nein! besitzübergang, sofern ich mich an die aussagen der Spezialisten in meiner Firma erinnern kann.
bei der Bezeichnung fob z.b. ist, sobald die ware am board ist
-die Reederei der Besitzer der ware
-der versender noch der Eigentümer
-nach Ausstellung der reedereipapiere, die den besitz der ware dokumentieren und nach Einreichung der für die zahlung notwendigen dokument, eigentlich die zahlende bank
-nach Kontoausgleich durch den besteller bei seiner bank, ist der besteller nun rechtmäßiger Eigentümer der ware.
glück auf!
umbrellagirl
bei der Bezeichnung fob z.b. ist, sobald die ware am board ist
-die Reederei der Besitzer der ware
-der versender noch der Eigentümer
-nach Ausstellung der reedereipapiere, die den besitz der ware dokumentieren und nach Einreichung der für die zahlung notwendigen dokument, eigentlich die zahlende bank
-nach Kontoausgleich durch den besteller bei seiner bank, ist der besteller nun rechtmäßiger Eigentümer der ware.
glück auf!
umbrellagirl