Jüngste Hinrichtung in den USA führt


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BRAD PIT:

Jüngste Hinrichtung in den USA führt

 
15.08.02 13:38

zu politischen Spannungen

Mexikaner in USA hingerichtet

Mexikos Präsident sagt Besuch bei Bush ab

Die Hinrichtung eines Mexikaners in den USA sorgt für diplomatische Spannungen zwischen den Ländern. Auch die Uno-Menschenrechtskommissarin Robinson protestierte gegen die Exekution.

 
AP:  BILD FEHLT LEIDER HIER
Untertitel
Im Namen der Menschenrechte auf Terroristenjagd, aber Freund der Todesstrafe: Bush


Huntsville - Trotz massiver internationaler Proteste ist der Mexikaner Javier Suarez Medina in der Nacht zum Donnerstag im Gefängnis von Huntsville im US-Staat Texas mit Gift hingerichtet worden. Zuvor hatte der Berufungsausschuss eine Umwandlung der Todes- in eine lebenslange Haftstrafe einstimmig abgelehnt. Für den 33-Jährigen hatten sich Uno-Menschenrechtskommissarin Mary Robinson und der mexikanische Präsident Vicente Fox eingesetzt. Aus Protest gegen die Hinrichtung sagte Fox ein Treffen mit US-Präsident George W. Bush ab.

Suarez wurde 1989 zum Tode verurteilt, weil er im Vorjahr einen Drogenfahnder der Polizei erschossen hatte. Robinson und Fox hatten geltend gemacht, in dem Prozess gegen den zur Tatzeit 19-Jährigen seien Verfahrensfehler unterlaufen: Der Mexikaner hätte darauf hingewiesen werden müssen, dass er konsularische Hilfe in Anspruch hätte nehmen können. Robinson erhob ferner den Vorwurf, dass das Verfahren gegen Suarez nicht in Einklang mit den internationalen Menschenrechtsnormen gestanden habe.

Dagegen sagte Lori Ordiway, Sprecherin des Berufungsausschusses, Suarez sei in den USA aufgewachsen und habe die auf ihn angewandten Gesetze und das Verfahren verstanden. Sprachliche Unterstützung habe er keine gebraucht.

Das Oberste Gericht der USA wies einen Revisionsantrag der Verteidigung nur 90 Minuten vor der Hinrichtung ohne Begründung ab. Der texanische Gouverneur Rick Perry lehnte einen 30-tägigen Aufschub ab. Unmittelbar vor der Hinrichtung bat Suarez die Angehörigen des Opfers in englischer und spanischer Sprache um Vergebung.

Fox wolle mit seiner Besuchsabsage ein unmissverständliches Zeichen setzen, dass er die Exekution nicht für akzeptabel halte, sagte Präsidentensprecher Rodolfo Elizondo bei einer Pressekonferenz in Mexiko-Stadt. Fox hätte Bush vom 26. bis 28. August auf dessen Ranch in Texas besuchen sollen. Suarez wurde in diesem Jahr als 21. Verurteilter in Texas hingerichtet, es war die dritte Hinrichtung in diesem Monat.

Im Staat Missouri wurde in der Nacht zum Donnerstag ein als Auftragsmörder verurteilter 35-Jähriger hingerichtet. Daniel Basile wurde schuldig gesprochen, 1992 eine 28-Jährige erschossen zu haben. Er beteuerte bis zuletzt seine Unschuld. Ein dreiköpfiges Gremium von Berufungsrichtern hatte unmittelbar vor der Hinrichtung entschieden, eine neu aufgetauchte Entlastungszeugin könne die Unschuld Basiles nicht eindeutig und überzeugend beweisen.

Im Staat Georgia verschob das Oberste Gericht dagegen eine Hinrichtung 45 Minuten vor dem angesetzten Termin. Das Gericht brauche mehr Zeit, um zu prüfen, ob ein Gnadenappell des verurteilten Mörders Wallace Fugate ordnungsgemäß bearbeitet wurde.




