Kündigungsgrund gehört nicht ins Arbeitszeugnis


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Dixie:

Kündigungsgrund gehört nicht ins Arbeitszeugnis

 
14.11.01 11:49
In einem Arbeitszeugnis sollen nur Angaben zu Leistung, Person und Fachkenntnissen stehen. Kompromitierende Hintergründe, die zum Beispiel zum Ende des Arbeitsverhältnisses geführt haben, gehören dagegen nicht hinein. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main entschied, dass solche Hintergründe nur auf ausdrücklichen Wunsch des Arbeitnehmers in das Zeugnis aufgenommen werden dürfen. (ArbG Frankfurt/M., Az. 9 Ca 6813/00)
Hintergrund der Entscheidung ist, dass Arbeitnehmer bei künftigen Bewerbungen benachteiligt sein könnten, wenn im Zeugnis ein negativer Kündigungsgrund genannt wird. Im verhandelten Fall hatte ein Sachbearbeiter die Kündigung erhalten, weil er wiederholt nicht zur Arbeit erschienen war. Da sich sein Verhalten auch nach etlichen Mahnungen nicht besserte, wurde er gekündigt. Der Vorgesetzte hielt es für seine Pflicht, künftige Arbeitgeber vor dem Querulant zu warnen, und gab die Fehlzeiten als Kündigungsgrund im Zeugnis an.

Daraufhin wehrte sich der Gekündigte vor Gericht – mit Erfolg. Die Richter teilten sein Argument, dass er befürchten müsse, mit einem solchen Zeugnis Schwierigkeiten bei der Jobsuche zu bekommen. Der Kündigungsgrund musste gelöscht werden. Bedenklich für Arbeitgeber ist die Begründung des Gerichts: Es komme in einem solchen Fall nicht darauf an, ob die Angaben der Wahrheit entsprächen.



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numpsi99:

In einem solchen Falle ...

 
14.11.01 12:00
Ich hatte mal einen ähnlichen Fall bei dem ich dann aus den "Fehlzeiten" eine positive Äußerung im Arbeitszeugnis machte.
Der Text lautete dann (sinngemäß) "in seinen Anwesenheitszeiten hat der Arbeitnehmer stets ...".
Damit gab es damals keine Probleme und in Zusammenhang mit der Kündigung war wohl jedem potentiellen Neu-Arbeitgeber klar was ich ausdrücken wollte.

Ob es allerdings generell rechtens war kann ich nicht beurteilen, da der Arbeitnehmer damals nicht klagte.

Numpsi99
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