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IVG Immobilien=5,447 Milliarden € Schulden

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Den Basisprospekt sowie die Endgültigen Bedingungen finden Sie jeweils hier: DE000VC25R45 , DE000VJ90K86 , DE000VK1QNA7 , DE000VK4NFR8 , DE000VJ5PWF3 , DE000VJ65W59 .Bitte informieren Sie sich vor Erwerb ausführlich über Funktionsweise und Risiken. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu dieser Werbung.

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IVG Immobilien
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Unlimited Turbo Z.
kein aktueller Kurs verfügbar
 
skywalker123:

Immer wieder...

 
11.12.13 23:11
dieses Wertlos-Gerede. Ich liebe es. Von sogenannten "Experten", die vor gar nicht allzu langer Zeit auch schon vor Fannie und Freddie gewarnt haben. Für die Aktionäre bleibt ja definitiv nix übrig. Hmm, dann müssten die Aktien jetzt alle bei Null stehen, oder irre ich mich ??? Hier kommt keine FANTASIE mehr rein, nein, auch alle in Zukunft möglichen positiven Meldungen über die IVG werden dem Kurs definitiv nicht helfen. Das ist mal sicher. Vielen Dank an euch "Experten". Schließlich ist Börse nur zu 10% Psychologie. Und Leute wie der Bernd wissen natürlich ganz genau wie's kommen wird !
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Windradfreund:

ja der bernd der kanns

 
12.12.13 11:30
"Wenn Ihr ein Haus baut, dass mit 100.000 Euro  Eigenkapital und 500.000  Bankschulden geplat wird und dann 1,2 Millionen kostet bis es fertig ist (die Banken haben dann nochmal 600.000 Euros zusätzlich finanziert) und Ihr bekommt nicht einmal 800.000 Euros dafür, wenn Ihr es verkaufen wollt, wass seit Ihr dann?"

Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)

§ 18 Kreditunterlagen

2 frühere Fassungen von § 18 KWG | 15 Vorschriften zitieren § 18 KWG

(1) Ein Kreditinstitut darf einen Kredit, der insgesamt 750.000 Euro oder 10 vom Hundert des haftenden Eigenkapitals des Instituts überschreitet, nur gewähren, wenn es sich von dem Kreditnehmer die wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse, offen legen lässt. Das Kreditinstitut kann hiervon absehen, wenn das Verlangen nach Offenlegung im Hinblick auf die gestellten Sicherheiten oder auf die Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre. Das Kreditinstitut kann von der laufenden Offenlegung absehen, wenn

1. der Kredit durch Grundpfandrechte auf Wohneigentum, das vom Kreditnehmer selbst genutzt wird, gesichert ist,

2. der Kredit vier Fünftel des Beleihungswertes des Pfandobjektes im Sinne des § 16 Abs. 1 und 2 des Pfandbriefgesetzes nicht übersteigt und

3. der Kreditnehmer die von ihm geschuldeten Zins- und Tilgungsleistungen störungsfrei erbringt.

Eine Offenlegung ist nicht erforderlich bei Krediten an eine ausländische öffentliche Stelle im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a bis c.

(2) Die Institute prüfen vor Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe die Kreditwürdigkeit des Verbrauchers. Grundlage können Auskünfte des Verbrauchers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zweck der Übermittlung erheben, speichern oder verändern. Bei Änderung des Nettodarlehensbetrags sind die Auskünfte auf den neuesten Stand zu bringen. Bei einer erheblichen Erhöhung des Nettodarlehensbetrags ist die Kreditwürdigkeit neu zu bewerten. Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.


und wenn die Bank den Kredit ohne ausreichende Bonitätsprüfung ausreicht, wird sie dann zur Verantwortung gezogen ?

na Bernd , jetzt bin ich aber gespannt
Antworten
Windradfreund:

nettes Spiel

 
12.12.13 11:55
ungeprüfte ? Kreditvergabe an größenwahnsinnige AG-Vorstände/Aufsichtsräte
nach dem Motto :
wird schon gut gehen
und wenn nicht:
dafür gibts ja noch Vater Staat, der den Kreditinstituten notfalls unter die Arme greift !
Antworten
Pajarito:

@windradfreund

 
12.12.13 12:11
zur Verantwortuung gezogen?

Wenn die interne Revision oder die externen WP dies entdecken, werden die kreditbearbeitenden Stellen gescholten. Wenn dies Usus wäre könnte ggf. die Banklizenz entzogen werden. Das heißt zwischen dem erhobenen Zeigefinger, Kündigung und Schließung wäre alles drin.

Das heißt jedoch nicht, das der IVG Aktionär nun die Banken in Regress ziehen kann.  
Antworten
Windradfreund:

ein Fall für Justizia ?

 
12.12.13 12:51

§ 55 Verletzung der Pflicht zur Anzeige der Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung



(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 46b Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 53b Abs. 3 Satz 1, eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet.

(2) Handelt der Täter fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
Antworten
Pajarito:

Bringt jedoch nur Seelenfrieden...