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altmeister:

ein mörder bzw als drogendealer sogar

 
15.08.02 13:45
massenmörder, hat den tot verdient!
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special:

der der ohne sünde werfe den ersten stein o.T.

 
15.08.02 13:46
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Alpet:

Oje, jetzt geht diese Diskussion wieder los ! o.T.

 
15.08.02 13:48
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altmeister:

also ich denke bei mord bzw massenmord

 
15.08.02 13:49
hört es mit der niedlichen umschreibung sünde auf!
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BRAD PIT:

@altmeister

 
15.08.02 13:57
um der Bemerkung "wieder Brad der Weltverbesserer" vorwegzugreifen.
Todesstrafe hin oder her.
Ich finde es gut, dass andere Staaten, die keine Todesstrafe paraktizieren, dann auch dagegen protestieren, wenn ihre Staatsbürger in den USA hingerichtet werden.
Da können sich unsere Politiker eine Scheibe von abschneiden.
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altmeister:

auch bei zum tode verurteilten deutschen

 
15.08.02 14:06
wurde schon des öfteren interveniert!
aber ich will um gottes willen nicht den halben tag darüber diskutieren ob todesstrafe nun gut oder schlecht ist.
meine meinung bei besonders scheuslichen verbrechen wie kindermord ist die todesstrafe einzusetzen! und nicht wie in deutschland gängige praxis sex strolche(mörder) nach 18 jahren auf bewährung zu enlaßen damit sie das gleiche nochmal machen können!
du mußt auch sehen es ist ganz einfach nicht hingerichtet zu werden, mann darf einfach nicht töten,ist doch nicht wirklich schwer oder?
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utscheck:

zeig mir den, der.........

 
15.08.02 14:18
zuletzt wegen Kindesmord 18 Jahre gesessen hat. Wenn er das Kleine missbrauchte kam er in D doch unter 8 weg. Resozialisierung sei Dank.

....., werfe den ersten Stein??? ichkotzindieecke

es gab mal Zeiten, Gott bewahre ich möcht sie nicht zurück, da hätte sowas keine 20 Pfennig gekostet. Der Knall hat höchstens ein paar Täubchen geweckt.

Mahlzeit
utscheck
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Sitting Bull:

Und wech isser, der Killer! Schlecht? o.T.

 
15.08.02 14:29
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mod:

Todesstrafe mag aus unserer Sicht

 
15.08.02 14:30
verabscheuenswert sein, aber
die überwiegende Mehrheit der US-Amerikaner hat damit kein Problem.
Das hängt u.a. mit der Geschichte des Landes zusammen.
Auge um Auge, Zahn um Zahn.

Mein neuer Thread:

Massenhinrichtungen in China.
oder:
Todesstrafe in Russland.

Ob sich da jemand hier aufregt?
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pusherman:

@mod

 
15.08.02 18:27
Du triffst wie in fast ALLEN Deinen Postings wieder einmal den Nagel auf den Kopf.
Es ist insbesondere auch diese einseitige und exklusive Kritik an der Politik der USA, die ich hier anprangere. Und wenn man sich dann zu Wort meldet und seine eigene Sichtweise der Dinge darzulegen versucht, wird man als naiver Dümmling, der die USA nur aus Hollywood Movies zu kennen scheint und zu viel Big Macs konsumiert diffamiert. Ich hoffe dass dieses Board nicht als repräsentativ für unser Land anzusehen ist.
Jüngst veröffentlichte Ergebnisse von in Europa durchgeführten Umfragen, in verschiedenen vor allem englischsprachigen Zeitungen, bezüglich der Bewertung der gegenwärtigen US Politik, bringen mich diesbezüglich aber doch ein bisschen ins Grübeln.
Für mich sind die USA jedenfalls auch weiterhin der Garant für den Weltfrieden auch wenn ich dafür hier im Board wahrscheinlich gelyncht werde.
Auch wegen meiner Familie für die ich ja schliesslich auch da sein muss, werde ich aber VERSUCHEN mich in Zukunft hier etwas zurückzuhalten, da es sowieso nichts bringt.

