weil
noch zu prüfen ist, ob sich LBC als ausländisches Unternehmen überhaupt
dieser Regelung unterwerfen muß
LBC doch im NEMAX bleibt, sobald in 90 Börsentagen diese beiden Werte
nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen unterschritten werden
(Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro, Kurs unter 1 €).
LBC bestimmt eine einstweilige Verfügung gegen ein Delisting erwirken wird.
Hier noch ein Statement von LBC unter IR auf deren Hompage zu finden :
FAQs zur aktuellen Situation
1. Warum hat man sich zu dieser Umstrukturierung entschieden?
Wir haben uns entschieden, Stellen abzubauen und alle Back-Office-Funktionen in Deutschland und Schweden zu bündeln, um unsere Kosten zu senken und gleichzeitig die Effizienz zu erhöhen. Im Zuge dessen ist die französische Geschäftsstelle geschlossen und das Büro in Großbritannien stark verkleinert worden. Wir glauben, dass unser neues Geschäftsmodell es uns ermöglichen wird, unsere größte Stärke auszuschöpfen - das Konzept der gebündelten Nachfrage.
2. Wie funktioniert das neue Geschäftsmodell?
Wir werden weiterhin das CoShopping-Modell nutzen, unseren Fokus jedoch auf das sog. „Agentur-Modell“ legen: Wir stellen den Markennamen, die Datenbank und die Onlinemarketing-Aktivitäten zur Verfügung, aber überlassen die physische Abwicklung des Kaufs, Verkaufs und der Versendung der Produkte den besten Händlern in jedem Markt. Dies ist der einfachste und effizienteste Weg, den Nutzen der gebündelten Nachfrage an den Kunden weiterzugeben.
3. Warum ist die Produktauswahl auf der Website momentan so klein?
Die bedauerliche Entscheidung Shmulik Steins, ihre Finanzierung zurückzuziehen, hat uns dazu gezwungen, unser Unternehmen neu zu strukturieren. Bis die Umstrukturierung abgeschlossen ist, werden wir nur eine kleine Auswahl an Produkten anbieten können. Dies ist nur eine vorübergehende Situation - wir sind zuversichtlich, mit dem kosteneffizienteren „Agentur“-CoShopping-Modell bald ein breiteres Produktsortiment anbieten zu können. Die ersten neuen Produkte haben wir in Zusammenarbeit mit ausgewählten CoShopping-Partnern bereits auf die Seite gestellt. Unsere Produktpalette werden wir kontinuierlich erweitern.
4. Wird es einen neuen Vorstand geben?
Nein, John Palmer und Fredrik Staël von Holstein werden weiterhin als CEO bzw. COO von LetsBuyIt.com fungieren.
5. Hat Shmulik Stein Einspruch gegen das Urteil vom 16. August eingelegt?
Nein; die Widerspruchsfrist gegen das Urteil ist spätestens am 7. Oktober ereignislos abgelaufen. Die Vollstreckung des Urteils wird von unserer Seite weiter betrieben.
6. Wie steht LetsBuyIt.com zur Delisting-Regel der Deutschen Börse? Könnte es in den nächsten Monaten zu einem Ausschluss des Unternehmens vom Neuen Markt kommen?
Nach Plänen der Deutsche Börse AG sollen Unternehmen, die an 30 aufeinanderfolgenden Börsentagen einen Tagesdurchschnittskurs von einem Euro und eine Marktkapitalisierung von 20 Millionen Euro unterschreiten, aus dem Neuen Markt ausgeschlossen werden. Dieser Ausschluss würde allerdings nur erfolgen, falls in den nächsten 90 Börsentagen diese beiden Werte nicht an mindestens 15 aufeinanderfolgenden Börsentagen übertroffen werden. Der Ausschluss erfolgt dann nach Ablauf eines Monats nach Veröffentlichung der Entscheidung. Ein solcher Zeitpunkt wäre also frühestens im April gegeben. Ob wir als niederländisches Unternehmen von dieser Regelung überhaupt - oder in welchem Umfang - betroffen sein werden, wird derzeit von Rechtsanwälten geprüft.
7. Wird KarstadtQuelle LetsBuyIt.com unterstützen oder sogar kaufen?
KarstadtQuelle stellt eine wichtige Unterstützung für LetsBuyIt.com dar, und wir gehen davon aus, dass sich die Zusammenarbeit im Laufe der Zeit vor allem im Bereich Warenbeschaffung noch vertiefen wird. Zu den strategischen Entscheidungen unserer Partner wie den Kauf eines Unternehmens können wir keine Stellung beziehen.
8. Wann und wie wird die angekündigte Kapitalerhöhung vonstatten gehen?
Sobald die neue Finanzierungsrunde abgeschlossen wurde, wird die Kapitalerhöhung durchgeführt.
9. Wie erfahre ich schnell von LetsBuyit.com-Neuigkeiten?
Sie können sich hier in unseren Presseverteiler aufnehmen lassen. So erhalten Sie per E-Mail unsere Presse- und Ad-hoc-Mitteilungen.
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