staat und für seine Bürger noch nachvollziehbar?
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden
Abgeschobener "Mehmet" darf zurückkehren
Rund dreieinhalb Jahre nach seiner Abschiebung in die Türkei darf der einstige jugendliche Serienstraftäter "Mehmet" wieder nach Deutschland zurückkehren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entscheiden. Es bestätigte damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Abschiebung für rechtswidrig erklärt hatte. "Mehmets" Anwalt Alexander Eberth sagte zur Reaktion seines Mandanten: "Er hat einen Luftsprung gemacht und hat sich unheimlich gefreut."
Ausländergesetz gibt "Mehmet" Recht
Der inzwischen 18-Jährige habe Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, urteilten die Bundesrichter. Dies ergebe sich klar aus den Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts. Er sei ein in Deutschland geborenes Kind türkischer Eltern, die dauerhaft in der Bundesrepublik bleiben dürften. Der Erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts wies dabei ausdrücklich auf den besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige und den nötigen Schutz der Familie hin.
Über 60 Straftaten begangen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
"Mehmet" war als 14-Jähriger ausgewiesen worden. Zuvor hatte er mehr als 60 Straftaten begangen. Er konnte jedoch erst für eine nach seinem 14. Geburtstag begangene Tat belangt werden, weil er zuvor nicht strafmündig war. Nach Auffassung der Bundesrichter war diese Straftat allerdings nicht schwer genug, um eine Abschiebung zu rechtfertigen.
Bei Rückkehr droht eine Haftstrafe
Bei der Tat handelt es sich um einen Raubüberfall. Dafür wurde "Mehmet" noch vor seiner Abschiebung zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, berichtete die FAZ, weil der Fall noch nicht in zweiter Instanz verhandelt wurde. Bei einer Rückkehr nach Deutschland muss "Mehmet" jetzt mit einer erneuten Anklage wegen des Raubüberfalls rechnen. Der FAZ sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Manfred Wick: "Wenn er wiederkommt, werden wir die Wiederaufnahme des früheren Verfahrens beim Landgericht beantragen".
Stadt München verlor Prozess
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im vergangenen November entschieden, dem inzwischen 18-Jährigen müsse wieder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Stadt München und die Landesanwaltschaft Bayern, die den Freistaat in Verwaltungsprozessen vertritt, gingen dagegen in Revision und scheiterten nun in Berlin.
Kläger durfte nicht ausreisen
"Mehmet" selbst war trotz einer auf drei Tage befristeten Einreiseerlaubnis nicht zu der mündlichen Verhandlung gekommen. Nach Informationen türkischer Medien durfte er wegen eines abgelaufenen Passes die Türkei nicht verlassen.
Reaktionen - Auf das "Mehmet"-Urteil
Kläger nicht anwesend
"Mehmet", wie Muhlis A. genannt wird, war trotz einer auf drei Tage befristeten Einreiseerlaubnis nicht zu der mündlichen Verhandlung gekommen. Nach Informationen türkischer Medien durfte er wegen eines abgelaufenen Passes die Türkei nicht verlassen.
In Deutschland geboren und aufgewachsen
Der in München geborene Türke hatte als 14-Jähriger nach zahlreichen Straftaten Deutschland verlassen müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im vergangenen November entschieden, dem inzwischen 18-Jährigen müsse wieder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Stadt München und die Landesanwaltschaft Bayern legten dagegen Revision ein und scheiterten damit nun in Berlin.
Chronologie - Der Fall "Mehmet"
Richter stärken Recht hier geborener Ausländer
In der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts wiesen die Richter des 1. Senats auf die besonders starke Stellung von in Deutschland geborenen Ausländern hin. Ebenso müsse der Gesichtspunkt des Familienschutzes berücksichtigt werden. (Az.: BVerwG 1 C 8.02)
Bundesverwaltungsgericht hat entschieden
Abgeschobener "Mehmet" darf zurückkehren
Rund dreieinhalb Jahre nach seiner Abschiebung in die Türkei darf der einstige jugendliche Serienstraftäter "Mehmet" wieder nach Deutschland zurückkehren. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Berlin entscheiden. Es bestätigte damit ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, der die Abschiebung für rechtswidrig erklärt hatte. "Mehmets" Anwalt Alexander Eberth sagte zur Reaktion seines Mandanten: "Er hat einen Luftsprung gemacht und hat sich unheimlich gefreut."
