Comroad AG: SdK fordert KPMG zur umfassenden Aufklärung auf
Testate von 1999 und 2000 müssen zurückgezogen werden
Die SdK hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu einer umfassenden Aufklärung ihrer Rolle im Comroad-Skandal aufgerufen. Die SdK vermutet eine nicht unerhebliche Mitverantwortung der Prüfer dafür, dass die Firma mit Scheingeschäften über Jahre Anleger täuschen konnte.
Erhärtet wird diese Vermutung, da die SdK Einblick in den internen Prüfungsbericht der KPMG zum Jahresabschluss 1999 nehmen konnte, der dem Anlegermagazin Börse Online vorliegt. Aus diesem Bericht geht hervor, dass bei Comroad kein Überwachungssystem gemäß § 91 Absatz 2 Aktiengesetz eingerichtet war, mit dem „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ konnten. Ebenso werden organisatorische Verbesserungen in der Buchhaltung für notwendig gehalten. Weiter ist dem Bericht die Funktion der VT Electronics, Hongkong zu entnehmen. Sie wird schon in diesem Bericht als Hauptlieferant erwähnt, an den zum Jahresende 3,1 Millionen DM Anzahlungen geleistet worden waren. Der Bericht trägt das uneingeschränkte Testat.
Die SdK ist der Ansicht, dass bei einem Umsatz von 20 Millionen sowie 3,1 Millionen DM Anzahlungen Nachforschungen zur Bonität der VT Electonics zwingend gewesen wären.
Im Jahresabschluß 2000, in dem rund 43 Millionen Euro Umsatz ausgewiesen sind, hat die VT Electronics eine noch bedeutendere Rolle gespielt. Trotzdem hat man bei KPMG die Existenz der Gesellschaft – die nie bestanden hat – nicht überprüft.
Obwohl bereits über das gesamte Jahr 2001 Zweifel an der Seriosität der Comroad AG bestanden hatten, hat die KPMG offensichtlich erst auf Grund der Berichte in Börse Online im Februar 2002 Überprüfungen eingeleitet und das Mandat daraufhin niedergelegt.
Bis heute sind jedoch die uneingeschränkten Testate für die offensichtlich falschen Jahresabschlüsse der Jahre 1999 und 2000 nicht zurückgezogen worden.
Die SdK verlangt eine sofortige Aufklärung der Vorgänge. Solange diese nicht allumfassend erfolgt ist, wird die SdK einer Wahl der KPMG als Wirtschaftsprüfer bei anderen börsennotierten Gesellschaften widersprechen.
____________________________
Quellen:
Aus dem internen Prüfungsbericht der KPMG zum Jahresabschluss der Comroad AG
Seite 4
II. Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Vorschriften zur Rechnungslegung und sonstige Vorschriften
Gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegt dem Vorstand die Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Ein solches Überwachungssystem liegt nicht in operationalisierter Form vor. Der Vorstand bestätigte uns gegenüber allerdings, dass aufgrund der Größe des Unternehmens und der damit zusammenhängenden Überschaubarkeit bestandsgefährdende Entwicklungen seitens des Vorstands unmittelbar und früh erkannt werden. Wir haben den Vorstand darauf hingewiesen, dass mit zunehmender Größe des Unternehmens die Einrichtung eines entsprechenden Früherkennungssystems unabdingbar ist, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Seite 6
I. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Bücher der Gesellschaft sind grundsätzlich ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist grundsätzlich erfüllt. Wir haben allerdings im Verlauf unserer Prüfung festgestellt, dass organisatorische Verbesserungen notwendig sind, um die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Buchungsstoffes in angemessener Zeit und mit vertretbarem Aufwand sicherzustellen, dies auch im Hinblick auf die angestrebte Geschäftsausweitung der Gesellschaft. Ferner sind diesbezüglich die kurzen Abgabefristen für die Quartalsabschlüsse am Neuen Markt zu beachten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
____________________________
Von diesem Verteiler abmelden können Sie sich unter www.sdk.org.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
069 - 5 89 03 25
089 - 59 99 87 33
Testate von 1999 und 2000 müssen zurückgezogen werden
Die SdK hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG zu einer umfassenden Aufklärung ihrer Rolle im Comroad-Skandal aufgerufen. Die SdK vermutet eine nicht unerhebliche Mitverantwortung der Prüfer dafür, dass die Firma mit Scheingeschäften über Jahre Anleger täuschen konnte.
