 
14.01.13 10:38
Da wäre jetzt der Gauck gefordert, wenn - wovon ich nicht ausgehe - auch der Bundesrat sich auf die Seite der Versicherungsbetrüger schlägt, denn das Verfassungsgerichts-Urteil fordert ein verursachungs-orientiertes Verfahren - und genau das wollen die Versicherungsbetrüger mit Hilfe der gekauften oder zu blöden Bundestagsabgeordneten abschaffen.

"Denn in Umsetzung eines Verfassungsgerichts-Urteils bestimmt 153 Abs 3 VVG:
Der Versicherer hat die Bewertungsreserven jährlich neu zu ermitteln und nach einem verursachungs-orientierten Verfahren rechnerisch zuzuordnen. Bei der Beendigung des Vertrags wird der für diesen Zeitpunkt zu ermittelnde Betrag zur Hälfte zugeteilt und an den Versicherungsnehmer ausgezahlt."
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Libuda:

Nachilfe für dämliche Bundestagsabeordnete

 
14.01.13 19:24
Aufgabe 3 Beteiligung an den Bewertungsreserven (60 Punkte)

Mit der VVG-Reform wurde in Gestalt des §153 VVG die Beteiligung der Kunden an den
Bewertungsreserven eines Lebensversicherers gesetzlich verbindlich geregelt. Auf diesem
Hintergrund analysieren Sie als Aktuar eines deutschen Lebensversicherers verschiedene Verfahren
zur konkreten Ausgestaltung dieser Beteiligung an den Bewertungsreserven Ihres Unternehmens.
a) Erläutern Sie die drei Begriffe
• Überschussbeteiligung
• Beteiligung am (handelsrechtlichen) Überschuss
• Beteiligung an den Bewertungsreserven
und ihr Verhältnis untereinander jeweils im Kontext des §153 VVG. (3 Punkte)
(Drei angemessene aussagekräftige Sätze reichen)

Musterlösung
„Überschussbeteiligung“ ist der Oberbegriff für die zwei Ausprägungen der „Beteiligung am
(handelsrechtlichen) Überschuss“ und der „Beteiligung an den Bewertungsreserven“. Die
„Beteiligung am (handelsrechtlichen) Überschuss“ ist die auch vor der VVG-Reform bekannte Beteiligung der Versicherungsnehmer an dem handelsrechtlich ermittelten Überschüssen nach aufsichtsrechtlichen Vorgaben in einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß §153 (2) VVG. Die „Beteiligung an den Bewertungsreserven“ ist die durch die VVG-Reform neu eingeführte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den nach
RechVersV jährlich ermittelten und publizierten Bewertungsreserven nach einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß §153 (3) VVG.

aktuar.de/custom/download/dav/ausbildung/...terloesung2010.pdf
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Libuda:

Das war die Konsequenz des richterlichen

 
14.01.13 21:58

Urteils: "Die „Beteiligung an den Bewertungsreserven“ ist die durch die VVG-Reform neu eingeführte Beteiligung der Versicherungsnehmer an den nach RechVersV jährlich ermittelten und publizierten Bewertungsreserven nach einem verursachungsorientierten Verfahren gemäß 153 (3) VVG."

Und der Hammer an Kriminalität ist, das die Versicherungsbetrüger jetzt die höchstrichterliche Bestimmung " verursachungsorientiert" mit Hilfe offensichtlich krimineller Bundestagsabgeordneter, die auf höchstrichterliche Urteile scheißen, wenn genug Parteispenden fließen, kippen wollten. Ob ein Bundespräsident, der einmal Pfarrer war, sich von den Versicherungsbetrügern auch kaufen lässt, wäre jetzt die spannende Frage, wenn auch der Bundesrat, was ich nicht erwarte, zustimmen würde.

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