Kleiner Steuersünder:Jagd auf die Kleinen beginnt!

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Kleiner Steuersünder:Jagd auf die Kleinen beginnt!

 
04.04.02 15:44
Neue Vorschrift erfasst auch alltägliche Mogeleien
Eichel macht Jagd auf kleine Steuersünder

Wiederholtes Schummeln in der Steuererklärung wird gefährlich: Denn die neuen Gesetze gegen organisierte Kriminalität können auch kleine Sünder treffen. Sie werden künftig wie Schwerverbrecher behandelt.
DÜSSELDORF. Hans Eichel packt die Keule aus: Wer regelmäßig bei den Fahrtkosten zur Arbeit ein paar Kilometer dazumogelt, die Kosten für sein Arbeitszimmer zu hoch berechnet oder einfach nur mehrfach falsche Buchquittungen einreicht - seit Anfang des Jahres drohen solchen Steuerschummlern drastische Sanktionen. Grund: Im Zuge der Terror-Hysterie nach dem 11. September hat der Bundesfinanzminister im Kampf gegen Steuerhinterzieher aufgerüstet und dabei schwere Geschütze aufgefahren. "Gewerbsmäßige Steuerhinterziehung" heißt sein Zauberwort - und die ist seit Jahresbeginn ein Verbrechen.

Kleine Steuersünder als Schwerkriminelle? Eichels Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz macht's möglich: Mit § 370 a der Abgabenordnung (AO) hat der Finanzminister die "gewerbsmäßige Steuerhinterziehung" als Vortat zur Geldwäsche eingeführt und als Verbrechenstatbestand ausgestaltet. Die Folge: Jeder, der mehrfach Steuern hinterzogen hat, kann künftig härter verfolgt und sanktioniert werden. Denn die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eindeutig. "Gewerbsmäßig", so das oberste Zivilgericht, handelt bereits, "wer sich aus wiederholter Tatbegehung eine nicht nur vorübergehende Einnahmequelle verschaffen möchte".

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