Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors‘ Dealings)
Veröffentlichungen über Geschäfte von Führungspersonen nach Art. 19 MAR in Verbindung mit § 15 Abs. 2 WpHG n.F haben alle Personen, die bei einem Emittenten von Aktien Führungsaufgaben wahrnehmen oder mit einer solchen Person in einer engen Verbindung stehen, zu melden. Die Meldepflicht besteht für alle Transaktionen, wenn diese eine Gesamtsumme von 5.000 Euro pro Kalenderjahr überschreiten. Informationen zu mitteilungspflichtigen Transaktionen mit Aktien der Hyoport AG nach Art. 19 MAR finden Sie hier:
Datum
ArtMitteilungspflichtiger
Grund Funktion
Ort Kurs
StückzahlGesamtvolumen§
03.08.2016
Verlauf§Hans Peter Trampe Mitglied geschäftsführendes Organ Vorstand außerbörslich 88,82 10.000 888.200,00
03.08.2016
Verkauf§Gawarecki GmbH juristische Person in enger Beziehung zu einer natürlichen Person Vorstand außerbörslich 88,82 10.000 888.200,00
02.08.2016
Verkauf§Hans Peter Trampe Mitglied geschäftsführendes Organ Vorstand außerbörslich 90,41 35.000 3.164.500,00
02.08.2016
Verkauf§Gawarecki GmbH juristische Person in enger Beziehung zu einer natürlichen Person Vorstand außerbörslich 90,41 35.000 3.164.500,00
24.05.2016 Verkauf§Monika Schröder natürliche Person in enger Beziehung Aufsichtsorgan XETRA 84,50 1.000 84.500,00
24.05.2016 Verkauf§Christian Schröder Person mit Führungsaufgaben Aufsichtsorgan XETRA 84,50 1.000 84.500,00
02.05.2016 Verkauf§Dr. Ottheinz Jung-Senssfelder Person mit Führungsaufgaben Aufsichtsorgan XETRA 70,80 1.000 70.800,00
03.11.2015 Verkauf§Monika Schröder natürliche Person in enger Beziehung Aufsichtsorgan XETRA 56,00 1.000 56.000,00
23.09.2015 Verkauf§Christian Schröder Person mit Führungsaufgaben Aufsichtsorgan XETRA 39,715 1.500 59.572,50
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