Habe mich mit dem Thema Squeeze-Out beschäftigt.
Bei Kolbenschmidt Pierburg steht ein Squeeze-out an. Das erste Abfindungsangebot liegt bei 36,76 Euro.
Meist wird versucht, die Aktionäre bei einem Squeeze-out-Verfahren über den Tisch zu ziehen. Seit Januar 2002 kann ein Großaktionär, der mindestens 95 Prozent an einem Unternehmen hält, die übrigen Aktionäre herausdrängen. Um die Höhe der Abfindung festzulegen, beauftragt er einen Wirtschaftsprüfer, dessen Unternehmensbewertung noch von einem Sachverständigen überprüft wird.
Das Problem an dem Verfahren liegt darin, dass der Aufkäufer des Unternehmens den Wirtschaftsprüfer beauftragt und ihn mit Daten versorgt. Der zweite Sachverständige hat im Anschluss meist nur wenige Tage Zeit, um die Ergebnisse des Wirtschaftsprüfers zu überprüfen - Prüfer und Wirtschaftsprüfer sind also auf eine Zusammenarbeit angewiesen. In der Regel werden dann die Werte, die ein Unternehmen vorgibt, abgenickt.
Der Aufkäufer und Auftraggeber des Wirtschaftsprüfers hat natürlich ein Interesse daran, den Wert des Unternehmens möglichst gering zu rechnen, damit er bei einer vollständigen Übernahme möglichst wenig bezahlen muss. Bei dem Bewertungsverfahren kommt also nicht unbedingt der faire Wert eines Unternehmens heraus. Mit Hilfe eigener Ertragsprognosen verfügt ein Unternehmen über wirksame Stellschrauben, um den Unternehmenswert je nach Interesse hoch- oder herunterzurechnen.
Die Fehler im System kann man auch daran erkennen, dass die Abfindung bisher in 90 Prozent der Fälle aufgestockt werden musste, sobald das erste Abfindungsangebot gerichtlich überprüft wurde.
Was tun?
Abwarten!
Wer mit der angebotenen Abfindung nicht zufrieden ist, muss auf ein Spruchstellenverfahren setzen.
Der Aktionär kann abwarten und hoffen, dass innerhalb der gesetzten Drei-Monats-Frist zum Beispiel eine Aktionärsvereinigung diesen Schritt übernimmt. Eine nachgebesserte Abfindung muss an alle Aktionäre gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie selbst geklagt haben oder nicht.
Voraussetzung ist natürlich, dass man zum Zeitpunkt der Nachbesserung im Besitz der Aktien ist.
Zuerst findet aber im Sommer 2007 eine außerordentliche HV in Stuttgart statt. Hier wird der Squeeze-Out beschlossen.
www.manager-magazin.de/geld/rente/0,2828,262253,00.html
Bei Kolbenschmidt Pierburg steht ein Squeeze-out an. Das erste Abfindungsangebot liegt bei 36,76 Euro.
Meist wird versucht, die Aktionäre bei einem Squeeze-out-Verfahren über den Tisch zu ziehen. Seit Januar 2002 kann ein Großaktionär, der mindestens 95 Prozent an einem Unternehmen hält, die übrigen Aktionäre herausdrängen. Um die Höhe der Abfindung festzulegen, beauftragt er einen Wirtschaftsprüfer, dessen Unternehmensbewertung noch von einem Sachverständigen überprüft wird.
Das Problem an dem Verfahren liegt darin, dass der Aufkäufer des Unternehmens den Wirtschaftsprüfer beauftragt und ihn mit Daten versorgt. Der zweite Sachverständige hat im Anschluss meist nur wenige Tage Zeit, um die Ergebnisse des Wirtschaftsprüfers zu überprüfen - Prüfer und Wirtschaftsprüfer sind also auf eine Zusammenarbeit angewiesen. In der Regel werden dann die Werte, die ein Unternehmen vorgibt, abgenickt.
Der Aufkäufer und Auftraggeber des Wirtschaftsprüfers hat natürlich ein Interesse daran, den Wert des Unternehmens möglichst gering zu rechnen, damit er bei einer vollständigen Übernahme möglichst wenig bezahlen muss. Bei dem Bewertungsverfahren kommt also nicht unbedingt der faire Wert eines Unternehmens heraus. Mit Hilfe eigener Ertragsprognosen verfügt ein Unternehmen über wirksame Stellschrauben, um den Unternehmenswert je nach Interesse hoch- oder herunterzurechnen.
Die Fehler im System kann man auch daran erkennen, dass die Abfindung bisher in 90 Prozent der Fälle aufgestockt werden musste, sobald das erste Abfindungsangebot gerichtlich überprüft wurde.
Was tun?
Abwarten!
Wer mit der angebotenen Abfindung nicht zufrieden ist, muss auf ein Spruchstellenverfahren setzen.
Der Aktionär kann abwarten und hoffen, dass innerhalb der gesetzten Drei-Monats-Frist zum Beispiel eine Aktionärsvereinigung diesen Schritt übernimmt. Eine nachgebesserte Abfindung muss an alle Aktionäre gezahlt werden, unabhängig davon, ob sie selbst geklagt haben oder nicht.
Voraussetzung ist natürlich, dass man zum Zeitpunkt der Nachbesserung im Besitz der Aktien ist.
Zuerst findet aber im Sommer 2007 eine außerordentliche HV in Stuttgart statt. Hier wird der Squeeze-Out beschlossen.
www.manager-magazin.de/geld/rente/0,2828,262253,00.html