Interessant: Standards zur Wertpapierhinterlegung


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Interessant: Standards zur Wertpapierhinterlegung

 
28.03.01 21:58
Die Europäische Kommission hat eine neue Richtlinie über Finanzsicherheiten auf den Weg gebracht. Ziel der Neuregelung ist es, europaweit einheitliche Mindeststandards für die Hinterlegung von Wertpapieren und Cash-Positionen als Sicherheit im Rahmen von Verpfändung und Vollrechtsübertragung einschließlich Wertpapierpensionsgeschäften zu schaffen. Die neue Richtlinie ist Teil des EU-Aktionsplans für Finanzdienstleistungen. In Kommissionskreisen hieß es, derzeit seien die Marktteilnehmer für Finanzsicherheiten mit 15 nationalen Regelungen und unterschiedlichen Jurisdiktionen besonders vor dem Hintergrund von Sicherheiten in grenzüberschreitenden Transaktionen konfrontiert. Dies führe zu Unsicherheiten und zusätzlichen Kosten für den europäischen Finanzmarkt.
Mit einer leistungsfähigen Begrenzung des Kreditrisikos werde nun nicht nur die Stabilität des europäischen Finanzmarktes gestärkt, sondern auch die Liquidität des Marktes verbessert, begründeten die Kreise den Vorstoß. Dies werde besonders kleinen und mittleren Finanzunternehmen zugute kommen. Nach Angaben der Kreise sollen die EU-Regierungen die nationalen Rechts- und Verwaltungsvorschriften spätestens bis zum 31. Dezember 2004 anpassen. Von einer Harmonsierung habe Brüssel wegen des komplexen Rechtsbereiches und der Subsidiarität Abstand genommen.


Einfacher Rechtsrahmen

Mit der neuen Richtlinie, die neben EU-Ministerrat auch das Europäische Parlament passieren muss, soll ein wirksamer und einfacher Rahmen für die Schaffung von Finanzsicherheiten geschaffen werden. Zu den zentralen Elementen zählt dabei im Konflikt der Grundsatz, dass Sicherheiten in Form von im Effektengiro übertragenen Wertpapieren den Gesetzen des Landes unterliegen, in dem sich das maßgebliche Register, Konto oder zentrale Verwahrsystem befindet. Damit solle für grenzüberschreitende Transaktionen die notwendige Rechtssicherheit hergestellt werden, so die Kreise.


Weniger Verwaltung

Außerdem sollen über die neue Richtlinie die Verwaltungsaufwendungen bei der Verwendung von Finanzsicherheiten durch weniger kostspielige Formalitäten zur Schaffung und Durchsetzung von Sicherheitsvereinbarungen eingeschränkt werden. Zudem werde die Neuregelung sicher stellen, dass auch solche Vereinbarungen als wirksam anerkannt werden, die dem Sicherheitsnehmer die Möglichkeit geben, über Sicherheiten für seinen eigenen Gebrauch im Rahmen von Verpfändungsstrukturen, darunter bei "Repos", zu verfügen.


Ausnahmen bei Insolvenzen

Ferner wolle die Kommission mit dem neuen EU-Recht einen begrenzten Schutz vor bestimmten konkursrechtlichen Vorschriften erreichen. Die Behörde fordere die Mitgliedstaaten auf, solche Bestimmungen in ihren Insolvenzvorschriften auszunehmen, die der effektiven Verwertung einer Sicherheit im Wege stehen oder derzeit praktizierte Verfahren in Frage stellen würden, darunter die Aufrechnung infolge Beendigung (Close out Netting), die Bereitstellung zusätzlicher Sicherheiten oder die Ersetzung bestehender Sicherheiten.


Börsen-Zeitung, 29.3.2001
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