Gruss

Pusherman


Antworten
Karlchen_I:

Amiland ist eben kein zivilisiertes Land..........

 
15.08.02 18:33
Wer sich nicht an die UN-Menschenrechtskonvention hält gehört m. E. zu den Barbarenstaaten.

Freilich: Man muss innerhalb der USA differenzieren. In den Neuengland-Staaten sieht es sehr viel anders aus als im Bus(c)h-Land - also Texas etc.
Antworten
Prosecco:

Todesstrafe ja oder nein ist in den USA

 
15.08.02 18:35
nicht die richtige Frage - sondern das hinterfragen der Statistik. Hat hier jemand Zahlen wo die Verhältnisse aufgezeigt werden über farbige Mörder > Todesstrafe und weisse Mörder > Todesstrafe. Ich glaube, dass das Verhälnis krass zu ungunsten der farbigen Bevölkerung ausfallen wird.

Prosecco
Antworten
mod:

Karlchen_I, damit alle wissen, wovon Du

 
15.08.02 18:45
schreibst.
Nun konkretisier bitte Deine Behauptung.
Was ist z.B. mit der Volksrepublik China oder Russland?
-----------------------------------------------
Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen

Am 10. Dezember 1948 genehmigte und verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, deren vollständiger Wortlaut im folgenden wiedergegeben wird. Im Anschluß an dieses historische Ereignis ersuchte die Versammlung alle Mitgliedstaaten, den Wortlaut dieser Erklärung bekanntzumachen und für seine Veröffentlichung, Verbreitung, Verlesung und Erörterung in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen ohne Unterschied des jeweiligen politischen Status der betreffenden Länder oder Territorien zu sorgen.
JAVIER PÈREZ DE CUÈLLAR
Generalsekretär der Vereinten Nationen


Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Präambel
Da die Anerkennung der allen Mitgliedern der menschlichen Familie innewohnenden Würde und ihrer gleichen und unveräußerlichen Rechte die Grundlage der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens in der Welt bildet,
da Verkennung und Mißachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei führten, die das Gewissen der Menschheit tief verletzt haben, und da die Schaffung einer Welt, in der den Menschen, frei von Furcht und Not, Rede- und Glaubensfreiheit zuteil wird, als das höchste Bestreben der Menschheit verkündet worden ist,
da es wesentlich ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechts zu schützen, damit der Mensch nicht zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung als letztem Mittel gezwungen wird,
da es wesentlich ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,

da die Völker der Vereinten Nationen in die Satzung ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleich- berechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen bei größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen die allgemeine Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte und Grundfreiheiten durchzusetzen,
da die gemeinsame Auffassung über diese Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet die Generalversammlung die vorliegende Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende Maßnahmen im nationalen und internationalen Bereich ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung bei der Bevölkerung sowohl der Mitgliedstaaten wie der ihrer Oberhoheit unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.

Artikel 1
Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen.

Artikel 2
Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Gebiet oder sonstigen Umständen.
Weiters darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen, rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.

Artikel 3
Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person.

Artikel 4
Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.

Artikel 5
Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.

Artikel 6
Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als Rechtsperson.

Artikel 7
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich und haben ohne Unterschied Anspruch auf gleichen Schutz durch das Gesetz. Alle haben Anspruch auf gleichen Schutz gegen jede unterschiedliche Behandlung, welche die vorliegende Erklärung verletzen würde, und gegen jede Aufreizung zu einer derartigen unterschiedlichen Behandlung.

Artikel 8
Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vor den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.

Artikel 9
Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden.

Artikel 10
Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder über irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.

Artikel 11
1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren, in dem alle für seine Verteidigung nötigen Voraussetzungen gewährleistet waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
2) Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhängt werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung anwendbar war.

Artikel 12
Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.

Artikel 13
1) Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.
2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.

Artikel 14
1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen Asyl zu suchen und zu genießen.
2) Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nichtpolitischer Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele und Grundsätze der Vereinten Nationen verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden.

