Links zu Hackerprogrammen sind erlaubt


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calexa:

Links zu Hackerprogrammen sind erlaubt

 
03.11.01 11:23
Softwarepiraten in Amerika lassen die Korken knallen. Links zu Hackerprogrammen sind erlaubt.

San Francisco - Ein Berufungsgericht im kalifornischen San Jose befand, dass die Verbreitung eines Computerprogramms zur Entschlüsselung von DVDs im Internet durch das Recht der freien Meinungsäußerung geschützt ist.

Es kam damit zum genau gegenteiligen Ergebnis wie im vergangenen Jahr eine untergeordnete Instanz. Diese hatte noch der Filmindustrie in ihrer rechtlichen Auseinandersetzung um das Programm DeCSS Recht gegeben und erklärt, ein Computercode sei so wenig Ausdruck der Meinungsfreiheit wie die Ermordung eines Politikers Ausdruck einer politischen Ansicht sei.

In der Entscheidung des 6. Berufungsgerichts hieß es nun, dass eine Web-Seite mit Verweisen (Links) auf das Programm als Ausdruck der Redefreiheit zu werten sei. Dies sei durch den Ersten Zusatz zur US-Verfassung geschützt. "DeCSS ist ein schriftlicher Ausdruck der Ideen des Autors und von Informationen über die Entschlüsselung von DVDs ohne CSS", erklärte das Gericht. CSS steht für "Content Scramble System", eine Methode, um DVDs vor unerlaubter Vervielfältigung zu schützen.

Das von einem norwegischen Jugendlichen entwickelte Entschlüsselungsprogramm, DeCSS, erlaubt es dem Benutzer, den Sicherheitsschlüssel auszuhebeln und sich den Inhalt einer DVD auf seine Festplatte zu kopieren. Der Jugendliche wollte Videos auch auf seinem Linux-Rechner sehen, für den es keine legalen DVD-Programme gab.

In dem Fall geht es um die Klage des DVD-Verbandes DVDCCA von 1999 gegen das Online-Unternehmen 2600.com und seinen Besitzer Andrew Bunner. Er verwies auf der Webseite auf rund 500 andere Internetseiten, wo das Programm DeCSS zu finden ist. Die Filmindustrie befürchtet, dass damit Filme - ähnlich wie Musik im MP3-Format - im Internet getauscht werden können.

Hatte die erste Instanz noch erklärt, dass DeCSS gegen das 1998 in den USA verabschiedete Urheberrechtsgesetz zu Software und Internet verstößt, hieß es nun vom Berufungsgericht, der soziale Wert von DeCSS sei "zwar fragwürdig, nichtsdestotrotz ist es eine freie Meinungsäußerung". Die Filmindustrie kündigte Berufung an.
Quelle: manager-magazin.de

So long,
Calexa
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calexa:

up o.T.

 
04.11.01 11:35
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Kicky:

das Urteil gilt natürlich nur in Californien o.T.

 
04.11.01 12:06
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hjw2:

@all stellt mal ein paar Links rein..

 
04.11.01 13:37
fange mal an..

www.astalavista.de
www.hacks.de
 
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calexa:

Wie wäre es hiermit

 
04.11.01 14:12
hacklinks.de.cx/

So long,
Calexa
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zu teuer kaufer:

@calexa

 
04.11.01 14:29
ganz schön verseucht Dein tip, da sollte man sich nur gut geschützt reingetrauen und aufpassen was man macht.
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