Ausländergesetz gibt "Mehmet" Recht
Der inzwischen 18-Jährige habe Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, urteilten die Bundesrichter. Dies ergebe sich klar aus den Bestimmungen des deutschen Ausländerrechts. Er sei ein in Deutschland geborenes Kind türkischer Eltern, die dauerhaft in der Bundesrepublik bleiben dürften. Der Erste Senat des Bundesverwaltungsgerichts wies dabei ausdrücklich auf den besonderen Ausweisungsschutz für Minderjährige und den nötigen Schutz der Familie hin.
Über 60 Straftaten begangen !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
"Mehmet" war als 14-Jähriger ausgewiesen worden. Zuvor hatte er mehr als 60 Straftaten begangen. Er konnte jedoch erst für eine nach seinem 14. Geburtstag begangene Tat belangt werden, weil er zuvor nicht strafmündig war. Nach Auffassung der Bundesrichter war diese Straftat allerdings nicht schwer genug, um eine Abschiebung zu rechtfertigen.
Bei Rückkehr droht eine Haftstrafe
Bei der Tat handelt es sich um einen Raubüberfall. Dafür wurde "Mehmet" noch vor seiner Abschiebung zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, berichtete die FAZ, weil der Fall noch nicht in zweiter Instanz verhandelt wurde. Bei einer Rückkehr nach Deutschland muss "Mehmet" jetzt mit einer erneuten Anklage wegen des Raubüberfalls rechnen. Der FAZ sagte der Leiter der Staatsanwaltschaft München I, Manfred Wick: "Wenn er wiederkommt, werden wir die Wiederaufnahme des früheren Verfahrens beim Landgericht beantragen".
Stadt München verlor Prozess
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im vergangenen November entschieden, dem inzwischen 18-Jährigen müsse wieder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Stadt München und die Landesanwaltschaft Bayern, die den Freistaat in Verwaltungsprozessen vertritt, gingen dagegen in Revision und scheiterten nun in Berlin.
Kläger durfte nicht ausreisen
"Mehmet" selbst war trotz einer auf drei Tage befristeten Einreiseerlaubnis nicht zu der mündlichen Verhandlung gekommen. Nach Informationen türkischer Medien durfte er wegen eines abgelaufenen Passes die Türkei nicht verlassen.
Reaktionen - Auf das "Mehmet"-Urteil
Kläger nicht anwesend
"Mehmet", wie Muhlis A. genannt wird, war trotz einer auf drei Tage befristeten Einreiseerlaubnis nicht zu der mündlichen Verhandlung gekommen. Nach Informationen türkischer Medien durfte er wegen eines abgelaufenen Passes die Türkei nicht verlassen.
In Deutschland geboren und aufgewachsen
Der in München geborene Türke hatte als 14-Jähriger nach zahlreichen Straftaten Deutschland verlassen müssen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte im vergangenen November entschieden, dem inzwischen 18-Jährigen müsse wieder eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Stadt München und die Landesanwaltschaft Bayern legten dagegen Revision ein und scheiterten damit nun in Berlin.
Chronologie - Der Fall "Mehmet"
Richter stärken Recht hier geborener Ausländer
In der mündlichen Verhandlung des Bundesverwaltungsgerichts wiesen die Richter des 1. Senats auf die besonders starke Stellung von in Deutschland geborenen Ausländern hin. Ebenso müsse der Gesichtspunkt des Familienschutzes berücksichtigt werden. (Az.: BVerwG 1 C 8.02)