Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2021
Der Hauptversammlung wird der nachstehende Gewinnverwendungsvorschlag unterbreitet.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, zu beschließen:
Der im Geschäftsjahr 2021 erzielte und im festgestellten Jahresabschluss zum 31. Dezember
2021 ausgewiesene Bilanzgewinn in Höhe von EUR 61.093.641,21 wird wie folgt verwendet:
Ausschüttung einer Dividende mit einem Gesamtbetrag in Höhe von EUR 7.767.563,00, das
entspricht EUR 1,00 je dividendenberechtigter Stückaktie für das abgelaufene Geschäftsjahr
2021.
Gesamtbetrag der Dividende = EUR 7.767.563,00
Einstellung in andere Gewinnrücklagen = EUR 0,00
Gewinnvortrag = EUR 53.326.078,21
Bilanzgewinn = EUR 61.093.641,21
Gemäß § 58 Abs. 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf die Dividende am dritten auf den
Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. Wie sich aus § 58 Abs. 4 Satz 3 AktG
ergibt, kann eine frühere Fälligkeit nicht festgelegt werden. Die Dividende soll daher am
5. September 2022 ausgezahlt werden.