Artikel 15
1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.
2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das Recht versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.

Artikel 16
1) Heiratsfähige Männer und Frauen haben ohne Beschränkung durch Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und bei deren Auflösung gleiche Rechte.
2) Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen Ehegatten geschlossen werden.
3) Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.

Artikel 17
1) Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen Recht auf Eigentum.
2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.

Artikel 18
Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat, durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.

Artikel 19
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinung und Meinungsäußerung; dieses Recht umfaßt die Freiheit, sich Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu beschaffen, zu empfangen und zu verbreiten.

Artikel 20
1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.

Artikel 21
1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter teilzunehmen.
2) Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte Wählen mit allgemeinem und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oder in einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.

Artikel 22
Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der Hilfsmittel jedes Staates in den Genuß der für seine Würde und die freie Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte zu gelangen.

Artikel 23
1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
4) Jeder Mensch hat das Recht, zum Schutze seiner Interessen Berufsvereinigungen zu bilden und solchen beizutreten.

Artikel 24
Jeder Mensch hat Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine vernünftige Begrenzung der Arbeitszeit und auf periodischen, bezahlten Urlaub.

Artikel 25
1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Lebenshaltung, die seine und seiner Familie Gesundheit und Wohlbefinden, einschließlich Nahrung, Kleidung, Wohnung, ärztliche Betreuung und der notwendigen Leistungen der sozialen Fürsorge, gewährleistet; er hat das Recht auf Sicherheit im Falle von Arbeitslosigkeit, Krankheit, Invalidität, Verwitwung, Alter oder von anderweitigem Verlust seiner Unterhaltsmittel durch unverschuldete Umstände.
2) Mutter und Kind haben Anspruch auf besondere Hilfe und Unterstützung. Alle Kinder, eheliche und uneheliche, genießen den gleichen sozialen Schutz.

Artikel 26
1) Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Der Unterricht muß wenigstens in den Elementar- und Grundschulen unentgeltlich sein. Der Elementarunterricht ist obligatorisch. Fachlicher und beruflicher Unterricht soll allgemein zugänglich sein; die höheren Studien sollen allen nach Maßgabe ihrer Fähigkeiten und Leistungen in gleicher Weise offen stehen.
2) Die Ausbildung soll die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und die Stärkung der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten zum Ziele haben. Sie soll Verständnis, Duldsamkeit und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen fördern und die Tätigkeit der Vereinten Nationen zur Aufrechterhaltung des Friedens begünstigen.
3) In erster Linie haben die Eltern das Recht, die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung zu bestimmen.

Artikel 27
1) Jeder Mensch hat das Recht, am kulturellen Leben der Gemeinschaft frei teilzunehmen, sich der Künste zu erfreuen und am wissenschaftlichen Fortschritt und dessen Wohltaten teilzuhaben.
2) Jeder Mensch hat das Recht auf Schutz der moralischen und materiellen Interessen, die sich aus jeder wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Produktion ergeben, deren Urheber er ist.

Artikel 28
Jeder Mensch hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in welcher die in der vorliegenden Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.

Artikel 29
1) Jeder Mensch hat Pflichten gegenüber der Gemeinschaft, in der allein die freie und volle Entwicklung seiner Persönlichkeit möglich ist.
2) Jeder Mensch ist in Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zwecke vorsieht, um die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten der anderen zu gewährleisten und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und der allgemeinen Wohlfahrt in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.
3) Rechte und Freiheiten dürfen in keinem Fall im Widerspruch zu den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen ausgeübt werden.

Artikel 30
Keine Bestimmung der vorliegenden Erklärung darf so ausgelegt werden, daß sich daraus für einen Staat, eine Gruppe oder eine Person irgendein Recht ergibt, eine Tätigkeit auszuüben oder eine Handlung zu setzen, welche auf die Vernichtung der in dieser Erklärung angeführten Rechte und Freiheiten abzielen.



