Definition
Bruttosozialprodukt
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Inhalt Hilfe
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Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen
Datennachweis: ab 1960
Begriffsinhalt:
Umfassender Ausdruck für den Wert der wirtschaftlichen Leistung der inländischen Wirtschaftseinheiten in der Berichtsperiode.
Es enthält - ebenso wie das Bruttoinlandsprodukt- Abschreibungen und indirekte Steuern(Produktionssteuern, nichtabzugsfähige Umsatzsteuer und Einfuhrabgaben) abzüglich Subventionen, mißt die wirtschaftliche Leistung aber - anders als das Bruttoinlandsprodukt - an den Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die inländischen Wirtschaftseinheiten letztlich zugeflossen sind (Inländerkonzept). Im Inland entstandene Erwerbs- und Vermögenseinkommen, die an die übrige Welt geleistet wurden, werden folglich nicht mitgerechnet, dagegen sind diejenigen Erwerbs- und Vermögenseinkommen einbezogen, die inländische Wirtschaftseinheiten aus der übrigen Welt empfangen haben. Das Bruttosozialprodukt hängt eng mit dem Volkseinkommen zusammen, von dem es sich dadurch unterscheidet, daß es noch die Abschreibungen und indirekten Steuern (abzüglich Subventionen) enthält.
Von der Güterseite gesehen entspricht das Bruttosozialprodukt dem Geldwert aller Waren und Dienstleistungen, die von inländischen Wirtschaftseinheiten in der Berichtsperiode letztlich verbraucht, investiert oder exportiert wurden, nach Abzug der in der gleichen Zeit importierten Güter; in die Aus- und Einfuhr sind dabei Erwerbs- und Vermögenseinkommen eingeschlossen.
Das Bruttosozialprodukt kann sowohl nach dem Marktpreis- als auch nach dem Faktorkostenkonzept ermittelt und dargestellt werden, wobei die Werte zu Faktorkosten rechnerisch durch Abzug der indirekten Steuern und Hinzufügen der Subventionen aus den Werten zu Marktpreisen abzuleiten sind. Wird der Begriff "Bruttosozialprodukt" ohne Zusatz verwendet, so ist es zu Marktpreisen bewertet.
Ferner kann das Sozialprodukt auch "netto" nachgewiesen werden; in diesem Fall ist die infolge von Verschleiß und wirtschaftlichem Veralten im Produktionsprozeß einer Berichtsperiode eingetretene Wertminderung am eingesetzten Anlagevermögen in Form von Abschreibungen abgesetzt (Nettosozialprodukt).
Das Bruttoinlandsprodukt mißt die im Inland erbrachte wirtschaftliche Leistung (Inlandskonzept), es enthält also nicht, wie das Bruttosozialprodukt, die an Inländer geflossenen Einkommen aus der übrigen Welt, wohl aber die an die übrige Welt geleisteten Erwerbs- und Vermögenseinkommen (siehe auch die Erläuterungen unter Erwerbs- und Vermögenseinkommen von der beziehungsweise an die übrige(n) Welt und Volkswirtschaft). Zur Beobachtung der mengenmäßigen Entwicklung des Bruttosozialprodukts und seiner Komponenten werden nach dem Marktpreiskonzept auch vergleichbare Zeitreihen in konstanten Preisen (durch Bewertung mit den Preisen eines Basisjahres) berechnet. Das in konstanten Preisen ausgedrückte Bruttosozialprodukt wird auch als "reales" Bruttosozialprodukt bezeichnet (im Gegensatz zu der entsprechenden "nominalen", das heißt zu Preisen der Berichtsperiode ausgedrückten Größe).
Beim Preisindex für das Bruttosozialprodukt handelt es sich um einen Index mit jährlich wechselnder Gewichtung (Paasche-Formel), der die Verteuerung der wirtschaftlichen Leistung des Berichtsjahres gegenüber dem Basisjahr mißt. Ein Vergleich der Preisentwicklung mit dem unmittelbar vorangehenden Zeitraum ist nur mit Einschränkungen möglich, da der Indexabstand unter anderem durch Änderungen in der Gewichtung beeinflußt werden kann.
Begriffsbeziehungen:
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