Jauch verliert Streit um Domain guenter-jauch.de

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Jauch verliert Streit um Domain guenter-jauch.de

 
07.02.02 20:19
Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage des TV-Moderators Günther Jauch gegen die Registrierung der Internet-Adresse "guenter-jauch.de" zurückgewiesen. Jauchs Anwälte hatten dem Duisburger Provider Freecity vorgeworfen, auf seiner Homepage die Domain "guenter-jauch.de durch den dort angebotenen Verfügbarkeits-Check für Internet-Adressen rechtswidrig zur Registrierung angeboten" zu haben. Die Anwälte des TV-Moderators sahen in der Anmeldung des Domain-Namens, der das "h" im Vornamen nicht enthält, einen Missbrauch des guten Namens und der Person Jauchs zu kommerziellen Zwecken. Das Landgericht Köln war dieser Auffassung gefolgt, wogegen Freecity Revision einlegte.

Das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts dürfte den deutschen Internet-Providern und ihren Kunden eine schnelle Domainvergabe sichern. Die Provider vermitteln bei der Registrierung zwischen dem Kunden und der zentralen nationalen Vergabestelle DENIC. Dabei können die Provider lediglich über Whois die Verfügbarkeit von Namen erfragen. Die Kölner Richter stellten fest, dass die bloße automatisierte Informationserteilung über die Verfügbarkeit einer gewünschten Internet-Adresse keine Rechtsverletzung darstellt. Zudem sei eine Prüfung auf Namensrechte bei der hohen Anzahl der pro Tag registrierten Internet-Adressen sowohl technisch als auch aufgrund der für den Anbieter nicht erkennbaren Rechte Dritter an der Adresse nicht möglich.
chrismitz:

Wie ich habe den Prozess gewonnen??? o.T.

 
08.02.02 01:11
n1608:

Geschieht diesem schleimigen Kotzbrocken

 
08.02.02 01:48
recht - zum glueck kann man sich in D mit viel Geld und tollen Anwaelten nicht alles kaufen.

karibische gruesse   N1608
schmuggler:

der Wahnsinn - wo ist eigentlich DarkKnight? o.T.

 
08.02.02 02:18
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