 
12.12.13 12:54
Antworten
Windradfreund:

nachzulesen in:

 
12.12.13 12:55
Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG)
Antworten
Kollektor:

Noch ein paar Einzelheiten...

 
12.12.13 15:19


zur Schadensersatzforderung:

-  vom  12.12.2013  -

www.institutional-investment.de/content/...ligen-managern.html
Antworten
Kollektor:

Wer weiß...

 
12.12.13 15:51
was  da  noch  nachkommt (  -  oder  rauskommt  ??!! ;-)  )

Die Engländer  haben das  Thema  auch aufgegriffen:

-  u.a. auch  in Bezug  auf  den  auf  den  VK Erlös vs Herstellungskosten.. -

Bericht  von heute 12.12.2013

www.freenewspos.com/news/...n-business-london-evening-standard


Bei  über  40% Gewinnmarge  des Verkäufers  (vom  VK  Erlös)  ...  da  sind  die angedachten  8,5 Mio pro  Nase doch dann  eher  ...  ;-)  
Antworten
bernd238:

Neue Eigentümer!

2
12.12.13 21:35

Mit dem Insolvenzplan soll die IVG Immobilien AG erhalten werden - allerdings mit neuen Eigentümern.

Dazu gehören vor allem Hedgefonds wie Cerberus, Varde, Marathon und Davidson Kempner.

www.manager-magazin.de/immobilien/artikel/...ase-a-931224.html
Antworten
cash-money-b.:

Der Artikel ist vom 01.11.

 
12.12.13 21:52
Antworten
skywalker123:

Laut Sanierungsplan

 
12.12.13 22:20
KÖNNTEN Aktionäre und Hybridkapitalgeber MÖGLICHERWEISE leer ausgehen. Naja, klingt für mich nicht so als ob das Ganze schon zu 100% sicher wäre (wie hier manche behaupten).
Antworten
gura:

bernd238 langsam wird es

 
12.12.13 22:22
aber richtig peinlich mit dir.
Antworten
bernd238:

Die IVG ist peinlich sonst nichts!

 
13.12.13 08:16
Lese dir mal die Informationen der IVG durch die in 2013 veröffentlicht wurden, von heute, rückwärts bis Januar 2013, dass ist dann peinlich!
Antworten
elba67:

Und was bist

 
13.12.13 08:56
Du?
Antworten
Pajarito:

Bitte auf Provokationen verzichten und

 
13.12.13 09:01
sachlich bleiben.

Schönen Tag
Antworten
cromwelle:

0,079

 
13.12.13 09:19
schön abgedeckelt.
Antworten
Kollektor:

Heute wohl etwas extremer,

 
13.12.13 09:28
da  gestern  ,  sowie  auch  vorgestern  jemand  den  ask  mit  100- 200k  Blöcken  abgeknabbert  hatte  ,  nur da eben  ansonsten leider keine  Unterstützung mehr  da  war ,  blieb  es  wieder  "  wie  gehabt".
Antworten
cromwelle:

ohne

 
13.12.13 09:34
Positive News bleibt die Aktie erstmal Uninteressant für Spekulationen. Man kann in anderen Werten schneller Geld verdienen.Warten wir es mal ab.  
Antworten
Pajarito:

Ggf: Sonderprüfung aller IVG-Geschäfte bis 2008

 
13.12.13 10:01
www.juve.de/nachrichten/...atzforderung-auf-hengeler-gutachten
Antworten
danielnapf:

schon vergessen 13.12.

 
13.12.13 10:26
Quelle Justizportal Insolvenzbekanntmachung

Freitag, 13.12.2013, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Erdgeschoss, Sitzungssaal S 0.11.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über







die Person des Sachwalters,





die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),  


und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:



Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),





Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),





Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),





Entscheidung über besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Schuldnerin (§ 160 InsO); insbesondere:  




die Veräußerung eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand,




die Veräußerung einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll,




die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde,




die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,





Beantragung der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),





Auftrag zur Ausarbeitung eines Insolvenzplans,





Verzicht auf eine Schlussrechnungslegung und auf eine Schlussterminsbestimmung für den Fall der Rechtskraft einer Planbestätigung,





und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).


Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am



Freitag, 10.01.2014, 10:00 Uhr,  

im Gebäude des Amtsgerichts Bonn, Wilhelmstr. 21, 53111 Bonn, Erdgeschoss, Sitzungssaal S 0.11.


Antworten
jrBroker76:

#9599

 
13.12.13 11:22
Aber auch schneller verlieren...Läuft doch stabil!
Antworten
cromwelle:

jepp

 
13.12.13 12:28
das auch  
Antworten
Kollektor:

#9601

 
13.12.13 12:52
Na,  denn  woll'n  mal  schauen,  was  da  so rauskommt ... " bewegt "  hatte  sich die  IVG  ja  in  der  Zeit ,  mit  einigen  (  bekannt  gewordenen  )  Aktivitäten;-)
Antworten
jrBroker76:

Gibt es bereits Insider News?

 
13.12.13 16:35
Antworten
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