Kartelle: Wer singt, bleibt straffrei

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Kartelle: Wer singt, bleibt straffrei

 
14.02.02 09:52
Unternehmen, die von sich aus ein Kartell durch Offenbarung sprengen, gehen künftig in der straffrei aus.
Die Europäische Kommission verabschiedete eine Neufassung der Kronzeugenregelung aus dem Jahr 1996, wonach das erste Kartellmitglied keine Geldstrafe mehr zahlen muss, das entweder ein noch unentdecktes Kartell aufdeckt oder dessen Nachweis ermöglicht.

„Die neue Regelung bietet jetzt noch größere Anreize, diese Machenschaften anzuzeigen, mit denen Unternehmen illegale Profite auf Kosten der Verbraucher erwirtschaften“, meinte EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti. Die Aufdeckung und Bestrafung solcher Kartelle zählt die Kommission zu ihren Top-Prioritäten im Wettbewerbsbereich.

Im vergangenen Jahr verhängte die EU-Behörde, die über eine spezielle „Anti-Kartell-Gruppe“ verfügt, die Rekordstrafe von über 1,8 Milliarden Euro gegen 56 Unternehmen, denen sie vorwarf, an illegalen Absprachen über Märkte, Kunden oder Preise beteiligt gewesen zu sein.

Die schwierigste Aufgabe im Kampf gegen „Hardcore-Kartelle“ sei es, die „Mauer des Schweigens zu durchbrechen“, stellte die Kommission fest. In den fünf Jahren bis Ende 2001 hat Monti drei Unternehmen eine drohende Geldbuße völlig erlassen, weil sie von Anfang an Hinweise auf die Absprachen gegeben haben. Unternehmen, die zu einem späteren Zeitpunkt mit der EU-Behörde zusammenarbeiten, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Ermäßigung zwischen 20 und 50 Prozent erhalten.

Die neue Kronzeugenregelung tritt am Donnerstag dieser Woche in Kraft. Die Kommission richtete für Hinweise auf Kartellbildungen auch gleich eine Fax-Nummer ein, unter der das nach Ansicht Montis schändliche Tun offenbart werden sollte: 0032-(2)-299.45.85.

Quelle: wiwo.de / vwd
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