Vermögensgegenstände korrigiert, ist eine spannende Frage - und vor allem, ob die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft von Hypoport eine Nicht-Korrektur zulässt.
Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Stattdessen werden
sie im Sinne von IAS 36 einmal jährlich sowie bei Vorliegen von Indikatoren, die auf eine Wert minderung hindeuten, einem Werthaltigkeitstest (Impairment-Test) unterzogen und gegebe nenfalls auf ihren erzielbaren Betrag abgewertet (Impairment-only Approach).
Eine Wertminderung wird ergebniswirksam erfasst, soweit der erzielbare Betrag des Ver mögenswerts den Buchwert unterschreitet. Der erzielbare Betrag wird auf Grundlage des
beizulegenden Zeitwertes abzüglich Veräußerungskosten bestimmt. Der beizulegende Zeitwert
entspricht auch dem Nutzungswert und wird mithilfe des Discounted-Cashflow-Verfahrens
ermittelt. Die Cashflows werden aus der fünfjährigen Unternehmensplanung abgeleitet. Die
Planung basiert auf der Grundlage von in der Vergangenheit erlangten Sachkenntnissen, den
aktuellen wirtschaftlichen Ergebnissen sowie auf der verabschiedeten strategischen Planung.
Dabei werden angemessene Annahmen zu branchenspezifischen und makroökonomischen
Trends (wie z.B. Entwicklung Immobilienmarkt, Zinsentwicklung, Finanzmarktregulierungen,
Entwicklung staatlicher Alters- und Gesundheitsvorsorgesysteme etc.) sowie historische
Entwicklungen berücksichtigt. Die Jahrespläne werden unter Verwendung von bestimmten
konzerneinheitlichen Annahmen „von unten nach oben“ („bottom up“-Methode) ermittelt.
Bestimmte Cashflow-Parameter (Abschreibungen, Steuern etc.) werden auf Basis definierter
Einflussfaktoren bestimmt. Cashflows für Zeiträume nach den Planungsperioden sind mit der
Methode der ewigen Rente mit einer Wachstumsrate von null Prozent ermittelt. Die Abzinsung
auf den Bilanzstichtag erfolgt unter Anwendung eines risikoäquivalenten Kapitalisierungs zinssatzes. Der Diskontierungssatz basiert auf einer gewichteten durchschnittlichen Kapital kostenberechnung (Weighted Average Cost of Capital, „WACC“). Dabei handelt es sich um einen
Zinssatz, der die gegenwärtige Markteinschätzung des Zinseffektes sowie die speziellen Risiken
der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten (Cash-Generating Unit) widerspiegelt. In Überein stimmung mit IAS 36 bestimmt die Gesellschaft den anzuwendenden WACC anhand von Markt informationen, die auf der Grundlage einer Vergleichsgruppe von Hypoport ermittelt werden.
Bei den Marktinformationen handelt es sich um die Betafaktoren, Verschuldungsgrade sowie
Marktzinsen für Kredite.
Zusätzlich führt die Gesellschaft Sensitivitätsanalysen durch, in denen für die Ermittlung des
WACC von den ursprünglichen Schätzungen abweichende Annahmen getroffen werden, die von
Hypoport für nicht wahrscheinlich, aber noch für möglich gehalten werden. Damit berücksich tigt Hypoport Unsicherheiten im Rahmen von Schätzungen und testet die Werthaltigkeit auch
für Szenarien, die ungünstiger als geschätzt sind.
www.hypoport.de/hypoport/uploads/2022/01/...richt-Deutsch.pdf