Kennt jemand den Begriff "Bestätigungsprüfung"

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doc ad hoc:

Kennt jemand den Begriff "Bestätigungsprüfung"

 
05.09.00 19:19
in Zusammenhang mit Einer AG ?
Mein Töchterchen hat die Frage für einen Deutschkurs bei einem volkswirtschaftlich angehauchtem Lehrer zu beantworten. Für Hinweise, Links oder sonstige Antworten sehr Dankbar.
gruß doc ad hoc
mr.andersson:

antwort

 
05.09.00 19:46

sofern ich mich nicht irre, ist die "bestätigungsprüfung" , die überprüfung des jahresabschlusses einer ag.

sofern die abschlussprüfer nach eingehender prüfung(der bestätigungsprüfung) keine einwände gegen den ihnen vorliegenden bericht haben, haben sie dies durch folgende klausel zu bestätigen :
" die buchführung und der jahresabschluß entsprechen nach unserer pflichtgemäßen prüfung den gesetzlichen vorschriften. der jahresabschluß vermittelt unter beachtung der grundsätze ordnungsgemäßer buchführung ein den tatsächlichen verhältnissen entsprechendes bild der vermögens-,finanz-, und ertragslage der kapitalgesellschaft.der lagebericht steht im einklang mit dem jahresabschluß".

dies ist dann der sogenannte bestätigungsvermerk.

in diesem sinne
doc ad hoc:

mr.anderson ich danke Dir ! o.T.

 
05.09.00 22:07
Drogo:

Falsch Mr. Andersson....

 
06.09.00 08:39
Was Du meinst, ist die Wirtschaftsprüfung.
Die Betriebsprüfung ist die Prüfung der Steuerarten/-abgaben durch einen Betriebsprüfer des Finanzamtes. Es gibt verschiedene Betriebsprüfungen, je nach geprüfter Steuerart.
Gruß
Drogo
deUhwastehn.:

es gibt vielleicht in der Vorstellung

 
06.09.00 10:55
bestimmter Berufsgruppen so etwas. Wobei ich mich in der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung nicht auskenne.

Ich kenne nur die gesetzliche Prüfungspflicht und den Bestätigungsvermerk in seinen zahlreichen Facetten.

Aber es gibt ja auch Wirtschaftsprüfer, die den Jahresabschluß erstellen und ihn dann prüfen. Aus diesen WP-Hirnen könnte so ein Begriff durchaus entstammen.
DarkKnight:

Es gibt keine Bestätigungsprüfung,

 
06.09.00 11:16
es gibt nur Jahresabschlußprüfungen, die mit bereits zitiertem Bestätigungsvermerk versehen werden (oder auch nicht). Gemeint ist wohl eine "Bescheinigung". Hierzu gibt es Stellungnahmen vom IdW. Brauchst Du mehr Info?
mr.andersson:

ach drogo, wohin soll das nur mit dir führen...

 
06.09.00 11:51

es ist ja schön , das eine betriebsprüfung etwas anderes ist, als das was ich geschrieben habe. gefragt hat doc ad hoc aber nach einer "BESTÄTIGUNGSPRÜFUNG" .

ich glaube , der hauptgrund für unsere dispute ist, daß du etwas anderes liest, als dort geschrieben steht.

der begriff "bestätigungsprüfung" ist mir aus den lehrbüchern nicht bekannt. aber aus dem sprachgebrauch habe ich es schon als synonym für jahresabschlußprüfung erlebt, gerade in bezug auf den bestätigungsvermerk.

aber darkknight ( ist das eigentlich eine anspielung auf batman ?) hat da ja genauere info's und kann hoffentlich weiterhelfen.
ich wäre dir übrigends dankbar, wenn du mir diese auchzukommen lassen könntest, darkknight.

in diesem sinne
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