Lies endlich mal im Gesetz nach oder kapierst Du nicht, was dort steht?
Gemäß 262 Abs. 1 Nr. 3 AktG wird die Gesellschaft mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Nach Abschluss des Insolvenzverfahrens wird Gesellschaft gemäß 273 Abs. 1 Satz 2 AktG im Handelsregister gelöscht.
Die Fortsetzung einer aufgelösten Gesellschaft setzt gem. 274 Abs. 2 Nr. 1 AktG die Bestätigung eines Insolvenzplan voraus, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht. Letzteren gibt es bei der Conergy AG allerdings nicht!
Begreifst Du den Wortlaut der genannten Vorschriften nicht? Oder wo genau liegt Dein Problem?