, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
heist es da..... und das bedeutet im Groben.... Die Einschränkung:
„… wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ macht die Sache schon nahezu aussichtslos,
denn ab wann ist dies gegeben? In der Frage von ESM und Fiskalpakt gäbe es kein
Widerstandsrecht, solange das Bundesverfassungsgericht theoretisch noch für andere Abhilfe sorgen könnte.
Erst wenn alle anderen Möglichkeiten der Abhilfe tatsächlich gescheitert sind, könnte
man evtl. zum aktiven Widerstand übergehen.
Quelle:stevenblack.wordpress.com/
Tja,.... so ist das mit der Macht die nicht bei uns liegt.....
Nice Day @ all
heist es da..... und das bedeutet im Groben.... Die Einschränkung:
„… wenn andere Abhilfe nicht möglich ist“ macht die Sache schon nahezu aussichtslos,
denn ab wann ist dies gegeben? In der Frage von ESM und Fiskalpakt gäbe es kein
Widerstandsrecht, solange das Bundesverfassungsgericht theoretisch noch für andere Abhilfe sorgen könnte.
Erst wenn alle anderen Möglichkeiten der Abhilfe tatsächlich gescheitert sind, könnte
man evtl. zum aktiven Widerstand übergehen.
Quelle:stevenblack.wordpress.com/
Tja,.... so ist das mit der Macht die nicht bei uns liegt.....
Nice Day @ all