Antworten
special:

es sind fast nur mexikaner und schwarze

 
15.08.02 18:46
in den gefängnissen von texas, die dann sehr schnell (unbürokratisch) veruteilt werden.

eine bekannte von mir kann da ein lied singen, sie betreute bis vor einem jahr 3 gefängnisinsassen, z.Z. sind es nur noch 2

beide geben ihr tat zu und bereuen dies wirklich! ok, ist für die angehörigen der opfer kein grosser trost, trotzdem finde ich hier die todestrafe nicht menschenwürdig.

bei massenmörder und kinderschänder (siehe belgien) sehe ich die lage ganz anders!!!
Antworten
Karlchen_I:

@Prosecco.....

 
15.08.02 18:47
Deine Frage ist durchaus berechtigt, aber davor steht die Grundsatzfrage.

Und ich glaube auch, dass schwarz/weiß nicht die Alternative ist. Da läuft doch in Amiland noch ein schwarzer Mörder rum (Basketballfritze), den sie erst im Zivilprozess den Mord an seiner Frau nachgewiesen haben, im Strafprozess haben sich die Geschworeren nicht getraut, ihn für schuldig zu befinden.

Es geht eher um arm/reich. Aber wo ist das nicht so?
Antworten
Karlchen_I:

@Mod: Da bin ich natürlich universal......

 
15.08.02 18:52
Die Kritik zieht natürlich auch auf China und Rußland. Aber heftig.

Eine Sauerei an einer Seite unseres Globus kann doch nicht damit entschuldigt werden, dass sie an anderer Stelle auch geschieht.
Antworten
mod:

@Karlchen_I

 
15.08.02 19:14
Leider bist Du auf meine Bitte nicht eingegangen.
Anhand der Menschenrechtskonvention der Vereinten Nationen
wäre Deine Behauptung gegenüber den USA zu belegen.
Behaupten kann man alles und das kommt
natürlich den Strömungen hier entgegen, ist aber wenig seriös.
Wenn Du Recht hast, werde ich mich gerne entschuldigen.

Viele Grüsse
m.

Antworten
Karlchen_I:

Art. 3, Art. 5 etc. o.T.

 
15.08.02 19:19
Antworten
mod:

dehnbar, trifft auch auf Deutschland zu o.T.

 
15.08.02 19:21
Antworten
mod:

amnesty international meint dazu

 
15.08.02 19:27
Jahresbericht 2002
Berichtszeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2001

DEUTSCHLAND


Amtliche Bezeichnung: Bundesrepublik Deutschland
Staatsoberhaupt: Johannes Rau


amnesty international erhielt erneut von Vorwürfen Kenntnis, denen zufolge Polizeibeamte Häftlinge misshandelt haben. Ein Mann kam ums Leben, nachdem ihm zwangsweise ein Brechmittel verabreicht worden war. Ob im Zusammenhang mit dem Tod des sudanesischen Asylbewerbers Aamir Ageeb 1999 Strafanklage erhoben worden ist, blieb unklar. Gegen zwei Polizisten, die im Jahr 2000 einen geistig behinderten Mann erschossen hatten, wurden weder straf- noch disziplinarrechtliche Verfahren eingeleitet. Nach vorliegenden Meldungen befanden sich bei den Polizeibehörden in vier Bundesländern Elektroschockwaffen in der Erprobung. Mit Besorgnis nahm amnesty international Berichte zur Kenntnis, denen zufolge in einem Berliner Gefängnis eine missbräuchliche Form der Zwangsmaßnahme angewandt worden ist. Im Zusammenhang mit der Hinrichtung der Brüder Karl und Walter LaGrand 1999 in den USA gab der Internationale Gerichtshof in Den Haag einer Klage der Bundesrepublik Deutschland statt.


