INTERVIEW: Anlegerschützer raten zum schnellen Ausstieg aus Krisenunternehmen
FRANKFURT (dpa-AFX) - Anleger tun nach Meinung der Deutschen Schutzvereinigung für den Wertpapierbesitz (DSW) gut daran, Aktien einer von der Pleite bedrohten Gesellschaft frühzeitig zu verkaufen. "So lange man kann, sollte man sich von diesen Papieren trennen", sagte die DSW-Sprecherin Petra Krüll im Gespräch mit dpa-AFX am Donnerstag.
Viele Aktionäre würden zu lange zögern, sich von den Aktien zu trennen. Nach der rasanten Berg- und Talfahrt der Kurse sei es schwer, einen richtigen Zeitpunkt zu finden. "Die Aktien sind zu diesen Niedrigkursen schon in den Händen von Zockern und es gibt mehr Gerüchte, als klare Informationen", gab sie zu bedenken.
VON GIGABELL NUR DER MANTEL ÜBRIG
Dies habe der Fall der insolventen Telefongesellschaft Gigabell am Neuen Markt gezeigt. "Von dem Unternehmen ist nur noch der sogenannte Mantel übrig", sagte Krüll. Alle werthaltigen Unternehmensteile seien verkauft worden, um das Geld an die Gläubiger zu überweisen. "Für den Aktionär als Inhaber der Aktiengesellschaft bleibt in einem solchen Fall nichts mehr übrig. Meist werden die Aktien der Gesellschaft dann überhaupt nicht mehr gehandelt", sagte Krüll.
Nach der Insolvenz seien die Unternehmen selbst als entschuldeter Mantel nahezu wertlos. Manchmal würden Unternehmen, die mit geringen Kosten an die Börse strebten, diese so genannten Firmenmäntel kaufen. "Dafür sind Unternehmen wie Gigabell allerdings nicht geeignet. Der Streubesitz ist so groß, dass niemand die Mehrheit an der Gesellschaft bekommen würde", sagte Marcus Straub, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre.
INSOLVENZVERWALTER VERTRITT NICHT DIE AKTIONÄRE
Straub wies darauf hin, dass der Insolvenzverwalter kein Vertreter der Aktionärsinteressen sei. "Im vorläufigen Insolvenzverfahren soll der Verwalter nach Perspektiven für das Unternehmen suchen. Letztendlich ist dieser aber der Vertreter der Gläubiger", sagte er. Wenn die Gesellschaft schließlich liquidiert werde, dann gehe der Aktionär in aller Regel leer aus, weil die Schuden die Vermögenswerte übertreffen würden.
"Wenn die Sanierung nicht gelingt, so wird ein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das bedeutet meist das Aus für das Unternehmen", sagte DSW-Sprecherin Krüll: "Und das Geld der Aktionäre ist weg."/ts/hn/ --- Von Thomas Siedler, dpa-AFX ---
info@dpa-AFX.de
FRANKFURT (dpa-AFX) - Anleger tun nach Meinung der Deutschen Schutzvereinigung für den Wertpapierbesitz (DSW) gut daran, Aktien einer von der Pleite bedrohten Gesellschaft frühzeitig zu verkaufen. "So lange man kann, sollte man sich von diesen Papieren trennen", sagte die DSW-Sprecherin Petra Krüll im Gespräch mit dpa-AFX am Donnerstag.
Viele Aktionäre würden zu lange zögern, sich von den Aktien zu trennen. Nach der rasanten Berg- und Talfahrt der Kurse sei es schwer, einen richtigen Zeitpunkt zu finden. "Die Aktien sind zu diesen Niedrigkursen schon in den Händen von Zockern und es gibt mehr Gerüchte, als klare Informationen", gab sie zu bedenken.
VON GIGABELL NUR DER MANTEL ÜBRIG
Dies habe der Fall der insolventen Telefongesellschaft Gigabell am Neuen Markt gezeigt. "Von dem Unternehmen ist nur noch der sogenannte Mantel übrig", sagte Krüll. Alle werthaltigen Unternehmensteile seien verkauft worden, um das Geld an die Gläubiger zu überweisen. "Für den Aktionär als Inhaber der Aktiengesellschaft bleibt in einem solchen Fall nichts mehr übrig. Meist werden die Aktien der Gesellschaft dann überhaupt nicht mehr gehandelt", sagte Krüll.
Nach der Insolvenz seien die Unternehmen selbst als entschuldeter Mantel nahezu wertlos. Manchmal würden Unternehmen, die mit geringen Kosten an die Börse strebten, diese so genannten Firmenmäntel kaufen. "Dafür sind Unternehmen wie Gigabell allerdings nicht geeignet. Der Streubesitz ist so groß, dass niemand die Mehrheit an der Gesellschaft bekommen würde", sagte Marcus Straub, Vorstand der Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre.
INSOLVENZVERWALTER VERTRITT NICHT DIE AKTIONÄRE
Straub wies darauf hin, dass der Insolvenzverwalter kein Vertreter der Aktionärsinteressen sei. "Im vorläufigen Insolvenzverfahren soll der Verwalter nach Perspektiven für das Unternehmen suchen. Letztendlich ist dieser aber der Vertreter der Gläubiger", sagte er. Wenn die Gesellschaft schließlich liquidiert werde, dann gehe der Aktionär in aller Regel leer aus, weil die Schuden die Vermögenswerte übertreffen würden.
"Wenn die Sanierung nicht gelingt, so wird ein endgültiges Insolvenzverfahren eingeleitet. Das bedeutet meist das Aus für das Unternehmen", sagte DSW-Sprecherin Krüll: "Und das Geld der Aktionäre ist weg."/ts/hn/ --- Von Thomas Siedler, dpa-AFX ---
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