Klappe zu

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Pointmaker:

Klappe zu

 
19.01.07 15:53
19.01.2007 - 13:32 Uhr
DGAP-Adhoc: media[netCom] AG i.I.: Widerruf der Börsenzulassung
media (netCom) AG i.I. / Delisting

-19.01.2007

Ad-hoc-Meldung nach § 15 WpHG übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Mit Beschluss von heute 19.01.2007 ist die media(netCom) AG, Hannover (ISIN DE0005423800) die Zulassung der Frankfurter Wertpapierbörse zum geregelten Markt auf Antrag des Insolvenzverwalters widerrufen worden. Der Widerruf wird mit einer Frist von 6 Monaten nach Veröffentlichung des Widerrufs wirksam.




DGAP 19.01.2007


Sprache: Deutsch Emittent: media (netCom) AG i.I.
c/o Dirk Städler, Insolvenzverwalter, Callinstr.43
30167 Hannover Deutschland Telefon: +49 (0)511 473 908-0 Fax: +49 (0)511 473 908-11 E-mail: lessmann@staedler-hannover.de WWW: -
ISIN: DE0005423800 WKN: 542380 Indizes: Börsen: Geregelter Markt in Frankfurt (General Standard); Freiverkehr
in Berlin-Bremen, München, Düsseldorf, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service -



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spteg:

Ausnahme: Freiverkehr

 
06.02.07 06:46
Welche unterschiedlichen Börsensegmente für Börsenmäntel gibt es? *
Bis 2003 gab es im deutschen Aktienmarkt drei Segmente: Amtlicher Handel, Geregelter Markt mit Subsegment "Neuer Markt" sowie den Freiverkehr. In den Segmenten Amtlicher Handel sowie dem Subsegment Neuer Markt galten die strengsten und aufwendigsten Publizitäts- und formellen Regeln. Dieses wird heute durch das WpHG sowie das WpÜG geregelt und zwar für die seit 2003 geltenden Segmente „Prime Standard und „General Standard“ sowie den nach wie vor weiniger regulierten „Freiverkehr“.

boersenmantel.com/

Ausnahme: Freiverkehr
Ausgenommen von diesen Regeln ist der Freiverkehr. Hier gelten für Privatpersonen als Meldepflicht Aktienerwerbe von über 50% als erste meldepflichtige Schwelle. Juristische Personen haben eine meldepflichtige Schwelle die bei 25% des Aktienkapitals der betreffenden Gesellschaft liegt. Weitere meldepflichtige Schwellen (sowohl für Privat- als auch juristische Personen sind 50% bzw. 75%.
 Emissionen von Kapitalerhöhungen ob als Bar- oder Sachkapitalerhöhung sind Prospektfrei. Beim Erwerb von mehr als 30% des ausstehenden Aktienkapitals ist kein Pflichtangebot vorgesehen.
spteg:

ein Delisting Auslöser ?

 
06.02.07 06:57
Es gibt keine Regel, wann und warum ein Insolvenzverwalter ein Delisting beantragt. Auslöser sind häufig sicher Rechnungen der Bafin oder der Börse, die aufgrund der bestehenden Börsennotierungen gestellt werden.

börsenmantel.com
spteg:

was ist hier LOss?

 
21.02.07 12:19
@  Pointmaker  
was sagst du jetzt ?


Musste das jetzt wieder sein?
EIN EIMER KALTES WASSER ?
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