Ad hoc: Joyou AG: Verlustanzeige nach § 92 Abs. 1 AktG / Verzögerung der Veröffentlichung des Quartalsfinanzberichts für Q1 2015/ Prüfung der Insolvenzantragspflicht
21:40 20.05.15
Joyou AG / Schlagwort(e): Quartalsergebnis/Sonstiges
20.05.2015 21:35
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Hamburg, den 20. Mai 2015 - Der Vorstand der Joyou AG (die "Gesellschaft")
teilt mit, dass nach dem gegenwärtigen Stand der laufenden
Sonderuntersuchung bei Tochtergesellschaften der Gesellschaft bei
pflichtgemäßem Ermessen anzunehmen ist, dass ein Verlust von mehr als der
Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist. Dieser Verlust
ist im Wesentlichen auf die voraussichtlich vorzunehmende, außerplanmäßige
Abschreibung auf die Beteiligung der Gesellschaft an der Hong Kong Zhongyu
Sanitary Technology Ltd. zurückzuführen. Aus diesem Grund wird der Vorstand
der Gesellschaft unverzüglich eine außerordentliche Hauptversammlung
einberufen und ihr den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals gemäß §
92 Abs. 1 AktG anzeigen.
Die Gesellschaft gibt zudem eine Verzögerung in der Veröffentlichung des
Quartalsfinanzberichts für das 1. Quartal 2015 bekannt, die ursprünglich
für den 22. Mai 2015 geplant war.
Der Vorstand prüft derzeit, ob nach dem gegenwärtigen Stand der laufenden
Sonderuntersuchung eine Verpflichtung des Vorstands besteht, einen Antrag
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen.
Der Vorstand