Insider-Handel: Fahnder gehen leer aus
Bamberg- Es herrscht Ratlosigkeit: Das Aufdecken eines Insider-Geschäfts an der Börse ist aus Sicht von Experten mit den aktuellen Instrumenten kaum möglich. Das Analysieren auffälliger Kurs- und Umsatzbewegungen sei als Ermittlungsansatz wenig aussagekräftig, sagte der Finanzexperte Andreas Oehler von der Universität Bamberg. Es gebe oft ganz rationale Gründe für solche Ausschläge. "Es müssen schon Tipps durch Neider oder große eigene Dummheit dazukommen, um vor Gericht zu landen", sagte Oehler.
Gläserne Depots
Der Experte forderte eine "volle Transparenz" der Depots von Primärinsidern wie Vorstandsmitgliedern und Marktinsidern - wie Fondsmanagern und Börsenexperten in den Medien - gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel.
"Die gesetzlichen Regelungen haben große Lücken", sagte Oehler. Obendrein führten die etwaigen Ermittlungen wegen des oft unklaren Tatbestands selten zu Prozessen. "Es ist bisher praktisch niemand verurteilt worden, der durch Aufsichtsbehörden selbstständig entdeckt worden wäre", sagte Oehler. Das Ausmaß des Insiderhandels sei nicht abzuschätzen. Es gebe dazu keine seriöse Größenordnung, meinte Oehler. "Doch wenn die Lücken groß sind, ist der Anreiz vorhanden, obendrein kommt es selten zu Sanktionen." Bei einer Verurteilung drohen hohe Geldstrafen oder mehrjährige Haft.
APA/dpa/grü
Bamberg- Es herrscht Ratlosigkeit: Das Aufdecken eines Insider-Geschäfts an der Börse ist aus Sicht von Experten mit den aktuellen Instrumenten kaum möglich. Das Analysieren auffälliger Kurs- und Umsatzbewegungen sei als Ermittlungsansatz wenig aussagekräftig, sagte der Finanzexperte Andreas Oehler von der Universität Bamberg. Es gebe oft ganz rationale Gründe für solche Ausschläge. "Es müssen schon Tipps durch Neider oder große eigene Dummheit dazukommen, um vor Gericht zu landen", sagte Oehler.
Gläserne Depots
Der Experte forderte eine "volle Transparenz" der Depots von Primärinsidern wie Vorstandsmitgliedern und Marktinsidern - wie Fondsmanagern und Börsenexperten in den Medien - gegenüber dem Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel.
"Die gesetzlichen Regelungen haben große Lücken", sagte Oehler. Obendrein führten die etwaigen Ermittlungen wegen des oft unklaren Tatbestands selten zu Prozessen. "Es ist bisher praktisch niemand verurteilt worden, der durch Aufsichtsbehörden selbstständig entdeckt worden wäre", sagte Oehler. Das Ausmaß des Insiderhandels sei nicht abzuschätzen. Es gebe dazu keine seriöse Größenordnung, meinte Oehler. "Doch wenn die Lücken groß sind, ist der Anreiz vorhanden, obendrein kommt es selten zu Sanktionen." Bei einer Verurteilung drohen hohe Geldstrafen oder mehrjährige Haft.
APA/dpa/grü