GlobalWare plant Integration der Tochter
01. August 2005, 06:16
Gem. § 62 Abs. 3 UmwG gibt die GlobalWare AG bekannt, dass eine Verschmelzung der global words AG als übertragende Gesellschaft auf die GlobalWare AG als übernehmende Gesellschaft erfolgen soll. Dadurch überträgt die global words AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Liquidation auf die GlobalWare AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zu Beginn des 1. Januar 2005. Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der global words AG zum 31. Dezember 2004 als Schlussbilanz zugrunde. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der GlobalWare AG eingereicht. Der Vorstand plant, von § 62 Abs. 1 UmwG Gebrauch zu machen, da sich das gesamte Grundkapital der übertragenden Aktiengesellschaft in der Hand der übernehmenden GlobalWare AG befindet, so dass ein Verschmelzungsbeschluss bei der GlobalWare AG nicht erforderlich ist.
01. August 2005, 06:16
Gem. § 62 Abs. 3 UmwG gibt die GlobalWare AG bekannt, dass eine Verschmelzung der global words AG als übertragende Gesellschaft auf die GlobalWare AG als übernehmende Gesellschaft erfolgen soll. Dadurch überträgt die global words AG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Auflösung ohne Liquidation auf die GlobalWare AG im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme. Die Verschmelzung erfolgt im Innenverhältnis mit Wirkung zu Beginn des 1. Januar 2005. Der Verschmelzung liegt die Jahresbilanz der global words AG zum 31. Dezember 2004 als Schlussbilanz zugrunde. Der Entwurf des Verschmelzungsvertrages wurde zum Handelsregister der GlobalWare AG eingereicht. Der Vorstand plant, von § 62 Abs. 1 UmwG Gebrauch zu machen, da sich das gesamte Grundkapital der übertragenden Aktiengesellschaft in der Hand der übernehmenden GlobalWare AG befindet, so dass ein Verschmelzungsbeschluss bei der GlobalWare AG nicht erforderlich ist.