www.sueddeutsche.de/index.php?url=/...ik/49600&datei=index.php02.08.2002 09:01
Analyse
Freiflüge - ganz legal
Wer wissen will, wie die Miles-&-More-Geschichte juristisch zu betrachten ist, der kann sich die Suche im Strafgesetzbuch ersparen: Özdemir, Gysi & Co haben die Freiflugmeilen nicht dem Staat weggenommen.
von Heribert Prantl
(SZ vom 02.08.02) Die Freimeilen gehörten nämlich ihnen, sie waren und sind ihr Eigentum – unabhängig davon, ob es sich bei den Flügen, für die die Prämie ausgeschüttet wurde, um dienstliche oder private Flüge gehandelt hat. Die Miles-&-More-Bonusprogramme sind nämlich rechtlich als „Auslobung“ im Sinn des Paragrafen 657 Bürgerliches Gesetzbuch zu behandeln.
Auslobung bedeutet: Jemand verspricht einem anderen eine Belohnung für die Vornahme einer bestimmten Handlung: Der „Jemand“ ist die Lufthansa, der „Andere“ der Vielflieger, die „Vornahme der bestimmten Leistung“ besteht darin, dass der Vielflieger (auf welche Weise auch immer) eine bestimmte Flugmeilenzahl erreicht. Für diesen Fall verspricht ihm die Fluggesellschaft Freiflüge.
Der Bonner Rechtsprofessor Meinhard Heinze hat die Rechtslage schon 1996 in einem Aufsatz in der Zeitschrift Der Betrieb erörtert. Er kommt zu dem Ergebnis, dass es ausschließlich Sache des „Auslobenden“, also der Lufthansa sei, „welche Bedingungen und welchen Rahmen er für seine Belohnungszusage eigenständig setzt“. Das heißt: Die Auslobung steht als Rechtsbeziehung völlig selbständig neben dem Rechtsverhältnis des Vielfliegers zu seinem Arbeitgeber. Die Freimeilen sind demzufolge auch keine Leistung, die von Gesetzes wegen an den Arbeitgeber beziehungsweise im Fall der Abgeordneten an den Staat zurückgegeben werden müsste.
Schadenersatz? Der Amtssschimmel wiehert
Freilich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer eigenständig vereinbaren, dass die erworbenen Freimeilen nur dienstlich verwendet werden sollen. Nach Angaben der Bundestagsverwaltung existiert eine solche Vereinbarung: „Um die Bonusmeilen im Interesse des Steuerzahlers nutzbar zu machen, haben sich die Abgeordneten auf Beschluss des Ältestenrates freiwillig verpflichtet, dienstlich erworbene Bonusmeilen ausschließlich für Dienstreisen einzusetzen“.
Durch diese Selbstverpflichtung habe der Haushaltsansatz für Dienstreisen trotz Kostensteigerungen über Jahre stabil gehalten werden können; im laufenden Jahr wurden so
511000 Euro gespart. Das bedeutet: Die Abgeordneten, die sich verpflichtet haben, die Meilen „im Interesse des Steuerzahlers nutzbar zu machen“, dies aber nicht getan haben, müssen möglicherweise Schadenersatz zahlen.
Wenn man diese Ansicht vertritt, müssten streng genommen auch diejenigen Parlamentarier zur Verantwortung gezogen werden, die die Freimeilen gar nicht in Anspruch genommen haben – sie hätten ja, zumindest theoretisch, dem Staat auch Geld sparen helfen können. Man müsste ihnen dann nachweisen, dass sie das auch praktisch hätten tun können – beim Gedanken an solche Überprüfungen wiehert der Amtsschimmel. Wer den Abgeordneten mit solchen Anforderungen kommt, sollte nicht mehr vom freien, sondern vom unfreien Mandat reden – der Abgeordnete soll nämlich Politik machen, nicht Erbsen zählen.
Die Hysterie schadet
Von einem steuerrechtlichen Vergehen der Abgeordneten wurde in den vergangenen Tagen schwadroniert. Auch das ist falsch. Laut Bundestagsdrucksache 13/5952 von 1996 haben die damaligen Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP bei Stimmenthaltung der SPD und der PDS und in Abwesenheit der Grünen beschlossen, dass die Flugprämien pauschal und minimal besteuert werden: „Zur weiteren Erleichterung der Besteuerung“, heißt es da, „soll zugelassen werden, dass die Einkommensteuer auf Prämien unmittelbar bei ihrer Ausschüttung durch den Prämienanbieter mit einem Pauschalsatz von 2v. H. des gesamten Wertes der Prämien erhoben werden.“
Genauso wurde es im Jahressteuergesetz 1996 beschlossen, und genauso wird es praktiziert: Die Lufthansa zahlt eine relativ geringfügige Pauschalsteuer. Schon damals war sich freilich „die Ausschußmehrheit bewußt, dass diese Regelung steuersystematisch nicht unproblematisch ist. Sie stellt eine weitere Sonderregelung im Einkommensteuerrecht dar“.
Wer sich also heute über die Freimeilenregelung empört, muss sich über die Abgeordneten der vergangenen Legislaturperiode empören: Die damaligen Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP haben die begrenzte Steuerbefreiung von Prämien aus Kundenbindungsprogrammen betrieben, „um erhebliche Wettbewerbsnachteile deutscher Unternehmen im internationalen Dienstleistungsgeschäft zu vermeiden“. So hysterisch, wie die Debatte über die Freimeilen jetzt nachgeholt wird, schadet sie aber nicht nur den deutschen Unternehmen, sondern der Politik – so sieht es Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zu Recht.