Klagewelle rollt auf Wall Street zu

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Klagewelle rollt auf Wall Street zu

 
01.03.03 10:12
Klagewelle rollt auf Wall Street zu
Von Tobias Moerschen
Seit dieser Woche ermittelt die US-Börsenaufsicht SEC auch gegen Morgan Stanley wegen unfairer Praktiken bei Börsengängen. Es dürfte eines der letzten Verfahren sein, das neu eröffnet wird. Die US-Behörden haben ihre Untersuchungen gegen Wall-Street-Banken weitgehend abgeschlossen. Die meisten Institute haben erwartete Strafen und Ausgleichszahlungen bereits abgeschrieben.
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NEW YORK. Doch aufatmen können die Banken noch lange nicht. Denn als nächstes droht ihnen eine Klagewelle enttäuschter Anleger – und die dürfte teuer werden. „Allein unser Verfahren könnte die Banken viele Milliarden Dollar kosten“, sagt Melvin Weiss von der Milberg, Weiss, Bershad, Hynes & Lerach LLP, der führenden US-Kanzlei für Anlegerklagen. Weiss betreibt federführend eine Sammelklage gegen 55 Banken und über 300 Unternehmen. Darin geht es um unsaubere Praktiken bei Börsengängen. Vergangene Woche lehnte Richterin Shira Scheindlin den Antrag der beklagten Banken ab, das Verfahren niederzuschlagen. Nach US-Recht dürfen die Anlegeranwälte jetzt alle möglichen Dokumente von den Banken anfordern, um ihre Vorwürfe zu beweisen.

Weiss und seine Anwaltskollegen haben bereits mehr als 1 000 Personen befragt. Heerscharen von Anwälten werden in den nächsten Monaten die E-Mail-Verzeichnisse und Archive bei Investmentbanken durchstöbern, um Hinweise auf mögliche Gesetzesverstöße zu finden. Neben der von Weiss betreuten Sammelklage sind weitere Verfahren anhängig, die sich auf den Bilanzbetrug beim bankrotten Energiehändler Enron beziehen. Außerdem hat der Skandal um den Telekomkonzern Worldcom zu mehreren Anlegerklagen geführt.

Die Wall-Street-Häuser haben bereits hohe Kosten einkalkuliert. So legte die weltgrößte Bank Citigroup mit der Investmenttochter Salomon Smith Barney 1,3 Mrd. $ für Entschädigungszahlungen an Anleger zurück. JP Morgan Chase nahm eine Rückstellung von 900 Mill. $ vor. Die Investmentbank Credit Suisse First Boston, Tochter der Schweizer Credit Suisse, legte 450 Mill. $ zur Seite. Alles in allem haben die Institute laut Experten rund drei Milliarden Dollar zurückgestellt.

Ob das reichen wird, können selbst Experten schwer abschätzen. Zum einen ist die Situation von Bank zu Bank sehr verschieden. Zum anderen sind die Entscheidungen der Laienjuries, die in den USA Gerichtsurteile fällen, traditionell kaum vorhersehbar. „Es ist unmöglich, die Belastung im Einzelfall vorherzusagen, geschweige denn das Gesamtvolumen abzuschätzen“, sagt Tom Foley, der für die Ratingagentur Standard & Poor’s die Kreditwürdigkeit der großen Wall- Street-Häuser beurteilt. Er erwartet allerdings in keinem Fall so hohe Zahlungen, dass das das Kreditrating einer Bank gefährdet wird.

Die Experten haben die Skandale um geschönte Aktienanalysen und Kurstreiberei jedoch schon mehrfach unterschätzt. So galt die Summe von 100 Mill. $ zunächst als hoch, mit der Merrill Lynch eine Untersuchung des New Yorker Generalstaatsanwalts Eliot Spitzer beilegte. Spitzer hatte interne E-Mails veröffentlicht, in denen ein Merrill-Analyst Unternehmen als „Schrott“ bezeichnete, deren Aktien er offiziell zum Kauf empfahl.

Doch 100 Mill. erscheinen niedrig gegenüber den 1,5 Mrd. $, die führende Wall-Street-Häuser jetzt im Rahmen einer übergreifenden Einigung an verschiedene US-Regulierungseinrichtungen zahlen. Allein Citigroup zahlt 400 Mill. $. Die Banken wollen damit eine ganze Reihe von Untersuchungen beilegen – von Spitzer, der SEC und der Aufsicht der New Yorker Börse sowie der Händlerorganisation National Association of Securities Dealers.

Die anlaufenden Anlegerklagen könnten die Banken weitere Milliarden kosten. Ein Vorteil für die Anwälte ist, dass sie auf die Vorarbeit der Behörden zurückgreifen können. So legte die SEC Hinweise vor, wonach die CSFB von Anlegern überhöhte Handelsgebühren verlangte als Gegenleistung dafür, dass sie bei Börsengängen heiß begehrte Aktien zugeteilt bekamen.

Außerdem mussten Investoren sich verpflichten, am ersten Handelstag weitere Aktien nachzukaufen. „Damit wurden die Kurse künstlich nach oben getrieben und die Anleger geschädigt, die zu diesen überhöhten Preisen gekauft haben“, sagt Anwalt Weiss. Die Untersuchungen von Staatsanwalt Spitzer trugen nach seinen Angaben wesentlich dazu bei, dass das Gericht die Argumente der Kläger ernst nahm.

 

Q: http://www.handelsblatt.com/hbiwwwangebot/fn/.../0/depot/0/index.html 

 

DarkKnight:

Geil: Juristen-Tsunami. o. T.

 
01.03.03 14:07
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