Ich glaube dass viele einem grossen Irrtum

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Garribaldi:

Ich glaube dass viele einem grossen Irrtum

 
28.12.00 17:16
erlegen sind. Oder täusche ich mich?

Ich konnte immer wieder lesen, daß Spekulationsgewinne/verluste bei ausländischen Kapitalgesellschaften ab 2001 nur noch zur Hälfte versteuert werden. Daher verkaufen viele Anleger noch in diesem Jahr um Verluste in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Aber ich glaube das ist ein riesengroßer Irrtum. Wenn ich das Steuerentlastungsgesetz richtig verstanden haben gilt das Halbeinkünfteverfahren nur für ausgeschüttete Gewinne=Dividende und nicht für Spekulationsgewinne. Den nach folgenden Text hatte ich bei gabler-online.de gefunden.

2. Einheitlicher Köperschaftsteuersatz von 25%
Die Gewinne von Kapitalgesellschaften werden unabhängig davon, ob sie thesauriert (bisheriger Steuersatz: 40%) oder ausgeschüttet (bisheriger Steuersatz: 30%) werden, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% belastet (Definitivsteuer). Der Gesellschafter kann diese Steuer nicht mehr auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen.
Die neue Regelung gilt bei Kapitalgesellschaften, die ihren Gewinn für ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr ermitteln, erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2001 (§ 34 I KStG), bei abweichendem Wirtschaftsjahr erstmals für Gewinne des Wirtschaftsjahres 2001/2002.

3. Halbeinkünfteverfahren gilt für Anteilseigner
Die Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter wird nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren besteuert, um eine Doppelbelastung der Bruttodividende (25% Körperschaftsteuersatz auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und individueller Einkommensteuersatz auf der Ebene des Anteilseigners) zu vermeiden.
Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Gewinnausschüttung, gekürzt um die Werbungskosten, wird bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt. Einzelheiten zum Verfahren: Halbeinkünfteverfahren.
MisterX:

@Garribaldi! Das Halbeinkünfteverfahren gilt auch

 
28.12.00 17:31
bei Spekulationsgewinnen/-verlusten. Das ist in § 3 Nr. 40 Buchstabe j EStG geregelt. Hier heißt es sinngemäß, daß die Hälfte der Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften von Anteilen an Kapitalgesellschaften steuerfrei sind.
Gruß MisterX
mothy:

You are on the wood way

 
28.12.00 17:32
lese doch bitte einmal die Postings von heute über die Spekulationssteuer,
da wird dir gehelft
Garribaldi:

@Misterx. Danke, wie verhält es sich dann wenn

 
28.12.00 17:40
ich Verluste realisiere und die gleiche Aktie ein paar Minuten später neu kaufe? Soweit ich weiß, könnte es da Probleme mit dem FA geben. Wie stehen die Kontrollmöglichkeiten?

Danke für den §, da steht es tatsächlich drin: "Einnahmen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, wenn keine wesentliche Beteiligung vorliegt und zwischen Ankauf- und Verkauf weniger als 1 Jahr liegt (sog. Spekulationsgeschäft)."

Aber bist du ganz sicher, dass es dies für ausländische Gesellschaften gilt und nicht für Gesellschaften die ein vom KJ abweichendes WJ haben? Wo ist das genau geregelt ?
Garribaldi:

Hat denn keiner eine Antwort?

 
28.12.00 19:25
Besonders der Punkt mit dem abweichenden Geschäftsjahr interessiert mich brennend. Wie soll das Finanzamt überhaupt prüfen können ob es sich um ein ausländisches Unternehmen handelt oder wie bilanziert wird? Damit könnten die Fiskalbehörden doch überfordert sein? Besteht nicht noch die Möglichkeit dass das Gesetz noch geändert wird?
MisterX:

@Garribaldi! Hier meine Auffassung zu dem ersten

 
28.12.00 22:29
Teil Deiner Frage.
Ich selbst praktiziere es jedenfalls so, das ich Aktien verkaufe, um Verluste zu realisieren und setze gleichzeitig einen Kaufauftrag für die Aktie, wenn ich von der Aktie noch überzeugt bin. Rechtsprechung hierüber gibt es aber noch keine. Manche hier im Board denken es würde § 42 AO (Mißbrauch der Vertragsgestaltung) vorliegen. Ich kann dem aber nicht folgen, da wenn ich Gewinne realisiere und die Aktie gleichzeitg wieder kaufe, muß ich den ja auch versteuern (wenn alles innerhalb der Spekulationsfrist erfolgt).
Zum zweiten Teil Deiner Frage:
Die Regelung findet sich durch das Steuerentlastungsgesetz im § 52 Abs. 4 a Nr. 2 EStG.
Ich hoffe, es hilft Dir etwas weiter.
Wir befinden uns, wie gesagt auf "Neuland". Deshalb, wer nicht wagt (also z.B. Verluste realisiert), der kann auch nicht gewinnen!!!
Gruß MisterX
Garribaldi:

@Misterx! Vielen dank für deine Informationen

 
29.12.00 14:56
Habe es heute bei den ausländischen Aktien gemacht. Das schlimmste was passieren kann ist, dass das FA den deal nicht anerkennt. Nochmals tausend Dank.

Gruß Garribaldi
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