Zwischenstaatliche Organisationen

Im März befasste sich der UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung mit dem 15. periodischen Bericht der Bundesregierung über die von ihr zur Umsetzung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form der Rassendiskriminierung ergriffenen Maßnahmen. Hauptkritikpunkte des Ausschusses waren »wiederholte Berichte über rassistische Vorkommnisse in Polizeiwachen und die Misshandlung von Ausländern, einschließlich Asylbewerbern, und deutschen Staatsangehörigen ausländischer Herkunft durch Beamte der Strafverfolgungsbehörden«. Der Ausschuss forderte die Bundesregierung eindringlich auf, die vorhandenen Ausbildungsmaßnahmen für diejenigen Beamten zu verstärken, die mit Angelegenheiten befasst sind, welche Ausländer und deutsche Staatsangehörige ausländischer Herkunft betreffen.


Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei

Die Polizei sah sich erneut mit Anschuldigungen über Misshandlungen konfrontiert. Beschwerdeführer berichteten, sie seien – zumeist bei der Festnahme – wiederholt mit Fußtritten und Schlägen traktiert worden.

Polizeibeamten des Sondereinsatzkommandos wurde vorgeworfen, den 49 Jahre alten Josef Hoss bei seiner Festnahme am 8. Dezember 2000 im nordrhein-westfälischen St. Augustin misshandelt zu haben. Josef Hoss gab an, maskierte Polizisten hätten ihn aus seinem Fahrzeug gezerrt und ihn mit Knüppeln, Fausthieben und Fußtritten malträtiert, als er bereits mit gefesselten Händen am Boden lag. Unter den mutmaßlichen Misshandlungen zog sich der 49-Jährige etliche Verletzungen zu, unter anderem einen zweifachen Rippenbruch sowie Hautabschürfungen und Blutergüsse im Gesicht, an Kopf und Körper und an den Gliedmaßen. Der Rechtsanwalt von Josef Hoss beantragte im Berichtszeitraum wiederholt eine Untersuchung des Vorfalls und forderte zugunsten seines Mandanten finanzielle Entschädigung für die erlittenen Verletzungen.

Nach vorliegenden Meldungen hielt das Landgericht Rottweil im April die Urteile gegen zwei Polizeibeamte aufrecht, die einen 28-jährigen Mann misshandelt hatten. Die beiden hatten den 28-Jährigen im Februar 1999 beim Verlassen seines Hauses festgenommen, weil sie ihn Berichten zufolge irrtümlicherweise für einen von ihnen verfolgten Straftatverdächtigen hielten. Einer der Polizisten packte den Mann, während der andere mit seiner Taschenlampe wiederholt auf ihn einschlug. Das Opfer musste wegen der dabei erlittenen Verletzungen in einer Klinik behandelt werden. Die zwei Beamten wurden zu Bewährungsstrafen von neun beziehungsweise 14 Monaten verurteilt.


Tod in Polizeihaft

Ein 19 Jahre alter Asylbewerber aus Kamerun, in den deutschen Medien als Achid J. bezeichnet, erlitt am 9. Dezember in einer Hamburger Klinik einen Herzstillstand und fiel ins Koma, nachdem ihm von medizinischem Personal und Polizeibeamten gewaltsam ein Brechmittel verabreicht worden war. Vier Tage später, am 13. Dezember, starb der unter dem Verdacht des Drogenbesitzes festgenommene Kameruner im Krankenhaus. Eine Untersuchung seines Todes war Ende des Berichtszeitraums noch anhängig.


Todesfall bei Abschiebung

Bei den Ermittlungen zur Aufklärung des Todes von Aamir Ageeb, eines 30-jährigen Asylbewerbers aus dem Sudan, der Ende Mai 1999 während seiner Abschiebung vom Frankfurter Flughafen über Kairo nach Khartum ums Leben gekommen war, traten neue Erkenntnisse zutage. Wie das Nachrichtenmagazin Der Spiegel Ende Juni berichtete, starb Aamir Ageeb an Ersticken, ausgelöst dadurch, dass er von drei ihn begleitenden Grenzschutzbeamten auf seinem Sitz mit Kopf und Oberkörper gewaltsam nach vorne auf die Knie gedrückt worden ist. Es hieß, infolge des auf seinen Oberkörper ausgeübten Drucks habe Aamir Ageeb einen mehrfachen Rippenbruch davongetragen. Ob die Ermittlungen in dem Fall bei Jahresende abgeschlossen waren, entzog sich der Kenntnis von amnesty international.