Erhärtet wird diese Vermutung, da die SdK Einblick in den internen Prüfungsbericht der KPMG zum Jahresabschluss 1999 nehmen konnte, der dem Anlegermagazin Börse Online vorliegt. Aus diesem Bericht geht hervor, dass bei Comroad kein Überwachungssystem gemäß § 91 Absatz 2 Aktiengesetz eingerichtet war, mit dem „den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden“ konnten. Ebenso werden organisatorische Verbesserungen in der Buchhaltung für notwendig gehalten. Weiter ist dem Bericht die Funktion der VT Electronics, Hongkong zu entnehmen. Sie wird schon in diesem Bericht als Hauptlieferant erwähnt, an den zum Jahresende 3,1 Millionen DM Anzahlungen geleistet worden waren. Der Bericht trägt das uneingeschränkte Testat.
Die SdK ist der Ansicht, dass bei einem Umsatz von 20 Millionen sowie 3,1 Millionen DM Anzahlungen Nachforschungen zur Bonität der VT Electonics zwingend gewesen wären.
Im Jahresabschluß 2000, in dem rund 43 Millionen Euro Umsatz ausgewiesen sind, hat die VT Electronics eine noch bedeutendere Rolle gespielt. Trotzdem hat man bei KPMG die Existenz der Gesellschaft – die nie bestanden hat – nicht überprüft.
Obwohl bereits über das gesamte Jahr 2001 Zweifel an der Seriosität der Comroad AG bestanden hatten, hat die KPMG offensichtlich erst auf Grund der Berichte in Börse Online im Februar 2002 Überprüfungen eingeleitet und das Mandat daraufhin niedergelegt.
Bis heute sind jedoch die uneingeschränkten Testate für die offensichtlich falschen Jahresabschlüsse der Jahre 1999 und 2000 nicht zurückgezogen worden.
Die SdK verlangt eine sofortige Aufklärung der Vorgänge. Solange diese nicht allumfassend erfolgt ist, wird die SdK einer Wahl der KPMG als Wirtschaftsprüfer bei anderen börsennotierten Gesellschaften widersprechen.
____________________________
Quellen:
Aus dem internen Prüfungsbericht der KPMG zum Jahresabschluss der Comroad AG
Seite 4
II. Unrichtigkeiten und Verstöße gegen Vorschriften zur Rechnungslegung und sonstige Vorschriften
Gemäß § 91 Abs. 2 AktG obliegt dem Vorstand die Verpflichtung, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Ein solches Überwachungssystem liegt nicht in operationalisierter Form vor. Der Vorstand bestätigte uns gegenüber allerdings, dass aufgrund der Größe des Unternehmens und der damit zusammenhängenden Überschaubarkeit bestandsgefährdende Entwicklungen seitens des Vorstands unmittelbar und früh erkannt werden. Wir haben den Vorstand darauf hingewiesen, dass mit zunehmender Größe des Unternehmens die Einrichtung eines entsprechenden Früherkennungssystems unabdingbar ist, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen.
Seite 6
I. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Bücher der Gesellschaft sind grundsätzlich ordnungsgemäß geführt. Die Belegfunktion ist grundsätzlich erfüllt. Wir haben allerdings im Verlauf unserer Prüfung festgestellt, dass organisatorische Verbesserungen notwendig sind, um die Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit des Buchungsstoffes in angemessener Zeit und mit vertretbarem Aufwand sicherzustellen, dies auch im Hinblick auf die angestrebte Geschäftsausweitung der Gesellschaft. Ferner sind diesbezüglich die kurzen Abgabefristen für die Quartalsabschlüsse am Neuen Markt zu beachten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
____________________________
Von diesem Verteiler abmelden können Sie sich unter www.sdk.org.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an
069 - 5 89 03 25
089 - 59 99 87 33