Die folgende Info stammt von den LBC-Webseiten / Bereich Investor Relations:
Hat Shmulik Stein Einspruch gegen das Urteil vom 16. August eingelegt?
Nein; die Widerspruchsfrist gegen das Urteil ist spätestens am 7. Oktober ereignislos abgelaufen. Die Vollstreckung des Urteils wird von unserer Seite weiter betrieben.
Hier nochmals ein Auszug aus dem Urteil:
"Amsterdam/München, 17. August 2001 - LetsBuyIt.com N.V. (im
Folgenden “LetsBuyIt.com” oder “die Gesellschaft”), Europas führender CoShopping-Anbieter, gibt bekannt, dass die Gesellschaft gestern eine einstweilige Verfügung gegen Shmulik Stein International Investments Ltd. („Shmulik Stein“ oder „SSII“) vor dem Amsterdamer Gericht erwirken konnte. Das Gericht verpflichtete SSII, insgesamt ca. EUR 14,5 Mio. an LetsBuyIt.com zu zahlen."