Schusswaffengebrauch durch die Polizei

Gegen zwei Polizeibeamte, die am 20. September 2000 in einem Waldstück bei Ulm 21 Schüsse auf einen 28-jährigen Mann abgegeben und ihn achtmal getroffen hatten, wurden nach vorliegenden Meldungen weder straf- noch disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet. Der 28-Jährige, der in einer Einrichtung für geistig behinderte Menschen lebte und von dort ausgerückt war, hatte zum Zeitpunkt des Vorfalls ein Spielzeuggewehr bei sich getragen. Die Sorge von amnesty international galt dem Umstand, dass die Polizisten anscheinend unbeherrscht auf einen Verdächtigen geschossen haben, obwohl dieser das Feuer nicht erwiderte.

Elektroschockwaffen

Bei den Polizeibehörden in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen befanden sich Berichten zufolge Elektroschockwaffen in der Erprobung. Zu den getesteten so genannten Elektroimpuls-Geräten zählten Taser vom Typ

M-26, aus denen mit Widerhaken versehene Pfeile abgeschossen werden können. Die Pfeile sind an Drähten befestigt, über die es möglich ist, Stromstöße von hoher Voltzahl abzugeben. amnesty international gab Anlass zur Sorge, dass die Elektroschockwaffen in den vier Bundesländern womöglich zum Einsatz kommen werden, ohne dass zuvor eine umfassende und unabhängige Untersuchung stattgefunden hat, um Klarheit über die medizinischen Auswirkungen dieser Technologie zu erzielen.


Missbräuchlicher Einsatz von Zwangsmitteln

Mit Sorge nahm amnesty international Berichte zur Kenntnis, denen zufolge in der Berliner Justizvollzugsanstalt Tegel ein 46-jähriger Gefangener aus Somalia zu Beginn des Jahres über mehrere Wochen hinweg in seiner Zelle in Fußfesseln gehalten worden ist. Die Berliner Behörden bestätigten Ende März entsprechende Berichte und machten geltend, der Gefangene habe den Vollzug gestört, weshalb die Zwangsmaßnahme unvermeidbar gewesen sei. Es hieß, der 46-Jährige habe wiederholt gegen die Türe seiner Zelle gehämmert und sei keinen Versuchen zugänglich gewesen, ihn davon abzubringen. Ende Februar wurde er in eine psychiatrische Klinik verlegt, nachdem ihm in einem medizinischen Gutachten Haftunfähigkeit attestiert worden war.


Internationaler Gerichtshof

Im Zusammenhang mit der Hinrichtung von zwei Deutschen im Jahr 1999 gab der Internationale Gerichtshof in Den Haag am 27. Juni einer Klage der Bundesrepublik Deutschland gegen die USA statt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die USA gegenüber Deutschland und zwei deutschen Staatsangehörigen ihre Verpflichtungen aus dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen von 1963 verletzt haben, weil es die US-Behörden unterlassen hatten, die beiden bei ihrer Festnahme über das ihnen zustehende Recht auf konsularischen Beistand zu unterrichten. Die Brüder Karl und Walter LaGrand waren wegen eines 1982 in Arizona verübten Raubmordes zum Tode verurteilt und im Februar beziehungsweise März 1999 im Gefängnis von Florence in Arizona hingerichtet worden. Die deutschen Behörden hatten erst 1992 über die Brüder selbst von ihrer Verurteilung erfahren.


Bericht von amnesty international

Concerns in Europe, January–June 2001: Germany (ai-Index EUR 01/003/2001)


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vega2000:

Hee Moderatoren schlaft ihr ? Hier braucht`s Grüne

 
15.08.02 23:27
Jüngste Hinrichtung in den USA führt 752246
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