erlegen sind. Oder täusche ich mich?
Ich konnte immer wieder lesen, daß Spekulationsgewinne/verluste bei ausländischen Kapitalgesellschaften ab 2001 nur noch zur Hälfte versteuert werden. Daher verkaufen viele Anleger noch in diesem Jahr um Verluste in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Aber ich glaube das ist ein riesengroßer Irrtum. Wenn ich das Steuerentlastungsgesetz richtig verstanden haben gilt das Halbeinkünfteverfahren nur für ausgeschüttete Gewinne=Dividende und nicht für Spekulationsgewinne. Den nach folgenden Text hatte ich bei gabler-online.de gefunden.
2. Einheitlicher Köperschaftsteuersatz von 25%
Die Gewinne von Kapitalgesellschaften werden unabhängig davon, ob sie thesauriert (bisheriger Steuersatz: 40%) oder ausgeschüttet (bisheriger Steuersatz: 30%) werden, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% belastet (Definitivsteuer). Der Gesellschafter kann diese Steuer nicht mehr auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen.
Die neue Regelung gilt bei Kapitalgesellschaften, die ihren Gewinn für ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr ermitteln, erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2001 (§ 34 I KStG), bei abweichendem Wirtschaftsjahr erstmals für Gewinne des Wirtschaftsjahres 2001/2002.
3. Halbeinkünfteverfahren gilt für Anteilseigner
Die Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter wird nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren besteuert, um eine Doppelbelastung der Bruttodividende (25% Körperschaftsteuersatz auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und individueller Einkommensteuersatz auf der Ebene des Anteilseigners) zu vermeiden.
Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Gewinnausschüttung, gekürzt um die Werbungskosten, wird bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt. Einzelheiten zum Verfahren: Halbeinkünfteverfahren.
Ich konnte immer wieder lesen, daß Spekulationsgewinne/verluste bei ausländischen Kapitalgesellschaften ab 2001 nur noch zur Hälfte versteuert werden. Daher verkaufen viele Anleger noch in diesem Jahr um Verluste in voller Höhe steuerlich geltend zu machen. Aber ich glaube das ist ein riesengroßer Irrtum. Wenn ich das Steuerentlastungsgesetz richtig verstanden haben gilt das Halbeinkünfteverfahren nur für ausgeschüttete Gewinne=Dividende und nicht für Spekulationsgewinne. Den nach folgenden Text hatte ich bei gabler-online.de gefunden.
2. Einheitlicher Köperschaftsteuersatz von 25%
Die Gewinne von Kapitalgesellschaften werden unabhängig davon, ob sie thesauriert (bisheriger Steuersatz: 40%) oder ausgeschüttet (bisheriger Steuersatz: 30%) werden, mit einem einheitlichen Steuersatz von 25% belastet (Definitivsteuer). Der Gesellschafter kann diese Steuer nicht mehr auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen.
Die neue Regelung gilt bei Kapitalgesellschaften, die ihren Gewinn für ein mit dem Kalenderjahr übereinstimmendes Wirtschaftsjahr ermitteln, erstmals ab dem Veranlagungszeitraum 2001 (§ 34 I KStG), bei abweichendem Wirtschaftsjahr erstmals für Gewinne des Wirtschaftsjahres 2001/2002.
3. Halbeinkünfteverfahren gilt für Anteilseigner
Die Gewinnausschüttung an einen Gesellschafter wird nach dem sog. Halbeinkünfteverfahren besteuert, um eine Doppelbelastung der Bruttodividende (25% Körperschaftsteuersatz auf der Ebene der Kapitalgesellschaft und individueller Einkommensteuersatz auf der Ebene des Anteilseigners) zu vermeiden.
Halbeinkünfteverfahren: Nur die Hälfte der Gewinnausschüttung, gekürzt um die Werbungskosten, wird bei den Einkünften aus Kapitalvermögen angesetzt. Einzelheiten zum Verfahren: Halbeinkünfteverfahren.