Ynvisible kündigt eine nicht vermittelte private Platzierung an
13. März 2026
Ynvisible Interactive Inc. (das "Unternehmen" oder "Ynvisible") (TSX-V: YNV, FSE: 1XNA, OTCQB: YNVYF) gibt bekannt, dass es eine nicht-brokerierte private Platzierung (die "Private Placement") von bis zu 20.000.000 Einheiten (jeweils eine "Unit") zu einem Preis von 0,10 $ pro Einheit arrangiert hat, um Bruttoerlöse von bis zu 2.000.000 $ zu erzielen. Jede Einheit besteht aus einer Stammaktie der Gesellschaft (den "Aktien" und jeweils einer "Aktie") und einem übertragbaren Aktienkaufwarrant ("Warrant"). Jeder Warrant kann in eine weitere Stammaktie zu einem Preis von 0,14 $ pro Aktie für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Abschlussdatum der Private Emission ausgeübt werden. Die Erlöse aus der Privatplatzierung werden als Betriebskapital und für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet. Alle von Ynvisible gemäß der Private Placement emittierten Wertpapiere unterliegen einer gesetzlichen Haltfrist, die vier Monate und einen Tag ab dem Abschlussdatum der Private Placement gemäß den geltenden kanadischen Wertpapiergesetzen abläuft. Der Abschluss der Privatplatzierung unterliegt den üblichen Abschlussbedingungen, einschließlich der Annahme der TSX Venture Exchange ("TSXV"). Das Unternehmen kann bestimmte qualifizierte Vermittler engagieren, um bei der Erfüllung der Privatplatzierung zu helfen, indem es das Unternehmen potenziellen Investoren vorstellt, die an der Privatplatzierung teilnehmen möchten, und die Findergebühren gemäß den TSX-Richtlinien zahlen. Insider des Unternehmens können an der Privatplatzierung teilnehmen. Eine solche Teilnahme stellt eine "Transaktion einer verwandten Partei" dar, wie sie im Multilateralen Instrument 61-101 zum Schutz von Minderheitswertpapierinhabern in Sondertransaktionen ("MI 61-101") definiert ist, und die Gesellschaft wird sich auf die Ausnahmen von den Bewertungs- und Minderheitsaktionärsgenehmigungsanforderungen von MI 61-101 aus den Abschnitten 5.5(a) und 5.7(1)(a) des MI 61-101 stützen, da weder der der faire Marktwert der von Insidern gekauften Wertpapiere, ebenso wenig wird die Gegenleistung für die von solchen Insidern gezahlten Wertpapiere 25 % der Marktkapitalisierung des Emittenten übersteigen. Die hier beschriebenen Wertpapiere wurden nicht und werden auch nicht nach dem United States Securities Act von 1933, in der jeweils geänderten Fassung (dem "U.S. Securities Act"), oder irgendwelchen staatlichen Wertpapiergesetzen registriert und dürfen innerhalb der Vereinigten Staaten nur in Übereinstimmung mit den Registrierungsanforderungen des U.S. Securities Act und den geltenden staatlichen Wertpapiergesetzen oder gemäß den verfügbaren Ausnahmen davon angeboten oder verkauft werden. Diese Pressemitteilung stellt kein Verkaufsangebot oder eine Aufforderung zum Kauf von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten dar.