Übrigens, aus meiner Sicht wird gar nichts passieren, wenn ENN durch das ARP die 30% überschreiten wird (Passive Kontrollerlangung, 22b Übernahmegesetz).
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ad Ennocon: § 22b lautet: Wer eine kontrollierende Beteiligung erlangt, ohne dies durch zeitnahe Handlungen, wie insbesondere durch Anteilserwerb bewirkt zu haben, muss kein Angebot legen, wenn er beim Erwerb der Anteile nicht mit der Kontrollerlangung rechnen musste. Die Kontrollerlangung ist der Übernahmekommission unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 20 Börsetagen ab Erlangen der kontrollierenden Beteiligung mitzuteilen.
Meine Einschätzung: Kontron hat stets dem Kapitalmarkt kommunziert, dass in der Regel 50% des jährlichen Gewinnes an die Aktionäre "ausgeschüttet" werden und zwar in Form einer Dividende und/oder Aktienrückkäufe, das Verhältnis sei letztlich abhängig vom aktuellen Kurs. Aufgrund der Jumptec-Verkaufes war auch bekannt, dass das Potenzial hierfür betraglich deutlich höher sein wird. Demzufolge muss Ennocon klar gewesen sein, dass hier durch ein ARP die 30%-Grenze überschritten werden kann. Man darf in dieser besondere Situation von Kontron und Ennocon nicht vergessen, dass Ennocon noch dazu die Mehrheit im Aufsichtsrat stellt, was in der Regel ja nicht gerade der Normalfall ist, also die Gesellschaft kontrolliert (daher auch die Vollkonsolidierung von Kontron). Nunmehr hat Ennocon äußerst aggressiv im Februar 2026 (innerhalb von 16 Tagen!!) insgesamt 543.801 Aktien erworben und zwar bis zum allerletzten Tag vor Beginn der Sperrfrist. Also zeitnah waren die Käufe jedenfalls, Anteilserwerb liegt logischerweise auch vor, bleibt nur mehr die Frage, ob Ennocon mit der Anteilsüberschrietung rechnen musste? Kontron hat(te) zum Zeitpunkt des Anteilswerbes durch Ennocon die finanzielle Power ein ARP zu machen, hat dies überdies deutlich kommuniziert, der Kurs lag bei 22-23 Euro - deutlich unter dem Hoch - also nicht besonders hoch.... Nachdem das ÜbG ein Schutzgesetz für Kleinaktionäre ist, frage ich mich (und ich bin hier neben anderen Juristen zumindest mit meiner Einschätzung nicht alleine), was zusätzlich noch an Voraussetzungen erforderlich sein muss?
ad Homeopath:
leider hat sich meine Einschätzung wirklich gravierend geändert, ich finde es schade und hätte dies so nicht erwartet, würde es mir wünschen, dass ich komplett falsch liege.
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