Frage geschrieben am 19.02.2011 14:34:26
Betreff: deutsches Firmen Insolvenzrecht / Aktionärsrecht
Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 150,00
Status: Beantwortet
Aufrufe: 422 Folgende Angaben sind öffentlich zugänglich (Quelle:wikipedia):
Ich bin Aktionär des insolventen Unternehmens xxxxx.
Da ich im deutschen Insolvenzrecht nicht bewandert bin, bitte ich sie
freundlichst mir einige wichtige Fragen zu beantworten.
Angaben zum Unternehmen:
Die xxxxx mit Sitz in Hamburg fungiert als Holding für die operativen
Tochtergesellschaften.*
*Die xxxxx mit Sitz in Lichtenstein ist eine
Tochtergesellschaft der xxxxx.
Die Tochtergesellschaft xxxxx beantragte
am 24. April 2008 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wegen drohender
Zahlungsunfähigkeit.
Am 30. April 2008 folgte auch der Insolvenzantrag der Muttergesellschaft
xxxxx.
Es wurde ein Insolvenzverwalter für die Muttergesellschaft xxxxx,
sowie ein Zweiter für die Verwaltung der Tochtergesellschaft
xxxxx eingesetzt. (Quelle wikipedia)
Seit 2009 meldet der Insolvenzverwalter der Tochtergesellschaft wieder
schwarze Zahlen.
Ende 2010 verkündete dieser dann einen neuen Investorenprozess.
Meine Fragen:
1. Gehört die Tochtergesellschaft, xxxxx
zu 100% der xxxxx?
Bitte überprüfen sie den Gesellschaftsregistereintrag, ev. mit
Nummernangabe und Web-link.
2. Falls die Tochtergesellschaft xxxxx nun
verkauft wird, wohin fliesst der Erlös?...zurück zur xxxxx?
3. Wo stehe ich als Aktionär?
4. Wann wird der IV 2010 einen Geschäftsbericht vorlegen müssen?
Für ihre Antworten möchte ich mich schon jetzt freundlichst bedanken
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Rechtsanwalt Claußnitzer
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Antwort geschrieben am 19.02.2011 16:33:37
Rechtsanwalt Patrick Hermes
Weissachdamm 32, 83700 Rottach-Egern, Tel: 08022-8583302, Fax: 08022-8583213
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Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!Sehr geehrter Fragesteller,
1. Laut einer uns vorliegenden Ad-Hoc Meldung vom 24.04.2008 ist die Thielert Aircraft Engines GmbH (eingetragen beim Amtsgericht Chemnitz HRB 16998) eine 100-prozentige Tochter der Thielert AG. Ob dies zu heutigen Tag noch der Fall ist, müssten wir gesondert in Erfahrung bringen. Gerne können wir das in Rücksprache mit Ihnen noch erledigen.
2. Dies lässt sich schwer beantworten und erst nach Rücksprache mit dem Insolvenzverwalter. Wenn die Thielert GmbH verkauft wird, ist es gut möglich, dass der Erlös an die AG fließt. Es gibt in der Praxis Gewinnabführungsverträge zwischen Mutter und Tochtergesellschaft. Ein Gewinnabführungsvertrag verpflichtet z.B. das Tochterunternehmen, den gesamten Gewinn/Erlös an die „Mutter" als beherrschende Gesellschaft abzuführen.
3. Bei einer Insolvenz werden erst die Schulden aus den Anleihen beglichen und erst dann werden die Aktionäre aus dem restlichen Eigenkapital "abgefunden". Kurzum, erst werden die Schulden zB von Gläubigern wie dem Finanzamt beglichen und der Rest geht an die Aktionäre.
4. Der Jahresabschluss ist von den gesetzlichen Vertretern der Gesellschaft aufzustellen. Das sind bei einer Aktiengesellschaft die Vorstandsmitglieder, hier der IV.
Die Frist für die Aufstellung des Jahresabschlusses beträgt bei großen und mittelgroßen Kapitalgesellschaften drei Monate nach dem Bilanzstichtag. Sodann ist der Jahresabschluss gegenüber dem Handelsregister innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag offenzulegen.
Mit besten Grüßen
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Patrick Hermes
Rechtsanwalt
auch Fachanwalt für Steuerrecht
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